Autor Thema: Temporeduktion  (Gelesen 17486 mal)

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95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #15 am: 01. August 2015, 09:41:59 »
Habe ich da einen Denkfehler?

Ja, du setzt 10 statt 50 als Höchstgeschwindigkeit an.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Hubi

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Re: Temporeduktion
« Antwort #16 am: 01. August 2015, 12:49:53 »
Zitat
Also ich habe die umgekehrte Info.

Soll ich dir den gescannten Originalbescheid schicken, hier ins Forum stelle ich ihn nicht!

Ferry

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Re: Temporeduktion
« Antwort #17 am: 01. August 2015, 16:11:28 »
Ein entsprechender Dienstauftrag liegt jedenfalls nicht vor. Fraglich ist überhaupt, ob die Streckenhöchstgeschwindigkeit der Ustrab durch die Entfernung der Signale beeinflusst wird – da unten gilt die "Bedienungsanleitung für die Unterpflasterstrecke", in der explizit eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschrieben ist.

Die kann aber durch entsprechende Signale dennoch herabgesetzt werden, wie das ja auch  z.B. im Streckenabschnitt Kliebergasse - Laurenzgasse geschieht.

Und wenn vor der Einfahrt in die U-Strab eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, dann gilt diese nach der neuen SV-Strab auch in der U-Strab, soferne sie nicht - wie das ja der Fall war - durch entsprechende Signalisierung hinaufgesetzt wird.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #18 am: 01. August 2015, 16:19:53 »
Für Änderungen, die ich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und technischer Zulässigkeit durchführe, hat so ein Genehmigungsbescheid zur die Inbetriebnahme der (damals) neuen Anlage sicher keine Relevanz. Das Unternehmen hat damals alle betrieblichen Umstände für den beabsichtigten Tunnelbetrieb festgeschrieben und der Behörde vorgelegt, welche diesen Text, der offensichtlich allen damals geltenden gesetzlichen Auflagen genügte, genehmigend zur Kenntnis genommen hat. Das einzige, was im Rahmen des gültigen Bescheides zwingend nicht (bzw. nur nach Bescheidänderung) durchgeführt werden darf, sind Dinge, welche allenfalls als behördliche Auflagen seitens dieser im fraglichen Bescheid vorgeschrieben wurden.


Gibt also der Betrieb als Absicht an, im Tunnel mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu fahren, wird die Behörde das so zur Kenntnis nehmen und es wird natürlich auch bescheidmäßig so festgehalten. Gibt es eine legale und technisch sichere Möglichkeit zur Erhöhung auf 60, kann ich das sicher im Rahmen meiner Kompetenz als Eisenbahnunternehmen durchführen und informativ der Behörde zur Kenntnis bringen. Schreibt die Behörde allerdings als Auflage von sich aus  eine Vmax von 50 km/h vor, muss ich bei der vorschreibenden Behörde eine Eingabe mit Bitte um Änderung des ursprünglichen Bescheides machen. Also alles, was mir die Behörde als Auflagen vorschreibt, muss ich einhalten und darf es nicht in Eigenregie ändern; Festlegungen, die ich selbst und aufgrund meiner (damaligen) betrieblichen Anforderungen gemacht habe, kann ich ändern, sofern sich das im Rahmen der gesetzlichen Regeln und technischer Vorschriften bewegt.
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Tramwayhüttl

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Re: Temporeduktion
« Antwort #19 am: 02. August 2015, 16:34:05 »
Am gescheitesten wäre es eh die Ustrab zuzuschütten und die Gleise wieder begrünt auf den Gürtel und in die Reinprechtsdorfer zu verlegen...
Bitte seien Sie achtsam! Zwischen Ihren Ohren befindet sich nichts als Luft.

hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #20 am: 02. August 2015, 16:42:53 »
Wäre auch viel billiger, vor allem was die zukünftige Erhaltung betrifft. Und die ursprüngliche Absicht, die Gürtel-Ustrab in das U-Bahn-Netz zu integrieren, ist ja sowieso schon vor Jahrzehnten sanft entschlummert.
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Geamatic

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Re: Temporeduktion
« Antwort #21 am: 02. August 2015, 16:43:32 »
begrünt......... sehr lustig  :)) Sowas wird mit allen möglichen Mitteln von den WL verhindert.

nord22

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Re: Temporeduktion
« Antwort #22 am: 02. August 2015, 19:08:17 »
Zum Glück wurde der Peagevertrag der WLB mit den W.L. verlängert. Ambitionen, die Gürtel - UStrab in irgendeiner Form auf U-Bahnbetrieb umzustellen, hat es in der Vergangenheit schon genug gegeben (und dies nicht nur als Wahlkampfvorschlag der ÖVP).

nord22

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #23 am: 15. September 2015, 14:13:16 »
Dienstauftrag Nr.: 436/15

Neufestsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Um den geänderten rechtlichen Bestimmungen bzw. um den erhöhten Sicherheitsanforderungen in Tunnelstrecken gerecht zu werden ist ab sofort die zulässige Hochstgeschwindigkeit für alle Wagentypen der Wiener Linien und der WLB in der gesamten USTRAB mit „50 km/h" festgesetzt. Die Schulungsunterlagen von V44 sind dementsprechend zu ändern bzw. anzupassen.
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hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #24 am: 16. September 2015, 04:00:00 »
Wäre interessant, welche rechtlichen Bestimmungen und neue Sicherheitsanforderungen sie da ausgegraben haben (wollen)!? :-\


In diesem Betrieb geht alles nur mehr den Bach runter!  :'(
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Klingelfee

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Re: Temporeduktion
« Antwort #25 am: 16. September 2015, 05:27:35 »
Wäre interessant, welche rechtlichen Bestimmungen und neue Sicherheitsanforderungen sie da ausgegraben haben (wollen)!? :-\


In diesem Betrieb geht alles nur mehr den Bach runter!  :'(

Man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #26 am: 16. September 2015, 08:45:00 »
Wäre interessant, welche rechtlichen Bestimmungen und neue Sicherheitsanforderungen sie da ausgegraben haben (wollen)!? :-\


In diesem Betrieb geht alles nur mehr den Bach runter!  :'(

Man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war.

Und dazu hat man ein halbes Jahrhundert gebraucht ...
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HLS

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Re: Temporeduktion
« Antwort #27 am: 16. September 2015, 12:14:20 »
Wäre interessant, welche rechtlichen Bestimmungen und neue Sicherheitsanforderungen sie da ausgegraben haben (wollen)!? :-\


In diesem Betrieb geht alles nur mehr den Bach runter!  :'(

Man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war.

Und dazu hat man ein halbes Jahrhundert gebraucht ...
Es hat ja, nach "Feststellung" noch mehr als drei Monate gedauert, bis der DA erschien.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #28 am: 16. September 2015, 14:25:43 »

Man hat nur festgestellt, das die USTRAB nie auf 60 km/h zugelassen war.
Im von 95B zitierten Dienstauftrag ist aber die Rede von neuen rechtlichen Bestimmungen!

Dienstauftrag Nr.: 436/15

Neufestsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Um den geänderten rechtlichen Bestimmungen bzw. um den erhöhten Sicherheitsanforderungen in Tunnelstrecken gerecht zu werden ist ab sofort die zulässige Hochstgeschwindigkeit für alle Wagentypen der Wiener Linien und der WLB in der gesamten USTRAB mit „50 km/h" festgesetzt. Die Schulungsunterlagen von V44 sind dementsprechend zu ändern bzw. anzupassen.


Entweder hältst du uns am Schmäh oder du hast dir selber (wieder einmal) ein G'schichtl reindrucken lassen! Wobei ich eher zweiteres annehme.  ;)  :o
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95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #29 am: 16. September 2015, 14:32:47 »
In Dienstaufträgen muss auch nicht immer die Wahrheit stehen. ;)
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