Im Netz habe ich auf Anhieb nur Beispiele gefunden, wo es um Hausbesitzer geht, die zum Erreichen ihres Grundstücks ein anderes Privatgrundstück überqueren müssen.
Ich bin kein Jurist, aber das ist m.W. das sog. "Servitutsrecht": ein Grundbesitzer muss dulden, dass ein anderer Grundbesitzer sein Grundstück betritt bzw. durchquert, wenn es ansonsten nicht erreichbar ist. Ein solches Servitutsrecht ist auch im Grundbuch eingetragen.
Aber gibt es nicht ein Recht für die Benützung eines Weges, wenn ihn die Allgemeinheit soundso viele Jahre lang benutzt hat? Könnte man eine Besitzstörungsklage mit dieser Begründung erfolgreich beeinspruchen?
Die Frage ist,
warum das "Betreten verboten" Schild aufgehängt wurde und inwieweit sich die dortigen Besitzverhältnisse geändert haben, zB. dass der Grund verkauft wurde und jetzt Privatgrund ist. Auch wäre es denkbar, dass das Begehen des Weges ab der Sperre aufgrund von Witterungs- oder sonstigen Einflüssen nicht mehr ganz ungefährlich ist. Durch das "Betreten verboten" Schild sichert sich der Grundstückseigentümer ab: betrittst du das Areal trotzdem, hast du ihm gegenüber im Falle von Verletzungen keinerlei Ansprüche.
Für eine Besitzstörungsklage müsste man dir beweisen, dass du das Areal zu einem bestimmten Zeitpunkt betreten hast, was nur möglich wäre, wenn dich jemand dabei fotografiert und danach Klage einbringt. Also nicht sehr wahrscheinlich. Ob du dann ein sog. "Gewohnheitsrecht" geltend machen könntest, hängt eben davon an, was mit dem Areal, seitdem es nicht mehr zugänglich ist, passiert ist (siehe oben).
Ich würde mich beim zuständigen magistratischen Bezirksamt erkundigen und dort ganz harmlos anfragen, warum das "Betreten verboten" Schild aufgehängt wurde und von wem.