Autor Thema: Linie O  (Gelesen 260789 mal)

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hema

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Re: Linie O
« Antwort #270 am: 06. August 2016, 11:53:41 »
Das Schulbüro bildet sich halt in Unkenntnis der eigentlichen Vorschriften gern eigene Meinungen, die dann als der Stein der Weisen (waun mir des sogn, daun is des a so) verehrt werden.
Gott lass es Hirn regnen über Erdberg!




Aber nur genau das wird dem neuem Fahrer gelehrt und auch nur dafür unterschreibt er. Wenn es also zu Vorfällen kommt, kann man diese nur bedingt zur Rechenschaft ziehen.
Sag das mal dem Richter. Aber sei dann nicht bös, wenn er deine Ignoranz strafverschärfend wertet!  :o




Der Einschnitt am 60er galt auch als eigener Bahnkörper bis man einen Übergang für Fußgänger gebaut hat, daher gilt er nun als selbstständiger Gleiskörper, wie auch die Floridsdorfer Brücke die ich bei den Haltestellen überqueren kann (wobei es ja nur bei einer Haltestelle).

Beim 26er und Ustrab kann ich eigentlich nirgends die Gleise überqueren...

So wurde es mir erklärt.
Dann hätten die ÖBB, die Badner Bahn usw. auch keine eigenen Gleiskörper, denn deren Gleise kann man auch an vielen, vielen Stellen überqueren!  ::)



. . . .  dass beim Verlassen des eigenen Bahnkörpers Nachrang besteht.
Ist ja auch nicht so. Rechtlich ist das keine Vorrangfrage gem. StVO, sondern eine Eisenbahnkreuzung, das heißt es unterliegt der EKV.
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13er

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Re: Linie O
« Antwort #271 am: 06. August 2016, 13:47:50 »
Dann hätten die ÖBB, die Badner Bahn usw. auch keine eigenen Gleiskörper, denn deren Gleise kann man auch an vielen, vielen Stellen überqueren!  ::)
So sehe ich das auch! Also die Erklärung in allen Ehren, aber schlüssig ist sie nicht. Ein eigener Bahnkörper ist relativ genau definiert, aber von nicht erlaubten Übergängen wird da nix erwähnt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Linie O
« Antwort #272 am: 06. August 2016, 16:34:31 »
@Hema: Jetzt weißt du warum in Deutschland 2-3 Jahre Lehrzeit für einen Straßenbahnfahrer anstehen und es eben ein Lehrberuf ist.

Bei uns hast du hingegen 3 Monate, wie also soll alles unter gebracht werden, wenn nicht mal auch nur ansatzweise wichtige Gesetzmäßigkeiten wie EKV angeschnitten wird geschweige dann auch nur irgendwo in den Unterlagen auch nur erwähnt wird.

Ich weiß schon Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In dem Falle würde aber sehr wahrscheinlich auch die WL ziemlich mit in die Schuldfrage eingebunden.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Linie O
« Antwort #273 am: 06. August 2016, 16:36:17 »
Also die Erklärung in allen Ehren, aber schlüssig ist sie nicht.
Ist ja auch Unsinn. Nimm z.B. den 1er im Prater, dort ist sogar ein Übergang mit Andreaskreuz gesichert, oder 52/58 beim Technischen Museum, dort würde nicht einmal diese komische Erklärung mit dem Gehsteig greifen! Was ist wohl nach Ansicht des Schulbüros an solchen Stellen?
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Hubi

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Re: Linie O
« Antwort #274 am: 06. August 2016, 17:25:21 »
Zitat
Was ist wohl nach Ansicht des Schulbüros an solchen Stellen?

Ganz einfach: ein selbsständiger Gleiskörper, da sich die Gleise IM Verkehrsraum befinden! Ist auf Strassenplänen (auf den genauen!) auch leicht erkennbar!

Ferry

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Re: Linie O
« Antwort #275 am: 06. August 2016, 17:57:32 »
Dann hätten die ÖBB, die Badner Bahn usw. auch keine eigenen Gleiskörper, denn deren Gleise kann man auch an vielen, vielen Stellen überqueren!  ::)

Dass du sie an vielen Stellen überqueren kannst, heißt ja nicht, dass du sie dort überall überqueren darfst. Ich nehme an, die Definition bezieht sich darauf, ob Einrichtungen zum expliziten Queren (gekennzeichnete Übergänge, ggf. mit Ampel o.ä.) vorhanden sind.

M.W. war die Strecke des 64ers zwischen Schöpfwerk und Alterlaa auch ein eigener Bahnkörper, weil dort - baulich bedingt - ein Queren nicht möglich war. Die restliche, ebenerdig verlaufende Strecke, wo es zahlreiche Übergänge gab, natürlich nicht, obwohl sie weitgehend außerhalb jedes Straßenraums verlief.

Auch die Strecke des 25ers in der Langobardenstraße ist genau aus diesem Grund kein eigener Bahnkörper.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Linie O
« Antwort #276 am: 06. August 2016, 21:14:13 »
. . . . die Definition bezieht sich darauf . . . .
Ich hoffe, es ist dir eh bewusst, dass die Definition(en) des Schulbüros außerhalb der Welt der WiLi-Fahranfänger und jener im Betrieb, die reinen Glaubens sind, kaum wo tiefere Bedeutung haben!?
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nord22

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Re: Linie O
« Antwort #277 am: 26. September 2016, 15:46:03 »
M 4150 + c2 1029 anlässlich einer Schulfahrt oder Probefahrt am Höchstädtplatz (Foto: Harald  Hermann, 1955).

LG nord22

Stellwerker

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Re: Linie O
« Antwort #278 am: 26. September 2016, 16:06:48 »
Vom Aufnahmejahr her könnte es sein daß der M den c2 von Lohner abgeholt hat.

Ferry

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Re: Linie O
« Antwort #279 am: 27. September 2016, 15:08:46 »
Vom Aufnahmejahr her könnte es sein daß der M den c2 von Lohner abgeholt hat.

Glaube ich auch, sonst wäre der Wagen wohl als "Fahrschule" gekennzeichnet gewesen.
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Hawk

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Re: Linie O
« Antwort #280 am: 27. September 2016, 20:41:48 »
Von den Rohbau würde ich sagen das es Stimmt!  ;)
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

hema

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Re: Linie O
« Antwort #281 am: 27. September 2016, 20:49:11 »
. . . .  wäre der Wagen wohl als "Fahrschule" gekennzeichnet gewesen.
Als "Schulwagen"!  ;)
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WIENTAL DONAUKANAL

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Re: Linie O
« Antwort #282 am: 27. September 2016, 21:20:22 »
Der M hatte offensichtlich noch keine Schienenbremse eingebaut, war das damals im Regelbetrieb überhaupt zulässig?

Stellwerker

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Re: Linie O
« Antwort #283 am: 27. September 2016, 21:30:30 »
Laut Wiki wurden die M ab 1953 mit Schienenbremsschaltern zur Betätigung der Schienenbremsen der k6 und der c2 ausgerüstet, der Einbau der Schienenbremsen erfolgte von 1955 bis 1956.

Ferry

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Re: Linie O
« Antwort #284 am: 28. September 2016, 14:15:05 »
Der M hatte offensichtlich noch keine Schienenbremse eingebaut, war das damals im Regelbetrieb überhaupt zulässig?

Der M hatte keine Schienenbremse, aber bereits eine Schaltvorrichtung zum Ansteuern der Schienenbremse des Beiwagens. Und bedenkt man, dass damals noch wenig Fahrzeuge mit Schienenbremse ausgerüstet waren, war diese Zusammenstellung vergleichsweise sogar relativ sicher.
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