Wenn der Werbewagen um x Tage ausfällt, fährt der dann normal um die x Tage länger als vereinbart.
Blöd nur, wenn er für ein Ereignis an einem bestimmten Datum wirbt.... 
Dann wird es dort wsl eine Ausnahme sein und der Kunde bekommt ein Teil vom Geld wieder retour.
Wie war es eigentlich im Fall des, in Leopoldau umgestürzten, NL 273 T2 8451, der mit der Vollwerbung ausgemustert wurde und dafür 8452 die selbe Vollwerbung erhielt?
Im Falle vom ULF B
1 741 handelt es sich zwar lediglich um einen Defekt, der diesen Zug außer Gefecht gesetzt hat, doch könnte man die Vollwerbung nicht an einem anderen ULF anbringen (Sofern die Fenster nicht beklebt wurden)?