Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen. Fakt ist aber auch, dass es (erwiesenermaßen) absolut nichts bringt, dass an die betroffene Stelle weiterzuleiten, weil daraufhin eh nix passiert.
Man müsste sowas öffentlich anbringen, nur kann ich auf fadenscheinige Ausreden der WL diesbezüglich wirklich verzichten.
Und ja, also Autobesitzer ist man dazu verpflichtet (§57a Abs 5 Kraftfahrgesetz), also wieso ist das bei Straßenbahnen nicht zwingend erforderlich? Es mag vielleicht gesetzlich nicht mehr notwendig sein, aber dann müsste man ja bei gar keinen Zug die neue Plakette anbringen? (Was man aber bei zb 4064, 4311, 1471, 1464, etc. gemacht hat!)
Zu 4303: die neuen Logos hatte er schon vor seiner letzten HU, und bei den Trittbrettern sind maximal 2 neu lackiert, also diese Vermutungen als Grund für eine HU zu nennen ist sehr gewagt.
LG t12700