Die zahlenden Fahrgäste sind den WL nicht egal. Aber du solltest einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass die WL im Prinzip auch nur ein Privatunternehme sind, die sich den Behörden beugen müssen.
Eine Behörde ist nicht unfehlbar, und deren Entscheidungen können und dürfen auch angefochten werden. Dafür gibt es die entsprechenden Instanzen, man braucht die richtigen Argumente, Verhandlungsgeschick, etc.! Die WL sind ein Verkehrsunternehmen, das seinen Kunden verpflichtet ist, indem es so weit wie irgend möglich den Fahrplan und eine möglichst hohe Betriebsqualität einhält.
bedingt durch die Langsamfahrstellen ist die Sicherheit sehr wohl noch gegeben. Und damit ist auch eine Einstellung des Betriebes nicht gerechtfertig.
Bis zu welchem Ausmaß wäre denn eine Reduktion auf Schneckentempo (= 10 - 15 kmh) in einem Linienverlauf Deiner Ansicht nach vertretbar bzw den Fahrgästen zumutbar? 10, 20, 30% der Linienlänge, 100% der Linienlänge...? Indem ihr die Ablehung der MA28 ohne Konsequenzen so einfach hinnehmt, zeigt ihr dieser Behörde, dass man mit euch eh alles machen kann! Wohin soll das führen? Im vorliegenden Fall halte ich die Grenze des Zumutbaren jedenfalls für überschritten, und damit wäre es eure Pflicht gewesen, der MA28 klarzumachen, dass man die Verkehrsleistungen in der vereinbarten Qualität so nicht erbringen kann, und der Betrieb daher eingestellt werden muss.