Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5326238 mal)

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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #675 am: 12. Oktober 2011, 12:44:11 »
ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!). Aber das ließe sich durch eine Funkstreifenbesatzung bewerkstelligen.
Sind die denn dafür qualifiziert genug?  ;D
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #676 am: 12. Oktober 2011, 13:07:26 »
ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!).
Ja, aber beim ULF brauchst du nur einen zusätzlichen Mann (und das könnte beispielsweise auch der Fahrer des Folgezuges sein), während bei einem E1+c3 zwei Mann notwendig sind.
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #677 am: 12. Oktober 2011, 16:49:02 »
ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!).
Ja, aber beim ULF brauchst du nur einen zusätzlichen Mann (und das könnte beispielsweise auch der Fahrer des Folgezuges sein), während bei einem E1+c3 zwei Mann notwendig sind.

Wann gibt es  Rangierfahrschalter mit Funkkasterl - so wie bei den richtigen Eisenbahnen?

Hannes
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #678 am: 12. Oktober 2011, 16:57:50 »
Wann gibt es  Rangierfahrschalter mit Funkkasterl - so wie bei den richtigen Eisenbahnen?
Für c3 und c4 altersbedingt sicher nicht - und andere Fahrzeuge haben den Rangierfahrschalter bei Rückwärtsfahrt sowieso an der Zugspitze.
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #679 am: 12. Oktober 2011, 16:58:27 »

Wie fuhr der 2er vom Stubenring kommend? Matthäus?
Vielleicht ist ja sowieso nur über den Praterstern umgeleitet worden! Wäre das naheliegendste, falls sich der gerade zuständige Disponent im Netz halbwegs auskennt.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #680 am: 12. Oktober 2011, 18:21:11 »
Wann gibt es  Rangierfahrschalter mit Funkkasterl - so wie bei den richtigen Eisenbahnen?
Für c3 und c4 altersbedingt sicher nicht - und andere Fahrzeuge haben den Rangierfahrschalter bei Rückwärtsfahrt sowieso an der Zugspitze.
Mit dem Funkkasterl könnte der FAhrer selbst vorgehen.

Hannes
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #681 am: 12. Oktober 2011, 18:38:38 »

ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!). Aber das ließe sich durch eine Funkstreifenbesatzung bewerkstelligen.
Eine Dreieckfahrt (Wende) würde ich aber als Rangierfahrt werten und da braucht bekanntlich niemand vorgehen!  ;)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #682 am: 12. Oktober 2011, 19:57:45 »
Eine Dreieckfahrt (Wende) würde ich aber als Rangierfahrt werten und da braucht bekanntlich niemand vorgehen!  ;)
Wo und wie ist eine "Rangierfahrt" definiert?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #683 am: 12. Oktober 2011, 20:36:32 »

Wo und wie ist eine "Rangierfahrt" definiert?
Na wenn ich ein Stück zurücksetze, eine Weiche umstelle und dann auf dem anderen Gleis wieder nach vorn weiterfahre, würde ich das schon unter Rangierbewegungen einreihen. Genauso eben, wenn ich mit einem Zug in eine Abstellanlage fahre oder ihn auf ein anderes Gleis umsetze. Auch das Umfahren von Beiwagen in einer (Kuppel-)Endstelle oder das Umreihen oder Zusammensetzen von Zügen sind Rangierbewegungen. Ist bei solchen Vorhaben der Fahrer an der Zugspitze, braucht er keinen Deckmann.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #684 am: 12. Oktober 2011, 20:43:42 »

Wo und wie ist eine "Rangierfahrt" definiert?
Na wenn ich ein Stück zurücksetze, eine Weiche umstelle und dann auf dem anderen Gleis wieder nach vorn weiterfahre, würde ich das schon unter Rangierbewegungen einreihen. Genauso eben, wenn ich mit einem Zug in eine Abstellanlage fahre oder ihn auf ein anderes Gleis umsetze. Auch das Umfahren von Beiwagen in einer (Kuppel-)Endstelle oder das Umreihen oder Zusammensetzen von Zügen sind Rangierbewegungen. Ist bei solchen Vorhaben der Fahrer an der Zugspitze, braucht er keinen Deckmann.
–> Anlage 2 zur DV STRAB § 5 (4): Eine Rangierfahrt im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugsdeckung ist verboten!
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darkweasel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #685 am: 12. Oktober 2011, 21:31:22 »
Er könnte von dort über ex-21 bis Praterstern S U fahren, dann den O-Wagen entlang und bei der Matthäusschleife dreiecken, so könnte er durchgehend fahren.
Und wo bekommst du das Personal zur Sicherung der Fahrt her? Es fahren ja nicht ausschließlich ULFe.
Weiß ich nicht, aber dort gedreieckt wurde laut 13ers Ursprungsbeitrag ja tatsächlich (nur halt als Kurzführung und nicht als Umleitung), und irgendwie müssen sie das ja auch gemacht haben.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #686 am: 12. Oktober 2011, 21:45:55 »
Sind die denn dafür qualifiziert genug?  ;D

Weiß nicht, auf jeden Fall aber berechtigt-  ;D

13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #687 am: 12. Oktober 2011, 23:49:19 »
So eine große Diskussion! :) Ich poste glaub ich nix mehr, wo ich nicht persönlich dabei war und durch Süchtungsfotos alle Klarheiten beseitigen kann ;)

@hema: Wenn du mit dem Wagen ganz über eine Weiche drübergefahren bist, musst du, um hinter die Weiche zu kommen, mehr als eine Zugslänge zurückziehen, also Fahrt am falschen Gleis.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #688 am: 13. Oktober 2011, 00:13:51 »

–> Anlage 2 zur DV STRAB § 5 (4): Eine Rangierfahrt im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugsdeckung ist verboten!
Dann aber vollständig! Der § 5 behandelt die Rangierfahrt mit vorgeschaltetem schaffnerlosen Beiwagen;)


Lies einmal § 12 (3)!  :lamp:
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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #689 am: 13. Oktober 2011, 07:16:05 »
Dann aber vollständig! Der § 5 behandelt die Rangierfahrt mit vorgeschaltetem schaffnerlosen Beiwagen;)
Lies einmal § 12 (3)!  :lamp:

Ändert aber noch immer nichts daran, daß das Zurückschieben um mehr als eine Zuglänge "Fahrt auf falschem Gleis" ist, und was das bedeutet, weißt Du.

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