Autor Thema: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können  (Gelesen 36359 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Inventar

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 263
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #45 am: 17. November 2016, 19:17:10 »

Ganz so ist es nicht:
* Beamte kann man nicht in Frühpension schicken. Das geht nur einvernehmlich und dann meist mit einem Goldenen Handschlag.

Echt jetzt? Da täuscht du dich aber gewaltig. Sie schicken dich auch nicht einvernehmlich und ohne goldenen Handschlag in den Ruhestand.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #46 am: 17. November 2016, 20:33:31 »

Ganz so ist es nicht:
* Beamte kann man nicht in Frühpension schicken. Das geht nur einvernehmlich und dann meist mit einem Goldenen Handschlag.

Echt jetzt? Da täuscht du dich aber gewaltig. Sie schicken dich auch nicht einvernehmlich und ohne goldenen Handschlag in den Ruhestand.

Dann muss der Beamte krank sein. Ansonsten wüsste ich nicht, dass Beamte gegen ihren Willen in die Frühpension geschickt werden

Oder kannst du deine Behauptung belegen?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #47 am: 17. November 2016, 20:48:52 »
Das geht m.W. nur krankheitshalber. Wobei man sicher bei den meisten irgendwas findet, wenn man wirklich will...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Inventar

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 263
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #48 am: 18. November 2016, 10:44:39 »
Das geht m.W. nur krankheitshalber. Wobei man sicher bei den meisten irgendwas findet, wenn man wirklich will...

Um genau das geht es. Wenn sie wollen finden sie schon was.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #49 am: 18. November 2016, 11:58:36 »
Das geht m.W. nur krankheitshalber. Wobei man sicher bei den meisten irgendwas findet, wenn man wirklich will...

Um genau das geht es. Wenn sie wollen finden sie schon was.

Also wenn ich nicht in Krankenstand gehe, dann geht das nicht
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #50 am: 18. November 2016, 12:41:53 »
Also wenn ich nicht in Krankenstand gehe, dann geht das nicht
Aber bei der jährlichen ärztlichen Untersuchung geht es dann :) Zu hoher Blutdruck usw. usf.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

moszkva tér

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8283
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #51 am: 18. November 2016, 13:39:55 »
Also wenn ich nicht in Krankenstand gehe, dann geht das nicht
Aber bei der jährlichen ärztlichen Untersuchung geht es dann :) Zu hoher Blutdruck usw. usf.

Ich wüsste nicht, dass alle Arbeitnehmer eine verpflichtende Untersuchung machen müssen (außer in manchen Berufen). Und wenn ich diese Untersuchung privat mache, gehen die Befunde den Dienstgeber genau gar nix an. Ich muss nicht einmal sagen, was ich habe, wenn ich im Krankenstand bin.

Die Zwangspensionierungen bei Beamten im Krankenstand sind übrigens auch sehr locker gehandhabt. Soweit ich weiß, muss man mindestens sechs Monate im Krankenstand sein (durchgehend). Und wenn man dazwischen einmal einen Tag in die Bude schaut, beginnt die Frist wieder von vorne. Beamte kann man fast nur mit goldenem Handschlag loswerden. Außer, jemand ist so blöd und macht ein schweres Dienstvergehen...


13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #52 am: 18. November 2016, 13:52:29 »
Ich wüsste nicht, dass alle Arbeitnehmer eine verpflichtende Untersuchung machen müssen (außer in manchen Berufen). Und wenn ich diese Untersuchung privat mache, gehen die Befunde den Dienstgeber genau gar nix an. Ich muss nicht einmal sagen, was ich habe, wenn ich im Krankenstand bin.
Wir reden hier aber von den WL und da gibts eine amtsärztliche Untersuchung. Das konkrete Ergebnis geht die WL nix an, aber ob man noch fahrdiensttauglich ist.

Bei der ÖBB wurden früher auch etliche ältere Lokführer in Pension geschickt, die überhaupt noch nicht wollten.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11518
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #53 am: 18. November 2016, 14:19:15 »
Ich wüsste nicht, dass alle Arbeitnehmer eine verpflichtende Untersuchung machen müssen (außer in manchen Berufen). Und wenn ich diese Untersuchung privat mache, gehen die Befunde den Dienstgeber genau gar nix an. Ich muss nicht einmal sagen, was ich habe, wenn ich im Krankenstand bin.
Wir reden hier aber von den WL und da gibts eine amtsärztliche Untersuchung. Das konkrete Ergebnis geht die WL nix an, aber ob man noch fahrdiensttauglich ist.

Aber nur weil jemand nicht mehr fahrdiensttauglich ist, muss man ihn ja nicht gleich in Pension schicken. Bekommt er eben im Unternehmen einen anderen Job.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #54 am: 18. November 2016, 14:38:00 »
Aber nur weil jemand nicht mehr fahrdiensttauglich ist, muss man ihn ja nicht gleich in Pension schicken. Bekommt er eben im Unternehmen einen anderen Job.
Muss man ja eh nicht. Aber wenn man will (darum geht es hier), kann man.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16397
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #55 am: 18. November 2016, 15:15:50 »

Wir reden hier aber von den WL und da gibts eine amtsärztliche Untersuchung. Das konkrete Ergebnis geht die WL nix an, aber ob man noch fahrdiensttauglich ist.

Ein Amtsarzt unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #56 am: 18. November 2016, 16:40:21 »
Ein Amtsarzt unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht!
Guter Punkt, das wusste ich bisher nicht, stimmt aber!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

oldtimer

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1079
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #57 am: 18. November 2016, 17:08:31 »
Ein Amtsarzt unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht!
Guter Punkt, das wusste ich bisher nicht, stimmt aber!

Nicht umsonst antwortet man beim Amtsarzt nur auf von Ihm gestellte Fragen und plaudert nicht aus dem Wehwehchen-Nähkästchen  ;D
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7843
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #58 am: 18. November 2016, 17:14:52 »
Muss man ja eh nicht. Aber wenn man will (darum geht es hier), kann man.

Dazu müssen allerdings schon beide Seiten wollen! Die Allermeisten gehen eh gerne früher.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: [PM] Brauner will weiter neue Schulden machen können
« Antwort #59 am: 18. November 2016, 17:42:04 »
Um eines klarzustellen.

Alle Mitarbeiter mit Fahrberechtigung müssen alle 5 Jahre auf ihre Fahrtauglichkeit Amtsärztlich überprüft werden.

Buslenker machen dies im Zuge des Antrages für die Führerscheinverlängerung bei eigens von der Ärztekammer geschulte niedergelassenen Allgemeinmediziner nach freier Auswahl. Fällt ein Buslenker bei diesem Gesundheitscheck durch, so ist er verpflichtet dies spätestens bei Ablauf des Führerscheines dem Arbeitgeber zu melden. Kein Führerschein = keine Fahrberechtigung

Straßenbahnfahrer machen diese Untersuchung von bestellten EU-Ärzten in der Direktion. Ob die Ärtze in einem Dienstverhältnis bei den WL stehen kann ich nicht sagen. Allerdings weis ich, dass die nur die Fahrtauglichkeit, aber bei Fahruntauglichkeit nur die weitere Verwendungmöglichkeit des Mitarbeiter sagen, nicht jedoch wieso der Mitarbeiter keine Fahrberechtigung mehr hat.

Der Direktionsarzt ist auf alle Fälle ein Angestellter der Krankenkassa. Auch dieser unterliegt der Ärztlichen Schweigepflicht bezüglich der Krankheit. Bezüglich der Fahrtauglichkeit hat er genauso wie der EU-Arzt das Recht, die Fahruntauglichkeit an das Unternehmen weiter zu melden.

Bis vor ein paar Jahren war es auch so, dass sich Fahrbedienstete zwar beim Hausarzt Krank melden durften, die Diensttauglichkeit durfte jedoch nur von einen Arzt der Betriebskrankenkassa festgestellt werden. Das dies nur ein Proformaakt war und die wichtigste Frage bein Bahnhofsarzt war, wann man frei ist, ist eine andere Geschichte.

Und zum Direktionsarzt kann man vorgeladen werden, oder auch selber vorsprechen, wenn man der Meinung ist, nicht fahrfähig zu sein. Und wenn der Direktionsarzt Mitarbeiter nur zeitlich befristet die Berechtigung erteilt, darf auch nicht weitermelden, wann der Mitarbeiter wieder vorstellig sein muss.

Und meines Wissens machen das viele Verkehrsunternehmen so.

Und abschließend will ich nochmal anmerken. Ein gesundheitlicher Abzug vom Fahrdienst ist kein automatischer Krankenstand und auch kein automatischer Antrag auf Frühpensionierung.
Und Entzug der Fahrberechtigung
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen