Autor Thema: Amsterdam: Was passiert, wenn man bei einer großen Kreuzung die Ampeln abdreht?  (Gelesen 10760 mal)

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noniq

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Der Grund für zwei Ampeln ist nicht bei den Autofahrern zu suchen, sondern in der Tatsache, dass eine Ampel, bei der ein Rotlicht ausgefallen ist, sich abschalten muss. Mit zwei Ampeln erspart man sich diese Schaltung bzw. gibt es damit weniger Ampel-Abschaltungen.

Ausfallsicherheit in Form durch Redundanz könnte man doch genauso (bzw. besser und vermutlich billiger) durch zwei unabhängige Lampen (bzw. LED-Arrays) in einer einzelnen Ampel realisieren – wozu braucht man da ein doppeltes Rotlichtsegment?

4463

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Der Grund für zwei Ampeln ist nicht bei den Autofahrern zu suchen, sondern in der Tatsache, dass eine Ampel, bei der ein Rotlicht ausgefallen ist, sich abschalten muss. Mit zwei Ampeln erspart man sich diese Schaltung bzw. gibt es damit weniger Ampel-Abschaltungen.

Ausfallsicherheit in Form durch Redundanz könnte man doch genauso (bzw. besser und vermutlich billiger) durch zwei unabhängige Lampen (bzw. LED-Arrays) in einer einzelnen Ampel realisieren – wozu braucht man da ein doppeltes Rotlichtsegment?
In Zeiten von LED-Technik denke ich, dass die Ausfälle von Leuchtelementen ohnehin extrem selten sind (wobei der Aufwand des Tausches ungleich höher sein könnte, wenn die Elemente fix verbaut sind).
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haidi

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Der Grund für zwei Ampeln ist nicht bei den Autofahrern zu suchen, sondern in der Tatsache, dass eine Ampel, bei der ein Rotlicht ausgefallen ist, sich abschalten muss. Mit zwei Ampeln erspart man sich diese Schaltung bzw. gibt es damit weniger Ampel-Abschaltungen.

Ausfallsicherheit in Form durch Redundanz könnte man doch genauso (bzw. besser und vermutlich billiger) durch zwei unabhängige Lampen (bzw. LED-Arrays) in einer einzelnen Ampel realisieren – wozu braucht man da ein doppeltes Rotlichtsegment?
Das habens vor Jahrzehnten so eingeführt und ich habs damals in der Zeitung gelesen. Sicher gibt es auch Ampeln, wo mehrere Lichter in eine Richtung sinnvoll sind. auf einer vierspurigen Straße mit einer Ampel auskommen wollen ist halt nicht der Brüller.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

noniq

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Das habens vor Jahrzehnten so eingeführt und ich habs damals in der Zeitung gelesen. Sicher gibt es auch Ampeln, wo mehrere Lichter in eine Richtung sinnvoll sind. auf einer vierspurigen Straße mit einer Ampel auskommen wollen ist halt nicht der Brüller.

Ah, ich glaub wir reden aneinander vorbei. Ich mein(te) gar nicht die Tatsache, dass mehrere unabhängige Ampeln für die gleiche Richtung an Kreuzungen hängen, sondern dass einzelne Ampeln (vorallem die an Radwegen) immer öfter zwei Rotlichtsegmente haben (und ich unterstelle diesem Trend die – langfristig nicht durchdachte – Begründung „Wenn wir nur ein einzelnes Rotlicht hinhängen dann halten sich die Leut ja nicht dran!“).

hema

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Das "doppelte" Rot wird/wurde nur dort verwendet, wo es für eine Richtung oder eine Fahrspur nur ein einziges Signal gibt. Damit verhindert man, dass sich die ganze Anlage automatisch abschaltet, sobald eine rote Lampe an so einem singulären Signal ausfällt (es ist ja dann noch die zweite da). Bei allen neueren Anlagen gibt es sowieso mindestens zwei Signale für jede Richtung, z.B. Hauptampel und Seitenampel, da braucht es das dann nicht. Auf jenen Radwegen, welche an einer Kreuzung nicht von der allgemeinen Anzeige umfasst werden, gibt es normalerweise aber nur ein Signal, das hat dann aus vorher genanntem Grund eben zwei Rotlichter. Alles klar?
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haidi

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Das habens vor Jahrzehnten so eingeführt und ich habs damals in der Zeitung gelesen. Sicher gibt es auch Ampeln, wo mehrere Lichter in eine Richtung sinnvoll sind. auf einer vierspurigen Straße mit einer Ampel auskommen wollen ist halt nicht der Brüller.

Ah, ich glaub wir reden aneinander vorbei. Ich mein(te) gar nicht die Tatsache, dass mehrere unabhängige Ampeln für die gleiche Richtung an Kreuzungen hängen, sondern dass einzelne Ampeln (vorallem die an Radwegen) immer öfter zwei Rotlichtsegmente haben (und ich unterstelle diesem Trend die – langfristig nicht durchdachte – Begründung „Wenn wir nur ein einzelnes Rotlicht hinhängen dann halten sich die Leut ja nicht dran!“).
Hab ich aber in meinem Ursprungsposting geschrieben.
Nochmals: Wenn eine Seite der Ampel für die Fahrbahn kein Rot zeigen kann, muss die Anlage abgeschaltet werden.
Wenn eine Fußgängerampel kein Rot zeigen kann, muss die Anlage nicht abgeschaltet werden, weil sich der Fußgänger lt. StVO an den Fahrbahnampeln orientieren muss, wenn das Fußgängerrot oder -grün ausgefallen ist.
Die Ampeln für Radfahranlagen liegen da in einem Graubereich, es sind sicher keine Fußgängerampeln, also muss man entweder bei Rotlichtausfall abdrehen oder eben 2 Rotlichtoptiken haben.
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hema

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Hab ich aber in meinem Ursprungsposting geschrieben.

Ich weiß. Ich habe es ja nur bestärkt, weil darüber so viel herumgeredet wurde!   ;)
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Ich hoffe ja, dass im 18. zumindest noch der Komplettumbau der Gersthofer Straße in dieser Legislaturperiode durchgezogen werden kann – bis zur Währinger Straße wird das ja, von der Lidlgasse kommend, nächstes Jahr abgeschlossen.
Der Umbau der Lidlgasse hat übrigens leider wieder einmal zu sehr seltsamen Blüten geführt:
Von der Richthausenstraße kommt eine Spur, die sich vor der Kreuzung mit der Lidlgasse in zwei Spuren aufteilt, die beide das Abbiegen Richtung Lidlgasse erlauben. Da jetzt aber in der Lidlgasse nur mehr eine Spur Richtung Gersthof führt, wurden am unteren Anfang der Lidlgasse auf ein paar dutzend Meter zwei Spuren beibehalten, um weiterhin zwei Abbiegespuren aus der Richthausenstraße kommend zu ermöglichen. Hier gab es keinerlei Notwendigkeit, zwei Abbiegespuren beizubehalten, da sowohl Quell- als auch Zielstraße jetzt ja vor bzw. nach der Kreuzung nur eine Spur haben. ::)
Es hätte vollauf genügt, in der Richthausenstraße eine Linksabbiegespur zu machen und eine geradeaus (damit die Linksabbieger, die zahlreicher sind als die geradeaus fahrenden, auch abbiegen können, wenn ein paar Geradeausfahrer vor der roten Ampelphase stehen).
Immerhin ist der Radweg im gesamten Verlauf der Lidlgasse baulich getrennt.
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denond

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Das ist ganz sicher kein Zufall! Die Leopoldstadt hat eine grüne Bezirksvorsteherin. So sehr man die Grünen zurecht in vielen Punkten kritisieren kann, in der Verkehrspolitik sind sie in Wien leider die einzige Partei, die nicht komplett in den 60er-Jahren steckengeblieben ist. Auch in Währing können sinnvolle Dinge plötzlich umgesetzt werden, die unter der ÖVP noch völlig undenkbar waren.

Dann sollten die Grünen auch einmal in der Seestadt vorbei kommen. Sie könnten dort auch tätig werden...

Ferry

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Es ist eh ein Wahnsinn in Wien, wieviele minderwichtige Kreuzungen bereits mit Ampeln ausgestattet sind. Wenn man bedenkt, dass alleine der Betrieb einer Ampelanlage ab ca. 10.000 Euro pro Jahr (je nach Komplexität der Kreuzung nach oben offen) kostet, geht es da auch um gar nicht so wenig Geld.

Die reinen Betriebskosten sind nicht so hoch. Besonders die Ampeln, die bereits mit LED-Technik ausgestattet sind, sind weitgehend wartungsfrei. Die brauchen auch wesentlich weniger Strom. Alles in allem sind die Betriebskosten Wien-weit rückläufig.

Zitat von: moszka
Es ist für mich also unverständlich, warum man solche Ampeln wie Kirchengasse/Lindengasse oder Zirkusgasse/Novaragasse nicht sofort abdreht und abmontiert und es ist auch noch unverständlicher, wieso man sogar noch weitere Sinnlosampeln errichtet.

Möglicherweise kennt ein bekannter Ampelhersteller jemanden im Rathaus recht gut?  :lamp: ;)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

60er

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Dann sollten die Grünen auch einmal in der Seestadt vorbei kommen. Sie könnten dort auch tätig werden...
49 von 60 Sitzen entfallen im Bezirk Donaustadt auf SPÖ und FPÖ. Die Grünen sind dort eine Randerscheinung, dementsprechend schwierig bis aussichtslos wird es sein, auf Bezirksebene einen grünen Antrag (etwa zum Rückbau einer Ampel) durchzubringen.

4498

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Der Grund für zwei Ampeln ist nicht bei den Autofahrern zu suchen, sondern in der Tatsache, dass eine Ampel, bei der ein Rotlicht ausgefallen ist, sich abschalten muss. Mit zwei Ampeln erspart man sich diese Schaltung bzw. gibt es damit weniger Ampel-Abschaltungen.

Dass Radfahrerampeln (die an sich unnötig sind, weil Fahrzeuge auf die Fahrbahn gehören) zwei Rotlichter haben wird wohl auch an der Bestimmugn in der StVO liegen, dass nur Fußgänger auf geregelten Kreuzungen sich an die normalen Ampeln halten müssen, wenn keine Fußgängersignalisierung stattfindet.
Die Radfahrerampeln mit zwei Rotlichtern entsprechen nicht dem Gesetz und sind daher ungültig. Es stimmt zwar, dass ...

§38 Abs 8 StVO: Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bedeutung solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 sinngemäß.

... Radfahrerampeln auch anders aussehen dürfen, also zwei Rotlichter haben dürfen. Weiters ist aber zu beachten, dass ...

§39 Abs 2 StVO: Die Anlagen zur Abgabe von Lichtzeichen sind deutlich erkennbar anzubringen. Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, so ist sowohl eine getrennte als auch eine unterschiedliche Regelung für einzelne Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen zulässig (Spurensignalisation). Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Gehäuses einer Lichtsignalanlage und der Fahrbahn darf bei Anordnung am Fahrbahnrand nicht weniger als 2 m und nicht mehr als 3,50 m, bei Anordnung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen. Die Anbringung zusätzlicher Signale an anderen Stellen ist zulässig.

... die Unterkante der Ampel auf mindestens 2 Meter Höhe sein muss. Und das ist bei den Radfahrer-Doppelrotampeln nie der Fall.

95B

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Weiters ist aber zu beachten, dass ...

§39 Abs 2 StVO: Die Anlagen zur Abgabe von Lichtzeichen sind deutlich erkennbar anzubringen. Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, so ist sowohl eine getrennte als auch eine unterschiedliche Regelung für einzelne Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen zulässig (Spurensignalisation). Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Gehäuses einer Lichtsignalanlage und der Fahrbahn darf bei Anordnung am Fahrbahnrand nicht weniger als 2 m und nicht mehr als 3,50 m, bei Anordnung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen. Die Anbringung zusätzlicher Signale an anderen Stellen ist zulässig.

... die Unterkante der Ampel auf mindestens 2 Meter Höhe sein muss. Und das ist bei den Radfahrer-Doppelrotampeln nie der Fall.

Diese Signalgeber sind aber in den allerseltensten Fällen am Fahrbahnrand angebracht.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

4498

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Weiters ist aber zu beachten, dass ...

§39 Abs 2 StVO: Die Anlagen zur Abgabe von Lichtzeichen sind deutlich erkennbar anzubringen. Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, so ist sowohl eine getrennte als auch eine unterschiedliche Regelung für einzelne Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen zulässig (Spurensignalisation). Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Gehäuses einer Lichtsignalanlage und der Fahrbahn darf bei Anordnung am Fahrbahnrand nicht weniger als 2 m und nicht mehr als 3,50 m, bei Anordnung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen. Die Anbringung zusätzlicher Signale an anderen Stellen ist zulässig.

... die Unterkante der Ampel auf mindestens 2 Meter Höhe sein muss. Und das ist bei den Radfahrer-Doppelrotampeln nie der Fall.

Diese Signalgeber sind aber in den allerseltensten Fällen am Fahrbahnrand angebracht.

Wo denn sonst? Fahrräder sind laut §2 StVO Fahrzeuge. Ein Radweg ist also, weil er für den Fahrradverkehr bestimmt ist, ein für den Fahrzeugverkehr bestimmter Straßenteil und so laut §2 StVO eine Fahrbahn.

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Wo denn sonst? Fahrräder sind laut §2 StVO Fahrzeuge. Ein Radweg ist also, weil er für den Fahrradverkehr bestimmt ist, ein für den Fahrzeugverkehr bestimmter Straßenteil und so laut §2 StVO eine Fahrbahn.

Ein Radweg ist laut diesem Paragraphen, den du offensichtlich nicht bis zu Ende gelesen hast, ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, ergo keine Fahrbahn.
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