Haltestellen, wo jetzt verpflichtend angehalten werden muß, gibt es nur mehr in einem eingeschränktem Ausmaß.
In diesen Haltestellen, wo angehalten werden muß, hängt jetzt ein Sicherheitshalt, dieses gilt aber nur dann, wenn keine (S)VLSA dort vorhanden ist oder diese nicht in Betrieb, z.B. am wo man anhalten muß, ist in Baumgarten(49/52) und jetzt ein Beispiel, wo man nicht anhalten muß, bei entsprechender Signalisierung, Winkelmannstraße FR Penzingerstraße, da dort zwar ein Sicherheitshalt angebracht ist, aber ebenso eine SVLSA.
Es hat sich also durchaus gebessert, da wenn einer die SVLSA mißachtet, auch eine "Rote" mißachtet und es ja doch komischerweise immer wieder genau bei den alten roten Haltestellen keinen FG-Wechsel hat und man aber vorher trotzdem anhalten mußte und somit vielleicht die Phase verloren hat, dass ist jetzt eben nicht mehr so.