Autor Thema: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)  (Gelesen 13535 mal)

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coolharry

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Hat der PKW kurz vorher ausgeparkt?
Alles andere wäre echt komisch wie der da hingekommen sein soll.
Laut Fahrer des PKW (aus dem Heute-Artikel) wollte er einparken und hat nicht ausgeparkt. So kann er dort dann aber nur hinkommen, wenn er schon rückwärts teilweise in der Parklücke drin war und dann gehört das aber dem Fahrer vom 11er, weil so plötzlich steht ein einparkendes Auto dann auch nicht da.

Zitat
"Heute" sprach mit dem Lenker des Renaults über den Crash: "Ich wollte gerade mein Auto in Parklücke manövrieren, als es plötzlich krachte".

Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True

Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Katana

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #1 am: 03. August 2021, 17:49:29 »
f59 (7:04 Uhr)
... ein ULF (dürfte Linie O sein) hat in der Neilreichgasse stadtauswärts kurz vor dem Brunnweg einen PKW zwischen sich und einem parkenden anderen PKW eingekeilt. ...

Ich finde es sprachlich recht interessant, dass selbst straßenbahnaffine Menschen Formulierungen wählen, die die Schuld beim Straßenbahnfahrer suggerieren. Ich denke es müßte heißen Autofahrer/-in ignorierte Straßenbahn und enge Stelle und verursachte Unfall.
Ich halte die Formulierung für okay, aber dich halte ich für ganz besonders sensibel. Ist nicht wertend gemeint.
Auch beim klassischen Linksabbiegerunfall fährt ja meistens die Straßenbahn in die Tür des Autos. Einfach ein Faktum.

haidi

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #2 am: 04. August 2021, 09:35:24 »
Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True

Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

t12700

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #3 am: 04. August 2021, 10:11:40 »
Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True

Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
Oder er ist noch mal aus der Parklücke gefahren und hat die Straßenbahn übersehen. Es gibt genug Lenker die beim Einparken ihr Umfeld komplett ignorieren.

HLS

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #4 am: 04. August 2021, 13:20:52 »

Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
Ich kann dir aus einem Unfall aus meinem eigenen Erfahrungen berichten. Die PKW-Lenkerin hat ganz kurz vorher noch eiligst mich vor der Engstelle überholt um dann nur etwa 3sec später eine Parklücke zu sehen, stieg in die Bremse, war recht flott mit dem Rückwärtsgang einlegen versuchte einzuparken. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Notbremsraste und wenn sie nicht auch noch Rpckwärts eingeparkt hätte, wäre es nicht zum Unfall gekommen, so allerdings habe ich sie zwischen Glascontainern und der Bim eingeklemmt. Bei der Gerichtsverhandlung bekam sie dann die alleinige Schuld. Die Begründung des Sachverständigen sowie der Richterin war, dass sie gleich mehrere Dinge nicht richtig gemacht hat, so z.B. mich zu einer Notbremsung gezwungen hat, sie aktiv dazu begetragen hat, dass der Unfall unausweichlich war und gleichzeigig rücksichtsloses Verhalten an den Tag gelegt hat und billigend mögliche Verletzungen von Fahrgästen der Bim sowie ihrer drei Insassen inkauf genommen hat.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

M-wagen

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #5 am: 04. August 2021, 13:53:33 »
Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.

Klingelfee

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #6 am: 04. August 2021, 14:03:54 »
Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.
Und das ist ein Irrglaube. Man darf mnur nicht so stehen bleiben, dass man die Straßenbahn zu einer Notbremsung nötig.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

t12700

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #7 am: 04. August 2021, 14:10:20 »
Das Rückwärtseinparken vor einer herannahenden Straßenbahn ist lt. Auskunft einiger Straßenbahnfahrer verboten. Da unmittelbar vor einer Straßenbahn nur im Stau aber nicht zum Einparken gehalten werden darf.
Sorry, aber was ist denn das für ein Blödsinn? :fp: Wieso sollte das normale Einparken vor einer Straßenbahn verboten sein?

Es soll aber natürlich Straßenbahnfahrer geben, die sich hinter dem einparkenden Fahrzeug so aufführen, dass der Lenker dann lieber weiterfährt, anstatt unter Dauerbimmeln einzuparken, wenn’s nicht im ersten Versuch klappt.

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #8 am: 04. August 2021, 14:35:45 »
Viele Autolenker verhalten sich beim Einparken so, dass sie zuerst stehenbleiben und erst dann de Blinker herausgeben. Da darf man sich nicht wundern, wenn der Straßenbahnfahrer nicht gleich errät, was der p. t. Autolenker vorhat.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #9 am: 04. August 2021, 14:54:36 »
Wieso sollte das normale Einparken vor einer Straßenbahn verboten sein?
Ich weiß nicht, ob/wo es in der StVO steht, aber wenn es erlaubt ist, stimmt jedenfalls an dieser Frage aus der theoretischen Führerscheinprüfung irgendetwas nicht.

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #10 am: 04. August 2021, 15:03:56 »
Juristisch erlaubt oder nicht erlaubt ist die eine Frage - es legitimiert deswegen den Straßenbahnfahrer trotzdem nicht, das Auto abzuschießen.
Keiner von uns war dabei, daher kennen wir die Details nicht, aber es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass der Straßenbahnfahrer überhaupt keine Chance gehabt hätte, hier noch anzuhalten.



Das ist in dem Fall anscheinend mit doch einiger Geschwindigkeit passiert, sonst hätte der ULF das Auto nicht "über" das andere Autos bis in die Mopeds geschoben.


Bus

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #11 am: 04. August 2021, 15:43:10 »
Erfahrungsgemäß ist es so, dass Wiener Autofahrer ohne viel zu schauen einfach rausfahren, nach dem Motto "der wird schon bremsen. Diese Sitte gibt es schon lange, darum machte auch mal ein PKW Kontaktaufnahme mit der Bustürseite.

haidi

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #12 am: 04. August 2021, 18:45:32 »
Man darf die Straßenbahn durch den Einparkvorgang nicht behindern, allerdings sagt der OGH in einigen Urteilen, dass der einparkende KFZ-Lenker nicht flüchten muss, wenn während des  Einparkvorganges eine Straßenbahn kommt, er darf sehr wohl den Einparkvorgang fortsetzen.
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Katana

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #13 am: 04. August 2021, 19:51:46 »
Erfahrungsgemäß ist es so, dass Wiener Autofahrer ohne viel zu schauen einfach rausfahren, nach dem Motto "der wird schon bremsen.
Solche Pauschalverurteilungen sind wirklich nicht notwendig. :down:
Man kann mit einfachen ergänzenden Worten viel treffender formulieren.
Zitat
Erfahrungsgemäß ist es so, dass manche Wiener Autofahrer ...

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Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #14 am: 04. August 2021, 22:13:13 »

Das ist in dem Fall anscheinend mit doch einiger Geschwindigkeit passiert, sonst hätte der ULF das Auto nicht "über" das andere Autos bis in die Mopeds geschoben.

Erlaubt sind dort derzeit 25 aufgrund einer Langsamfahrstelle.