Der 52er ist in beiden Richtungen bei Gelb gefahren, der 58er nur stadteinwärts. Stadtauswärts hat er keine eigene Regelung gebraucht, da er ja die Kreuzung in geradem Sinn übersetzt hat und erst dann in den eigenen Gleiskörper eingebogen ist. Dort haben die WVB einmal sogar durch Terminversäumnis einen Prozess gegen einen klagenden Rechtsabbieger aus der Penzinger Straße verloren. Daraufhin haben sie einen Dienstauftrag herausgegeben, der besagte, die 58er sollen in jedem Fall den abbiegenden Autos aus der Penzinger Straße die Vorfahrt lassen! Der 10er hätte eigentlich auch keine eigene Regelung gebraucht, da er ja nur von der Mittellage auf den seitlichen Bahnkörper (und umgekehrt) wechselt, es wurde damals aber so gehandhabt, dass auch diese Fahrten bei Gelb zu erfolgten.
@haidi: Irgendwo gab es ein Abbiegen bei Rot (vielleicht sogar öfters wo?
), wenn es mir noch einfällt, schreibe ich es hier!