Autor Thema: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart  (Gelesen 17492 mal)

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60er

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #30 am: 10. Juni 2016, 10:22:39 »
Natürlich Ersteres (es gibt eh einen Haufen Kreuzungen auf der 2er-Linie, das sind nie ein paar hundert Meter). Wenn wir so zu argumentieren anfangen, dann kann man es gleich mit den Verkehrsregeln komplett lassen... warum soll ein Autofahrer um den ganzen Block fahren, wenn es gegen die Einbahn viel schneller wäre? :)
Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.

Fakt ist, links abzubiegen ist auf so stark befahrenen Autobahnen mit getrennten Richtungsfahrbahnen für Radfahrer alles andere als lustig und auch nicht immer gefahrlos möglich.

95B

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #31 am: 10. Juni 2016, 11:18:50 »
Viel einfacher: Absteigen, schieben.
Muss man heutzutage oft gar nicht mehr. Es gibt so vorgezogene Radfahrabbiegehaltelinien, keine Ahnung, wie die mit einem Fachbegriff heißen.

Wenn das Ziel nur auf der anderen Seite liegt, ist es doch am einfachsten, abzusteigen und die Straße bei der nächsten Möglichkeit als Fußgänger zu überqueren.

Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.

Das liegt am autobahnartigen Aufbau der Fahrbahn und wurde schon weiter oben durchgekaut.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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moszkva tér

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #32 am: 10. Juni 2016, 11:29:05 »
Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.
Eigentlich gibt es nur drei im Straßenzug Aspernbrückenstraße-Praterstraße, wenn man den Beginn und das Ende nicht berücksichtigt:
Praterstraße/Aspernbrückenstraße; Nestroyplatz und Rotensterngasse.

Wenn ich auf der Praterstraße unterwegs sein musste, bin ich eigentlich immer durch die Zirkusgasse und Kleine Stadtgutgasse gefahren, habe den Praterstern durch die Nordpassage des Bahnhofes umfahren und bin direkt in die Lassallestraße gekommen.

60er

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #33 am: 10. Juni 2016, 11:49:21 »
Das liegt am autobahnartigen Aufbau der Fahrbahn und wurde schon weiter oben durchgekaut.
Ich weiß eh, dass es daran liegt. Ein ähnlicher Aufbau der Fahrbahn ist ja z.B. auf der Zweierlinie auch gegeben. Dort ist zudem bei etlichen Kreuzungen das Linksabbiegen gar nicht gestattet. Natürlich kann man in solchen Fällen als Radfahrer absteigen und den Fußgängerübergang benutzen. Radfahrfreundlich ist jedoch etwas anderes. Diese Straßen sind und bleiben reine Autobahnen, auf denen alle anderen Verkehrsteilnehmer stark im Nachteil sind.

haidi

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #34 am: 10. Juni 2016, 12:13:24 »

Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Nein, ich meine Radwege. Auch in Einbahnstraßen kann linksseitig ein Radweg sein, dieser sollte meiner Meinung nach nur gegen die Einbahn zu befahren sein.
Zitat
Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
Nachdem Verkehrszeichen rechts aufzustellen sind, ignoriere ich derartige Radwege, so lange nicht rechts ein Vekehrszeichen(!) steht, dass auf den Radweg links hinweist.
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Donaufelder

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #35 am: 10. Juni 2016, 16:10:05 »

Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Nein, ich meine Radwege. Auch in Einbahnstraßen kann linksseitig ein Radweg sein, dieser sollte meiner Meinung nach nur gegen die Einbahn zu befahren sein.
Zitat
Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
Nachdem Verkehrszeichen rechts aufzustellen sind, ignoriere ich derartige Radwege, so lange nicht rechts ein Vekehrszeichen(!) steht, dass auf den Radweg links hinweist.

Bei Einbahnstraßen, in denen es erlaubt ist, gegen die Einbahn zu fahren, ist eben links (aus KFZ Sicht) ein Radfahrstreifen oder manchmal ein Radweg (wie in der Anton Sattler Gasse). Wenn man entprechend der Einbahn fährst, dann nützt man die Fahrbahn, in der Gegenrichtung den Radstreifen oder Radweg.
Ich habe aber schon einige Idioten am Drahtesel erlebt, die mir auf meiner Seite links fahrend entgegen gekommen sind! :fp: :bh:

invisible

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #36 am: 11. Juni 2016, 09:21:21 »

Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.

Anders gesagt: das ist ein ganz normaler Fahrstreifen, der aber eben nur von Radfahrern befahren werden darf (weil diese von der Einbahn ausgenommen sind). Ansonsten unterliegt er genau den selben Regeln wie jeder andere Fahrstreifen auch (u.a. dem Rechtsfahrgebot).
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

hema

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #37 am: 11. Juni 2016, 12:48:43 »
. . . . genauer gesagt, er unterliegt der Vorschrift für Mehrzweckstreifen. Von Radfahrern wird er aufgrund der örtlichen Regelung eben entgegen der Einbahn (im Rechtsverkehr) befahren.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

invisible

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #38 am: 11. Juni 2016, 14:28:21 »
. . . . genauer gesagt, er unterliegt der Vorschrift für Mehrzweckstreifen. Von Radfahrern wird er aufgrund der örtlichen Regelung eben entgegen der Einbahn (im Rechtsverkehr) befahren.

Hängt davon ab, ob es dazwischen eine Leit- oder eine Sperrlinie gibt. Ersteres ist ein Mehrzweckstreifen (der von KFZ nur bei Bedarf befahren werden darf), letzteres ein Radfahrstreifen (der von KFZ generell nicht befahren werden darf - allein schon, weil sie dazu die Sperrlinie überfahren müssten). Der Unterschied gilt genau so natürlich auch bei Radfahranlagen gegen die Einbahn.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20050823_OTS0035/arboe-der-unterschied-zwischen-mehrzweckstreifen-und-radfahrstreifen
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

haidi

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Re: Aufteilung Verkehrsfläche nach Verkehrsart
« Antwort #39 am: 11. Juni 2016, 15:45:48 »
Der ARBÖ schreibt da auch ein bisschen Falsches:

Der Radfahrstreifen braucht keine Sperrlinie, er braucht eine besondere Kennzeichnung und die Markierung mit Fahrradsymbolen. Da genügt auch z.B. ein roter Fahrbahnbelag.

StVO §2 (1) 7:
Zitat
Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende“ angezeigt wird;

Der Mehrzweckstreifen braucht keine Markierung mit Fahrradsymbolen.

Nebenbei darf links vom Radfahrstreifen geparkt werden, wenn der Platz ausreicht und keine Verbotsschilder vorhanden sind.
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