Autor Thema: Linie O  (Gelesen 260793 mal)

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haidi

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Re: Linie O
« Antwort #255 am: 04. August 2016, 13:24:09 »
*) Wobei sich da die Frage aufwirft, wie man dem geradeaus fahrenden 18er das mit Blechtaferln signalisiert, er biegt schließlich ja nicht ab.
Der 18er biegt nicht ab und ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendwo Blechtaferl für geradeaus fahrende Straßenbahnen gab.
Gut in Erinnerung ist mir noch die Kreuzung Winkelmannstraße#Mariahilfer Straße stadtauswärts, dort gab es auch nur den Pfeil "Gelb nach Grün" für die rechts abbiegenden Straßenbahnen, nicht für geradaus.
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hema

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Re: Linie O
« Antwort #256 am: 04. August 2016, 16:15:44 »
Früher wurde sehr viel per Gewohnheitsrecht geregelt ("Waß eh jeder was g'mant is!"), heute ist man da schon viel konsequenter in der Einhaltung von Rechtsbestimmungen. Zumindest seitens der MA 46, die WiLi sind da immer noch recht kreativ und "großzügig".
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Ferry

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Re: Linie O
« Antwort #257 am: 05. August 2016, 09:02:58 »
Der 18er biegt nicht ab und ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendwo Blechtaferl für geradeaus fahrende Straßenbahnen gab.

Gab es auch nicht. Der 18er hat sich einfach nach der Verkehrsampel des IV gerichtet, der O hatte sein "Gelb nach Grün", "Gelb nach Rot" oder "Gelb" Taferl. Die entsprechende Gelbphase war dann etwas länger, um der Straßenbahn ein gefahrloses Queren des Gürtels zu ermöglichen. So einfach war das damals.
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haidi

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Re: Linie O
« Antwort #258 am: 05. August 2016, 09:45:50 »
Früher wurde sehr viel per Gewohnheitsrecht geregelt ("Waß eh jeder was g'mant is!"), heute ist man da schon viel konsequenter in der Einhaltung von Rechtsbestimmungen. Zumindest seitens der MA 46, die WiLi sind da immer noch recht kreativ und "großzügig".
Nicht Gewohnheitsrecht, sondern das Abbiegen war eine Sonderregelung.
Nach StVO hätte z.B. beim Linksabbiegen bis zur Kreuzungsmitte - bzw. bis zu der Stelle, wo er den Gegenverkehr noch nicht behindert - vorfahren müssen und wenn er dann den Gegenverkehr nicht behindert, die Kreuzung verlassen müssen. Das Blechtaferl hat ihm dann erlaubt, bei Gelb oder bei Rot in die Kreuzung einzufahren bzw. angezeigt, dass er bei Grün unbehindert abbiegen kann. Geradeaus gings eh normal nach StVO
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hema

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Re: Linie O
« Antwort #259 am: 05. August 2016, 12:49:24 »
Geradeaus gings eh normal nach StVO
Das "Problem" ist, dass dort ein eigener Bahnkörper besteht, auf dem die StVO nicht gilt, die Querung der Schweizergartenstraße (und eigentlich auch jene des Gürtels) erfolgt gemäß der EKV und der Signalvorschrift der Straßenbahn! Für die Abbieger war das ja mitttels der Blechtaferl geregelt*, für den 18er damals im rechtlichen Sinn eigentlich gar nicht.




*) Hier wäre erst bei Ausfall oder Abschaltung der Ampel eine Diskrepanz entstanden.
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luki32

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Re: Linie O
« Antwort #260 am: 05. August 2016, 12:54:54 »
Geradeaus gings eh normal nach StVO
Das "Problem" ist, dass dort ein eigener Bahnkörper besteht, auf dem die StVO nicht gilt, die Querung der Schweizergartenstraße (und eigentlich auch jene des Gürtels) erfolgt gemäß der EKV und der Signalvorschrift der Straßenbahn! Für die Abbieger war das ja mitttels der Blechtaferl geregelt*, für den 18er damals im rechtlichen Sinn eigentlich gar nicht.

*) Hier wäre erst bei Ausfall oder Abschaltung der Ampel eine Diskrepanz entstanden.

Die Diskussion gabs schon öfters, ob das am Gürtel ein eigener Bahnkörper ist, Deiner Meinung nach ja, der Meinung des Großteils der anderen nein.

mfG
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Re: Linie O
« Antwort #261 am: 05. August 2016, 16:01:01 »
Geradeaus gings eh normal nach StVO
Das "Problem" ist, dass dort ein eigener Bahnkörper besteht, auf dem die StVO nicht gilt, die Querung der Schweizergartenstraße (und eigentlich auch jene des Gürtels) erfolgt gemäß der EKV und der Signalvorschrift der Straßenbahn! Für die Abbieger war das ja mitttels der Blechtaferl geregelt*, für den 18er damals im rechtlichen Sinn eigentlich gar nicht.

*) Hier wäre erst bei Ausfall oder Abschaltung der Ampel eine Diskrepanz entstanden.

Die Diskussion gabs schon öfters, ob das am Gürtel ein eigener Bahnkörper ist, Deiner Meinung nach ja, der Meinung des Großteils der anderen nein.

mfG
Luki
Das ist lt. Definition ein selbstständiger Gleiskörper:
Zitat
SELBSTÄNDIGER GLEISKÖRPER
Ein selbständiger Gleiskörper ist ein, von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße...
hingegen der eigene Bahnkörper:
Zitat
EIGENER BAHNKÖRPER
Als „eigener Bahnkörper“ wird ein außerhalb des Verkehrsraumes der Straße befindlicher Bahnkörper samt den darauf errichteten Anlagen und baulichen Einrichtungen bezeichnet.

Begründung waum der Teil ein selbständiger Gleiskörper ist, ist lt. übereinstimmenden Meinungen von Vorgesetzten folgendes:

Der Straßenraum umfasst die Fläche zwischen Häuserfront und Geh- & Fußweg und die Richtungsgleise liegen nunmal genau mit da in dieser Fläche. Anders wäe es, wenn der Geh- & Radweg nicht wäre.

Was mir aber aufgefallen ist, dass es keine definierte Bestimmung mehr gibt was das Verlassen des eigenen Bahnkörpers regelt, hingegen beim Verlassen des selbstständigen Gleiskörpers schon.
Zitat
Die Vorrangbestimmungen beim Verlassen des selbständigen Gleiskörpers richten sich jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Linie O
« Antwort #262 am: 05. August 2016, 17:00:19 »


Was mir aber aufgefallen ist, dass es keine definierte Bestimmung mehr gibt was das Verlassen des eigenen Bahnkörpers regelt . . . .

Dann schau mal in die EKV!  :lamp:

Manchmal stimmt es mich echt bedenklich, mit welch geringer Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen Leute mit großen, schweren Fahrzeugen unterwegs sind (erinnert fast an Radfahrer und deren häufiges Unverhalten). Mit "Ma hat mir im Betrieb g'sagt, des is so!", "Die Vurgesetzten san alle der Meinung . . . " usw. kommst du vor Gericht nicht weit, besonders, wenn der gegnerische Anwalt keine Dumpfbacke ist.

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Re: Linie O
« Antwort #263 am: 06. August 2016, 01:16:38 »


Was mir aber aufgefallen ist, dass es keine definierte Bestimmung mehr gibt was das Verlassen des eigenen Bahnkörpers regelt . . . .

Dann schau mal in die EKV!  :lamp:

Manchmal stimmt es mich echt bedenklich, mit welch geringer Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen Leute mit großen, schweren Fahrzeugen unterwegs sind (erinnert fast an Radfahrer und deren häufiges Unverhalten). Mit "Ma hat mir im Betrieb g'sagt, des is so!", "Die Vurgesetzten san alle der Meinung . . . " usw. kommst du vor Gericht nicht weit, besonders, wenn der gegnerische Anwalt keine Dumpfbacke ist.
Ich habe es anhand der DV-Strab bzw. "Wie werde ich Straßenbahnfahrer" zitiert und da gibt es, im Gegensatz zu den alten Unterlagen, eben nicht mehr diesen expliziten Hinweis, dass beim Verlassen des eigenen Bahnkörpers Nachrang besteht.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Linie O
« Antwort #264 am: 06. August 2016, 09:24:22 »
Ich habe es anhand der DV-Strab bzw. "Wie werde ich Straßenbahnfahrer" zitiert und da gibt es, im Gegensatz zu den alten Unterlagen, eben nicht mehr diesen expliziten Hinweis, dass beim Verlassen des eigenen Bahnkörpers Nachrang besteht.

Dieser Lehrbehelf hat keinen Vorschriftscharakter. Was da drinnen steht, ist vielleicht gut gemeint, aber in der Realität sprichwörtlich für die Fisch'!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

nord22

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Re: Linie O
« Antwort #265 am: 06. August 2016, 09:38:46 »
Es gibt im Netz der Wiener Straßenbahn lt. V44 (Schulabteilung) zwei Bereiche mit eigenem Bahnkörper: die UStrab und die Hochstrecke der Linie 26; nicht einmal die Floridsdorfer Brücke gilt als eigener Bahnkörper.

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Re: Linie O
« Antwort #266 am: 06. August 2016, 09:58:53 »
Es gibt im Netz der Wiener Straßenbahn lt. V44 (Schulabteilung) zwei Bereiche mit eigenem Bahnkörper: die UStrab und die Hochstrecke der Linie 26; nicht einmal die Floridsdorfer Brücke gilt als eigener Bahnkörper.
Was in der Exklusivität ein Blödsinn ist, denn der 60er Maurer Einschnitt ist ebenfalls ein klassischer eigener Bahnkörper!

Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Linie O
« Antwort #267 am: 06. August 2016, 10:12:03 »
Das Schulbüro bildet sich halt in Unkenntnis der eigentlichen Vorschriften gern eigene Meinungen, die dann als der Stein der Weisen (waun mir des sogn, daun is des a so) verehrt werden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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67er

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Re: Linie O
« Antwort #268 am: 06. August 2016, 10:39:09 »
Es gibt im Netz der Wiener Straßenbahn lt. V44 (Schulabteilung) zwei Bereiche mit eigenem Bahnkörper: die UStrab und die Hochstrecke der Linie 26; nicht einmal die Floridsdorfer Brücke gilt als eigener Bahnkörper.
Was in der Exklusivität ein Blödsinn ist, denn der 60er Maurer Einschnitt ist ebenfalls ein klassischer eigener Bahnkörper!

Der Einschnitt am 60er galt auch als eigener Bahnkörper bis man einen Übergang für Fußgänger gebaut hat, daher gilt er nun als selbstständiger Gleiskörper, wie auch die Floridsdorfer Brücke die ich bei den Haltestellen überqueren kann (wobei es ja nur bei einer Haltestelle).

Beim 26er und Ustrab kann ich eigentlich nirgends die Gleise überqueren...

So wurde es mir erklärt.

HLS

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Re: Linie O
« Antwort #269 am: 06. August 2016, 11:04:36 »
Ich habe es anhand der DV-Strab bzw. "Wie werde ich Straßenbahnfahrer" zitiert und da gibt es, im Gegensatz zu den alten Unterlagen, eben nicht mehr diesen expliziten Hinweis, dass beim Verlassen des eigenen Bahnkörpers Nachrang besteht.

Dieser Lehrbehelf hat keinen Vorschriftscharakter. Was da drinnen steht, ist vielleicht gut gemeint, aber in der Realität sprichwörtlich für die Fisch'!
Aber nur genau das wird dem neuem Fahrer gelehrt und auch nur dafür unterschreibt er. Wenn es also zu Vorfällen kommt, kann man diese nur bedingt zur Rechenschaft ziehen.
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