Ich kann ja nichts dafür, aber in der StrabVO stehen diese Signale eben für die örtliche Herabsetzung der Streckengeschwindigkeit.
Wenn würde ich an deiner Stelle auch die ganze Seite lesen, denn in der Fußzeile steht
–- Zitat –-
Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als
Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als
zulässige Geschwindigkeit.
–- Zitat Ende –-
Das bedeutet mMn, dass sich das Verkehrsunternehmen aussuchen kann, ob sie die Signale ein- oder zweistellig ausführen. Was ich weiß, muss das nur Durchgehend gleich ausgeführt sein. Und da auf der U6 schon seit etlichen Jahren diese Signale zweistellig ausgeführt sind, ist es irgendwie logisch, dass auch auf der Straßenbahn die Signale zweistellig ausgeführt sind.
Tafel mit Faktor 10 aufzustellen hat erst einen Sinn, wenn Geschwindigkeiten über 100 km/h erlaubt sind. Und da solche Fahrzeuge bei den WL kaum einmal geben wird, macht das keinen Sinn.
Andere Frage, wie schauen diese Tafel eigentlich bei der WLB aus?