Glaub, dass das am Besten hierher passt:
Letztens hab ich zum Thema Fußgänger vs. Straßenbahn eine kleine Geschichte erlebt, wo ich gerne wüsste, wer im Recht war. Folgendes hat sich zugetragen:
Es ist 22 Uhr und eine Straßenbahn nähert sich einer blauen Haltestelle. Nachdem dort niemand wartet und auch niemand aussteigen möchte, reduziert sie die Geschwindigkeit auf Schrittempo und setzt an, an dieser Haltestelle durchzufahren.
Zur Info: Die Haltestelle liegt unmittelbar vor einer geregelten Kreuzung, die VLSA blinkt jedoch gelb (da es nach 21h ist).
Vor der Haltestelle befindet sich auch ein Schutzweg, der just in diesem Moment von einer Fußgängergruppe betreten wird.
Die Straßenbahn reduziert die Geschwindigkeit nicht und durchfährt die Haltestelle und den Schutzweg - die Fußgängergruppe musste warten, bis die Bim vorbei war.
Zufälligerweise wird die Szene von einer Funkstreife beobachtet, die danach Gas gibt, die Straßenbahn anhält und die Fahrerin zur Rede stellt, warum sie die Fußgänger am Schutzweg nicht queren ließ.
Die Fahrerin antwortete schlicht, dass sie Vorrang hätte, der junge Polizist notierte daraufhin Uhrzeit und Wagennummer.
Nun. Mir fielen dann sofort §9 und §28 der StVo ein:
§9 (2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
§28 (2) [...] Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden.
Somit hatte der Polizist eigentlich unrecht, oder?