. . . . und gegen die in Richtung Südbahnhof fahrenden Autos als entgegenkommender Linksabbieger auch nicht.
mfG
Luki
Die Frage ist, ob dort nicht die Eisenbahnkreuzungsverordnung galt bzw. gilt und nicht die StVO! Aber früher hat man solche Feinheiten kaum ernst genommen (tut man auch heute nicht wirklich und überlässt es lieber findigen Anwälten nach Unfällen alles vor Gericht auszustreiten).
Aber dort war sicher eine Ampelanlage, obwohl es in dem Fall eigentlich auch eine Regelung für den Bahnkörper geben hätte müssen, also Straßenbahnlichtsignale, zumindest aber die von Ferry erwähnten Blechtaferln*. Die Straßenbahn fährt dort ja nicht auf der Fahrbahn des allgemeinen Verkehrs.
*) Wobei sich da die Frage aufwirft, wie man dem geradeaus fahrenden 18er das mit Blechtaferln signalisiert, er biegt schließlich ja nicht ab.