Nachdem es nun wirklich nicht mehr um Paris geht, wechsele ich mal den Thread:
Danke für die Aufmerksamkeit, die auch ich vermissen ließ.
Wenn einen Radfahrer diese Asphaltklatscher stören, dann macht er einen Fehler. Ein Abstand von 0,8 - 1 m vom rechten Fahrbahnrand ist Radfahrern zugestanden, bei einer Radbreite von ca. 80 cm (Lenker) sind das dann 1,2 bis 1,4 m. Am Radstreifen hält man sich am linken Rand.
Klar. Aber zum einen bleit einem oft nichts anderes übrig, um selbst einen gewissen Mindestabstand zu überholenden Pkws und Bussen herzustellen - und zum anderen hat die Radspur eben komplett frei von baulichen Hindernissen zu sein. Was wäre eigentlich los, wenn man auf eine Autofahrbahn, zumal auf Hauptrouten, ständig irgendwelche Hindernisse stellte?
Mindestabstand herstellen geht oft auch mit einem kurzen Schlenker nach links.
Viel viel mehr, als wenn man das bei Radfahrern macht, z.B. bei Radfahrerüberfahrten eine Nachrangtafel für den Radfahrer. Vor jeder Kreuzung eine Tafel "Radweg Ende"
usw usw.
Sehr hilfreich wäre eine rechtliche Lage wie in Deutschland, wo man als Radfahrer/in unzumutbare Radwege einfach ignorieren darf. Daraufhin haben viele Kommunen von sich aus die Benutzungspflicht vieler Radwege aufgehoben. Ein ähnliches Recht in Österreich würde wahrscheinlich die Radwegkilometer in Wien von heute auf morgen um 60 % dezimieren...
Deine Einschätzung der deutschen Rechtslage ist nicht ganz richtig:
In Deutschland sind seit einigen Jahren nur dort Radwege erlaubt, wo eine besondere Gefahrenlage herrscht. In Deutschland hast aber die Möglichkeit, einen Radweg (aber auch andere Sachen) aktiv wegzuklagen, was in Österreich nicht geht, hier gibts nur den Weg, sich strafen zu lassen und diese dann bis zum VwGH/VfGH zu bekämpfen, was ein erheblich größeres fianzielles Risiko birgt. Und diese dann oft weltfremde Urteile erlassen ¹]
Das Ergebnis:
Wenige Gemeinden haben von sich aus entbläut
Einige Gemeinden haben nach dem ersten oder nach ein paar Urteilen entbläut
Sehr viele Straßenverkehrsbehörden entbläuen nicht, wenn sie verurteilt werden, dann entbläuen sie nur den von der Klage betroffenen Teil, im Extremfall kann es sein, dass da ein Radweg verläuft, der dann auf einen oder mehrere hundert Meter entbläut wurde und dann wieder weiter läuft. Solche Gemeinden stellen auch dann auf stur, wenn die örtlichen Polizeivertreter eine Entbläuung empfehlen.
¹] Radfahrer wurde angezeigt, weil er Nachts statt auf dem linksseitigen Radweg auf der Fahrbahn fuhr. Er hat argumentiert, dass auf dem Radweg sehr oft Flaschen zerdeppert werden und er auch vom asymmetrischen Abblendllcht entgegenkommender Autofahrer geblendet wird, worauf der VfGH die Ansicht vertrat, dass das ja auch Autofahrern passiert, wenn ein Fahrzeug mit falsch eingestellten Scheinwerfern entgegen kommt, das also den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.