Autor Thema: Vorrangregeln für Straßenbahnen  (Gelesen 35821 mal)

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tram

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #30 am: 16. Januar 2012, 13:48:34 »
Thread umbenannt auf: "Vorrangregeln für Strassenbahnen" und nach "Allgemeines" verschoben.

HLS

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #31 am: 16. Januar 2012, 14:36:55 »
Ich kann mich meinen Vorpostern nur anschließen, die Straßenbahnfahrerin hat sich richtig verhalten! Und du schriebst auch das sie auf ca Schrittgeschwindigkeit abgebremst hat(hätte sie nicht mal gemußt), wenn an dieser VSLA sogar ein Vorsignal für die Bim vorhanden ist darf sie sogar mit max. 25km/h und ohne Vorsignal mit max. 15km/h diese HST durchfahren.
Für mich gibts da ein schönes ähnliches Bsp. an der Kutschkergasse(40/41), dort ist genau diese Situation VSLA ab ca 21Uhr blinkend und da hält eigentlich keine Bim an wenn er nicht muß. Anders ist es dann schon wenn der N41 zu so einer von dir beschriebenen Situation kommt, da hätte dann der Polizist richtig gehandelt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #32 am: 16. Januar 2012, 18:34:34 »
Wenn die VLSA blinkt, würde ich meinen, daß das Straßenbahnsignal ebenfalls blinkt.
Wodurch die Straßenbahn eigentlich (kurz) anhalten müsste, da das Strab-Signal ja nicht frei zeigt, sondern gar kein Signalbild. Sofern ein Signal(bild) nicht eindeutig erkennbar ist, ist der bedenklichere Zustand anzunehmen. Es ist halt in Wien jahrzehntealter betrieblicher Usus, blinkende und ausgefallene ("finstere") Signale als nicht existent anzunehmen.


Die Fußgänger müssen die Straßenbahn aber trotzdem passieren lassen, weil sie einen "Vorrang" erst durch deren Anhalten erhalten würden. Wegen Nichtbeachtung von Strab-Signalen (Eisenbahnrecht!) kann die Polizei natürlich nicht strafen, wohl aber das Vergehen dem Betrieb(sleiter) anzeigen.
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13er

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #33 am: 16. Januar 2012, 21:40:00 »
Die Fußgänger müssen die Straßenbahn aber trotzdem passieren lassen, weil sie einen "Vorrang" erst durch deren Anhalten erhalten würden.
Aber das Anhalten in Haltestellen ist doch kein Vorrangverzicht?
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hema

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #34 am: 16. Januar 2012, 21:45:53 »
Die Fußgänger müssen die Straßenbahn aber trotzdem passieren lassen, weil sie einen "Vorrang" erst durch deren Anhalten erhalten würden.
Aber das Anhalten in Haltestellen ist doch kein Vorrangverzicht?
Die Fußgänger haben ja auch nicht Vorrang gem. § 19 StVO. Aber wenn die Bim (kurz) stehen bleibt und die Leute beginnen loszugehen, kann man sie wohl nicht über den Haufen fahren und sich auf das Gesetz berufen!  ;)
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #35 am: 16. Januar 2012, 21:48:31 »
Die Fußgänger haben ja auch nicht Vorrang gem. § 19 StVO. Aber wenn die Bim (kurz) stehen bleibt und die Leute beginnen loszugehen, kann man sie wohl nicht über den Haufen fahren und sich auf das Gesetz berufen!  ;)
Eigentlich darf man als Schienenfahrzeug ja nicht auf seinen Vorrang verzichten, also ich würd auf sie zufahren und sie anbimmeln 8)
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #36 am: 16. Januar 2012, 21:59:35 »
. . . . also ich würd auf sie zufahren und sie anbimmeln 8)
Das würde unter Nötigung fallen und wäre sogar strafrechtlich relevant!  :o


Signal "Achtung" vor dem Anfahren wäre erlaubt oder als Warnung, um sie vor Überqueren des Gleises vor dem fahrenden Zug zun warnen. Dauerbimmeln geht nur als Notsignal vor oder während einer Gefahrenbremsung!



P.S.: Auf seinen Vorrang verzichten darf jeder und dies gegebenenfalls auch entsprechend kundtun! Auch wenn so manch gottähnlicher Instruktor eine ganz andere Meinung vertritt.  ;)
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #37 am: 16. Januar 2012, 22:06:51 »
. . . . also ich würd auf sie zufahren und sie anbimmeln 8)
Das würde unter Nötigung fallen und wäre sogar strafrechtlich relevant!  :o
War natürlich auch nicht ernst gemeint ;)

In meinem Lehrbehelf steht jedenfalls, dass man auf seinen Vorrang als Straßenbahn nicht verzichten darf (z.B. durch Handzeichen an andere Fahrzeuglenker). Ist man sich über die Vorrangsituation unklar, so muss man besonders vorsichtig fahren - aber eben nicht verzichten.
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #38 am: 16. Januar 2012, 22:37:43 »

In meinem Lehrbehelf steht jedenfalls, dass man auf seinen Vorrang als Straßenbahn nicht verzichten darf (z.B. durch Handzeichen an andere Fahrzeuglenker).
Und auf welches Gesetz bzw. auf welche rechtrelevante Vorschrift bezieht sich der Verfasser des Lehrbehelfs da, außer auf "Des war scho' immer so!" oder "Wann i des sag', dann is a so!"?  :-\
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haidi

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #39 am: 17. Januar 2012, 00:40:42 »
. . . . also ich würd auf sie zufahren und sie anbimmeln 8)
Das würde unter Nötigung fallen und wäre sogar strafrechtlich relevant!  :o
War natürlich auch nicht ernst gemeint ;)

In meinem Lehrbehelf steht jedenfalls, dass man auf seinen Vorrang als Straßenbahn nicht verzichten darf (z.B. durch Handzeichen an andere Fahrzeuglenker). Ist man sich über die Vorrangsituation unklar, so muss man besonders vorsichtig fahren - aber eben nicht verzichten.

Das mag eine Weisung der Wiener LInien an ihre Fahrer sein, dass sie nicht aktiv auf den Vorrang verzichten dürfen - das ändert aber nichts am im §19 vorhandenen grundsätzlichen passiven Verzicht auf den Vorrang, d.h. durch das Anhalten egal aus welchem Grund, insbesondere aber in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, wobei das Anhalten in der Haltestelle ausdrücklich ausgenommen ist und - soviel ich weiß - durch oberstgerichtliche Urteile das Anhalten vor der roten Ampel für alle Verkehrsteilnehmer ebenso.
D.h. würde ein Straßenbahnfahrer vor einer Kreuzung anhalten, weil er sonst die Kreuzung blockieren würde (was ich bislang nur selten gesehen habe), dann verzichtet er damit automatisch auf den Vorrang.

Hannes
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #40 am: 17. Januar 2012, 10:45:56 »
- soviel ich weiß - durch oberstgerichtliche Urteile das Anhalten vor der roten Ampel für alle Verkehrsteilnehmer ebenso.
Wo hast du das her?
Ist ja nichts anderes als die Befolgung eines gesetzlichen Gebotes.

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #41 am: 17. Januar 2012, 11:11:55 »
Wenn die VLSA blinkt, würde ich meinen, daß das Straßenbahnsignal ebenfalls blinkt.
Wodurch die Straßenbahn eigentlich (kurz) anhalten müsste, da das Strab-Signal ja nicht frei zeigt, sondern gar kein Signalbild. Sofern ein Signal(bild) nicht eindeutig erkennbar ist, ist der bedenklichere Zustand anzunehmen. Es ist halt in Wien jahrzehntealter betrieblicher Usus, blinkende und ausgefallene ("finstere") Signale als nicht existent anzunehmen.

Das kann ich so nicht teilen. Das Signal blinkt ja gerade deshalb, damit man eben weiß dass es _nicht_ ausgefallen ist. Das ist IMHO  so ähnlich wie das Kennlicht an den Bahnsignalen in Deutschland, mit dem ein Signal eben explizit als betrieblich abgeschaltet (="nicht vorhanden") gekennzeichnet wird. Nur bei komplett finsterem Signal gebietet das Mastschild 'halt'.

Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #42 am: 17. Januar 2012, 11:15:26 »
D.h. würde ein Straßenbahnfahrer vor einer Kreuzung anhalten, weil er sonst die Kreuzung blockieren würde (was ich bislang nur selten gesehen habe), dann verzichtet er damit automatisch auf den Vorrang.

Außer vor der Kreuzung befindet sich gleichzeitig auch eine Haltestelle, siehe §19 StVO, Ziffer 8.
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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #43 am: 17. Januar 2012, 11:57:06 »
Das kann ich so nicht teilen. Das Signal blinkt ja gerade deshalb, damit man eben weiß dass es _nicht_ ausgefallen ist. Das ist IMHO  so ähnlich wie das Kennlicht an den Bahnsignalen in Deutschland, mit dem ein Signal eben explizit als betrieblich abgeschaltet (="nicht vorhanden") gekennzeichnet wird. Nur bei komplett finsterem Signal gebietet das Mastschild 'halt'.
Das Signalbild "Lampe 2 blinkt" (manchmal auch "Lampe 4 blinkt gelb") ist allerdings in der Signalvorschrift nicht definiert, kann also auch keine zu befolgende Bedeutung haben. Was tust du, wenn eine Ampel ein Signalbild zeigt, das in der StVO nicht existiert? Interpretierst du die dann auch als nicht vorhanden? Oder nicht eher doch als gestört (verbunden mit vorsichtiger Annäherung an die Kreuzung und gegebenenfalls Anhalten)?
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #44 am: 17. Januar 2012, 12:39:53 »
Das Signalbild "Lampe 2 blinkt" (manchmal auch "Lampe 4 blinkt gelb") ist allerdings in der Signalvorschrift nicht definiert, kann also auch keine zu befolgende Bedeutung haben.

Ich dachte bis jetzt immer das wäre definiert im Sinne von "Signalanlage abgeschalten, es gelten die Vorrangregeln einer ungeregelten Kreuzung". Heißt das also konkret rein betrieblich müsste jede Straßenbahn bei so einem Signal anhalten?
"Lampe 4 blinkt gelb" dachte ich ist definiert, im Sinne von "Frei in alle Richtungen".
po sygnale odjazdu nie wsiadac