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Vorlöschung in Urzeiten

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4498:
Ich möchte hier eine Erinnerung festhalten, die glaub ich hier noch nicht so wirklich Thema war: Vorlöschung bei schaffnerbesetzen Triebwägen wie L oder E1 ...

Die c2, c3 und c4 (und auch die c, aber das waren ja nicht viele) wurden ja auf Vorlöschung umgebaut, um bei entsprechend adaptierten schaffnerlosen E1 die Vorlöschung (in der heute bekannten Form) anwenden zu können.

Das ging aber auch mit schaffnerbesetzten L oder E1, wurde aber selten praktiziert. Voraussetzung war, dass der Schaffner seine Tür(en) bereits geschlossen hatte.

Der Fahrer löschte einfach, und es ertönte das Notsignal. Die blaue Freigabelampe blinkte nicht, weil der Triebwagen ja nicht für Vorlöschung ertüchtigt war.

Trotzdem blockierten die Beiwagentüren nicht, sondern behielten ihr normales Verhalten und schlossen sich wie gewohnt. Die Türtaster waren stromlos, es war also aus Fahrgastsicht eine normale Vorlöschung.

Der Fahrer musste auch die Löschtaste nicht wie heute nochmal betätigen. Er wartete nur auf das Ausgehen der roten Türkontrollleuchte bzw. auf das Aufhören des Klingeln des Notsignals und konnte dann sofort losfahren ...

Warum wurde das so selten praktiziert? Wussten die meisten Fahrer gar nicht, dass es so auch geht?

Inventar:

--- Zitat von: 4498 am 19. März 2019, 16:02:12 ---Ich möchte hier eine Erinnerung festhalten, die glaub ich hier noch nicht so wirklich Thema war: Vorlöschung bei schaffnerbesetzen Triebwägen wie L oder E1 ...

Die c2, c3 und c4 (und auch die c, aber das waren ja nicht viele) wurden ja auf Vorlöschung umgebaut, um bei entsprechend adaptierten schaffnerlosen E1 die Vorlöschung (in der heute bekannten Form) anwenden zu können.

Das ging aber auch mit schaffnerbesetzten L oder E1, wurde aber selten praktiziert. Voraussetzung war, dass der Schaffner seine Tür(en) bereits geschlossen hatte.

Der Fahrer löschte einfach, und es ertönte das Notsignal. Die blaue Freigabelampe blinkte nicht, weil der Triebwagen ja nicht für Vorlöschung ertüchtigt war.

Trotzdem blockierten die Beiwagentüren nicht, sondern behielten ihr normales Verhalten und schlossen sich wie gewohnt. Die Türtaster waren stromlos, es war also aus Fahrgastsicht eine normale Vorlöschung.

Der Fahrer musste auch die Löschtaste nicht wie heute nochmal betätigen. Er wartete nur auf das Ausgehen der roten Türkontrollleuchte bzw. auf das Aufhören des Klingeln des Notsignals und konnte dann sofort losfahren ...

Warum wurde das so selten praktiziert? Wussten die meisten Fahrer gar nicht, dass es so auch geht?

--- Ende Zitat ---

Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.

4498:

--- Zitat von: Inventar am 19. März 2019, 16:04:55 ---Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.

--- Ende Zitat ---
Warum? Wegen Fahrzeitunterschreitung auf Grund von Anwendung eines einigermaßen zeitgemäßen Abfertigungsverfahrens?

Inventar:

--- Zitat von: 4498 am 19. März 2019, 16:10:31 ---
--- Zitat von: Inventar am 19. März 2019, 16:04:55 ---Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.

--- Ende Zitat ---
Warum? Wegen Fahrzeitunterschreitung auf Grund von Anwendung eines einigermaßen zeitgemäßen Abfertigungsverfahrens?

--- Ende Zitat ---
Weils verboten war. Warum darfst du mich nicht fragen. Gemacht hast es oft genug. War halt dein Risiko.

95B:

--- Zitat von: Inventar am 19. März 2019, 16:19:14 ---Weils verboten war. Warum darfst du mich nicht fragen.
--- Ende Zitat ---

Weil es nicht den Dienstvorschriften entsprochen hat. Die Löschtaste durfte erst nach Erhalt der Abfertigung betätigt werden.

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