Bist du dir da sicher? Eine Verlängerung der Linie 1 bis zur Engerthstraße wurde abgelehnt, weil es keine Kreuzung Eisenbahn / Straßenbahn geben darf.
Das war maximal ein vorgeschobenes Argument der Straßenbahngegner, deren es bekanntlich reichlich gibt. Wie sehr es "keine Kreuzung Eisenbahn/Straßenbahn" geben darf, sieht man übrigens in Linz.
Da musst aber auch zwischen Bestand und Neuanlage unterscheiden. Außerdem gibt es dort für die Pöstlingsbergbahn Schutzweichen, so dass ein unbeabsichtigtes Einfahren der Plöstlingbergbahn nicht möglich ist. Weiters stellst sich die farge, ob die Pöstlingsbergbahn Eisenbahnrechtlich nicht den gleichen Stand wie die WLB hat. Denn dort dürfen ja auch ÖBB-Züge und WLB-Züge fahren.
Du hast Recht, die Pöstlingbergbahn ist als Eisenbahn konzessioniert. Somit ist die Kreuzung bei der Mühlkreisbahn keine Kreuzung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn. Eine solche gibt es in Linz jedoch sehr wohl (Linien 1 und 2, nahe Linke Brückenstraße), die ist aber Altbestand.
Dennoch behaupte ich, dass es kein Problem sein sollte, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für eine Kreuzung der Linie 1 mit der Liliputbahn zu erwirken – schließlich sind derartige Ausnahmen in der StrabVO 1999 explizit vorgesehen:
§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.Ging ja bei der Linie 26 auch: Linksverkehr ist ebenfalls eine Ausnahme – diesfalls von § 52 (4).