Bzgl der Anzahl abzusperrender Türen beim ULF habe ich in einem Lehrbehelf von August 2001 folgendes gefunden:
(Seite 37 des genannten Lehrbehelf)
Türstörungen
Allgemeines
Bei einer Türstörung, die im Schließ- oder Öffnungsvorgang liegt, wird im Display als Störungsanzeige „Störung Tür 1" (2, 3 usw.) und als Handlungshinweis „Türe versperren" angezeigt.
Die gestörte Tür ist aber in jedem Fall in der üblichen Form zu überprüfen.
Schließt eine Tür nicht selbsttätig aber es wird kein Fehler angezeigt, sind die Lichtschranken zu überprüfen. Kann kein Fehler festgestellt werden, ist die Türnotentriegelung zu lösen und die Tür händisch zu schließen.
Grundsätzlich darf am „ULF-A" eine Tür, am „ULF-B" dürfen zwei Türen außer Betrieb genommen werden. Eine gestörte Tür ist mittels Vierkantschloss an der Türnotbetätigung zu versperren.
Verlöschen durch eine gestörte Türe auch die roten Türkontrollleuchten nicht, ist zusätzlich der zugehörige Automat "Türsteuerung" auszuschalten.
Wird im Zusammenhang mit einer Türstörung im Fahrer-Display eine „B"-Störung angezeigt, ist der Zug als SZ einzuziehen und zwar unabhängig davon wie viele Türen gestört sind.
Störung „Türkontrolle"
a) Bei Ausfall einer der beiden Türkontrollleuchten sind mit Ausnahme der Eintragung im Wagenpaß keine weiteren Handlungen notwendig.
Fallen beide Türkontrollleuchten aus, ist der Zug als SZ einzuziehen.
b) Leuchtet die Türkontrolle obw ohl alle Türen geschlossen sind, ist der Zug als SZ mit der BAWS-Stellung „VB" einzuziehen.
Störung „Türfreigabe"
a) Lässt sich die Türfreigabe nicht einschalten, sind die Fahrgäste über lnnenlautsprecher aufzufordern, die Türen mit der Türnotentriegelung zu öffnen. Haben die Fahrgäste den Zug verlassen, hat der Fahrer die geöffneten Türen händisch zu schließen. Der Zug ist als SZ einzuziehen.
b) Lässt sich die Türfreigabe nicht löschen, ist der Zug als SZ mit „VB" einzuziehen.
Wie gesagt, Stand 2001, einen neueren Lehrbehelf habe ich nicht.
Lg
Edit: Tippfehler ausgebessert