Autor Thema: Linie 40/41  (Gelesen 85555 mal)

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HLS

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Re: Linie 40/41
« Antwort #15 am: 29. März 2013, 22:15:36 »

Kann man dort nicht einfach I und II aufhängen?
I und II in roten Haltestellen hat sowieso wenig Sinn, weil es sich nur auf Fahrzeuge bezieht, die auf einen Konfliktpunkt  zufahren, nicht dort stehen!



Zitat
Und gilt ansonsten nicht eigentlich, dass der rechte Zug (10er) Vorrang hat?
Bei Signalen gibt es keine "Vorrangdebatte"! Außerdem ist dort das Problem, dass eigentlich nur am rechten Gleis ein Signal steht, der 44er dürfte also eigentlich fahren, wann er will, was aber sicher nicht die Autofahrer vor der grünen Ampel freuen würde! Der Rechtsvorrang bei zwei Straßenbahnzügen gilt nur, wenn beide fahren, ansont heißt es "Fahrender vor stehendem Zug".  :lamp:
Zu lösen wäre es eh recht einfach. Man stellt fpr den 44er ebenfals ein Staßenbahnlichtsignal auf und steuert beide jeweils über die Fertigtaste, so wie eben am Westbahnhof bei 52 & 58. Dort bekommt ja auch derjenige zuerst Frei, der zuerst die Fertigtaste drückt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

13er

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Re: Linie 40/41
« Antwort #16 am: 29. März 2013, 23:00:38 »
der 44er dürfte also eigentlich fahren, wann er will, was aber sicher nicht die Autofahrer vor der grünen Ampel freuen würde!
Aber beim Verlassen der Schleife hat er dann ja trotzdem Nachrang gegenüber dem Autoverkehr, oder?

Aber ich gebe zu, die Situation dort ist bei genauerer Überlegung sicher nicht ganz glücklich.
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haidi

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Re: Linie 40/41
« Antwort #17 am: 29. März 2013, 23:18:38 »
WEigert sich der BV, dann sollte man ihm die Kosten für die Behinderungen anrechnen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das gehen?
Die wäre zu schaffen.

Hannes
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W_E_St

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Re: Linie 40/41
« Antwort #18 am: 29. März 2013, 23:28:02 »
Wenn das mit I und II nicht zu regeln ist gibt es eh nur eine Möglichkeit: in die Phase für den 42er bedarfsgesteuert schalten, sprich wenn kein 42er da ist haben 40 und 41 länger frei. Geht durchaus auch umgekehrt, ist aber nicht wirklich notwendig da der 42er dort keine Haltestelle hat und unmittelbar bei Beginn der Freiphase losfahren kann.

Was die verfahrene Situation bei der Hörlgasse anbelangt sollte ich einmal mitprotokollieren. Mein Gefühl ist jedenfalls, dass man in der Mehrzahl der Fälle genau oben an der Rampe ankommt wenn die Hörlgasse frei hat und damit warten muss. Und es kommt relativ selten vor, dass drei oder mehr Züge gleichzeitig im Reindl stehen, auch zur HVZ. Wie gesagt, sollte ich einmal systematisch beobachten und dokumentieren, so ist das nur Gefühlssache.

Dass bei Kaiser Karls Truppe Hopfen und Malz verloren ist ist bekannte Tatsache, aber wenn man die Probleme nicht ab und zu anspricht werden sie wohl nie gelöst weil ja eh alles super ist. Ich bin ja immer noch der Meinung, dass man die Gewerbetreibenden auf die Seite des ÖV bringen müsste und die eine FuZo mit Tramway unterstützen bzw. fordern lassen. Auf dem Ohr müsste Kaiser Karl hören - auf welchem sonst?
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

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95B

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Re: Linie 40/41
« Antwort #19 am: 29. März 2013, 23:36:33 »
Was die verfahrene Situation bei der Hörlgasse anbelangt sollte ich einmal mitprotokollieren. Mein Gefühl ist jedenfalls, dass man in der Mehrzahl der Fälle genau oben an der Rampe ankommt wenn die Hörlgasse frei hat und damit warten muss. Und es kommt relativ selten vor, dass drei oder mehr Züge gleichzeitig im Reindl stehen, auch zur HVZ. Wie gesagt, sollte ich einmal systematisch beobachten und dokumentieren, so ist das nur Gefühlssache.

Wenn du die Phase für die ausfahrenden Züge verschiebst, geht die Phase für die einfahrenden Züge mit – das Problem ist, dass die Dauer des Reindl-Aufenthalts nicht zum Ampelumlauf passt!
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hema

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Re: Linie 40/41
« Antwort #20 am: 30. März 2013, 02:23:04 »

Aber beim Verlassen der Schleife hat er dann ja trotzdem Nachrang gegenüber dem Autoverkehr, oder?

Wieso? Aber ohne Signal geht es eh nicht, weil ja auch das von der Hernalser Hauptstraße abbiegende Gleis und das 10er-Gleis signalgeregelt sind! Es wird wohl auf die von HLS genannte "Westbahnhof-Regelung" rauslaufen. Auch die Blechtafel (!) "Permissivfahrt" ist ja erstens nicht legal und zweitens in ihrer Bedeutung sehr zu hinterfragen.


Rein auf den Autoverkehr bezogen könnte man dort theoretisch einfach einen Pflichthalt hinhängen, damit müsste die Straßenbahn den Autos den Vorrang lassen (ganz unabhängig von der Anzeige der dortigen Ampel).
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HLS

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Re: Linie 40/41
« Antwort #21 am: 30. März 2013, 02:35:47 »
Natürlich hat 13er recht. Beim Verlassen von Gleisschleifen besteht Nachrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmer, ebenso beim Verlassen von eigenen Bahnkörpern, siehe Lehrbehelf Fahrerfach! :lamp:
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Re: Linie 40/41
« Antwort #22 am: 30. März 2013, 03:18:41 »
Natürlich hat 13er recht. Beim Verlassen von Gleisschleifen besteht Nachrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmer, ebenso beim Verlassen von eigenen Bahnkörpern, siehe Lehrbehelf Fahrerfach! :lamp:
Zeig' mir das lieber in irgend einem Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung! In den Lehrbehelfen steht (und stand schon immer) so manches.  ;)


Wirklich Nachrang hast du allerdings beim Verlassen von Betriebsbahnhöfen oder Abstellanlagen (DV-Strab).
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W_E_St

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Re: Linie 40/41
« Antwort #23 am: 30. März 2013, 12:54:54 »
Was die verfahrene Situation bei der Hörlgasse anbelangt sollte ich einmal mitprotokollieren. Mein Gefühl ist jedenfalls, dass man in der Mehrzahl der Fälle genau oben an der Rampe ankommt wenn die Hörlgasse frei hat und damit warten muss. Und es kommt relativ selten vor, dass drei oder mehr Züge gleichzeitig im Reindl stehen, auch zur HVZ. Wie gesagt, sollte ich einmal systematisch beobachten und dokumentieren, so ist das nur Gefühlssache.

Wenn du die Phase für die ausfahrenden Züge verschiebst, geht die Phase für die einfahrenden Züge mit – das Problem ist, dass die Dauer des Reindl-Aufenthalts nicht zum Ampelumlauf passt!
Das war meine Befürchtung hinter "man müsste genau prüfen, ob man sich mit der Änderung nicht Probleme in der Gegenrichtung einhandelt" im ersten Beitrag.

Dann hilft in Wirklichkeit nur die Radikallösung: Linksabbiegerei dort unterbinden und umleiten über einerseits (vom Ring kommend) Grillparzerstraße -Zweierlinie - Alser Straße und andererseits (von der Schottengasse innerhalb des Rings kommend) Schottengasse - Währinger Straße - Schwarspanierstraße - Garnisongasse.

Die Anzahl der Linksabbieger, die aus der inneren Schottengasse kommen, dürfte aufgrund der Verkehrsberuhigung dieser Gegend verschwindend gering sein und sich somit die Auswirkungen durch die zusätzlichen Linksabbieger bei der Schwarzspanierstraße sehr in Grenzen halten (und daher auch keine eigene Phase erfordern). Bonus für die heilige Kuh Auto: auf der Währinger Straße (Ecke Hörlgasse) Richtung Ring hat man deutlich länger grün.
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Re: Linie 40/41
« Antwort #24 am: 30. März 2013, 13:14:14 »
Natürlich hat 13er recht. Beim Verlassen von Gleisschleifen besteht Nachrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmer, ebenso beim Verlassen von eigenen Bahnkörpern, siehe Lehrbehelf Fahrerfach! :lamp:
Zeig' mir das lieber in irgend einem Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung! In den Lehrbehelfen steht (und stand schon immer) so manches.  ;)


Wirklich Nachrang hast du allerdings beim Verlassen von Betriebsbahnhöfen oder Abstellanlagen (DV-Strab).
Ist aber durchaus bindent, denn ein Richter/Anwalt kann/wird sich auch ein Lehrbehelf diesbezüglich anschauen und eventuell auch sich daran orientieren. Und was das dann bedeuten kann ist auch klar.
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Re: Linie 40/41
« Antwort #25 am: 30. März 2013, 13:34:26 »

Ist aber durchaus bindent, denn ein Richter/Anwalt kann/wird sich auch ein Lehrbehelf diesbezüglich anschauen und eventuell auch sich daran orientieren. Und was das dann bedeuten kann ist auch klar.
Anschauen kann/könnte er ihn, falls es ihn interessiert. Aber er wird bestenfalls den Kopf beuteln!  ::)


Außerdem, es gibt Leute, die 30 Jahre beim Betrieb sind und andere sind 3 Jahre dabei. Glaubst du, die haben alle idente Lehrbehelfe ausgehändigt bekommen? Die werden alle paar Jahre umgeschrieben und etliche Sachen geändert, je nach persönlicher Ansicht des Verfassers und seiner Chefs. Straf- jund verwaltungsrechtlich bindend sind nur Rechtsbesimmungen. Dientrechtlich, arbeitsrechtlch oder vermögensrechtlich können natürlich auch Verstöße gegen betriebliche Anordnungen eventuelle Konsequenzen nach sich ziehen. Aber solche "internen" Regelungen müssen natürlich mit geltendem Recht übereinstimmen. Dein Chef kann dich für manches rügen, wofür dich kein Richter strafen wird.  ;)
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HLS

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Re: Linie 40/41
« Antwort #26 am: 30. März 2013, 13:40:38 »
Sagen wir mal so, ich würd es nicht drauf ankommen lassen wollen. Denn die Juristerei in at und de sind definitiv der Willkür unterzuordnen.  8)
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Linie 41

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Re: Linie 40/41
« Antwort #27 am: 30. März 2013, 14:00:41 »
Ist aber durchaus bindent, denn ein Richter/Anwalt kann/wird sich auch ein Lehrbehelf diesbezüglich anschauen und eventuell auch sich daran orientieren. Und was das dann bedeuten kann ist auch klar.
Ein Gericht wird sich in erster Linie einmal das Gesetz ansehen und sicher nicht einen Lehrbehelf (der nicht einmal den Status einer Dienstvorschrift hat) – denn relevant sind nur die gesetzlichen Vorschriften und nicht, was einem von irgendeiner Lehrperson oder deren Unterlagen vermittelt wird. Nimm den umgekehrten Fall: Nur weil im Lehrbehelft steht, daß Du irgendwo Vorrang hast, hält das vor Gericht nicht, wenn im Gesetz das Gegenteil steht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Linie 40/41
« Antwort #28 am: 30. März 2013, 14:05:46 »
Nur weil im Lehrbehelft steht, daß Du irgendwo Vorrang hast, hält das vor Gericht nicht, wenn im Gesetz das Gegenteil steht.
Dieser Fall ist gefährlich, aber der andere ist völlig harmlos: Wenn im Lehrbehelf Nachrang steht, kann das nicht zu einem Unfall führen und falls doch und es stellt sich heraus, dass du sogar Vorrang gehabt hättest und sich der Lehrbehelf irrt, bist du trotzdem raus. Also gegen defensive Formulierungen, auch wenn sie gesetzlich nicht 100% nötig sein sollten, habe ich nichts einzuwenden, vor allem da die Ausfahrt aus der Schleife ohnehin kein arger Zeitverlust sein wird. Problematisch wäre es höchstens im Zusammenhang mit der Regel, dass die Tramway gegenüber dem IV nicht auf ihren Vorrang verzichten darf - da weiß ich aber auch nicht, ob das gesetzlich festgelegt ist oder nur im Lehrbehelf steht.
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Re: Linie 40/41
« Antwort #29 am: 30. März 2013, 14:07:29 »
Natürlich hat 13er recht. Beim Verlassen von Gleisschleifen besteht Nachrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmer, ebenso beim Verlassen von eigenen Bahnkörpern, siehe Lehrbehelf Fahrerfach! :lamp:
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Bindend sind Vorschriften, aber keine Lehrbehelfe, die ja nur dazu da sind, das Lehren und Lernen der Vorschriften zu erleichtern.
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