Wenns nach dem ORF ginge, müsste man auch für einen PC GIS zahlen . . . .
Muss man das nicht? Es heißt doch immer, auch für einen PC mit Internetanschluss muss man zahlen!
Im Gesetz steht "Rundfunkempfangsgerät". Einen PC als solches einzustufen - wie die GIS das tut - ist nicht nur technisch kreativ.
Es gibt jedenfalls zumindest einen Entscheid von der zuständigen Behörde (Finanzamt), die einen GIS-Bescheid wieder aufgehoben hat. Seitdem versucht's die GIS durch die Hintertür und verlangt "nur" eine Radio-Anmeldung.
Eine Freundin von mir hat eine GIS-Mitarbeiterin sogar ohne deren Einwilligung, geschweige denn Unterschrift, einfach angemeldet - eigentlich geht das nur indem man es *selbst* macht oder indem die GIS wenn "der Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes zweifelsfrei festgestellt wurde" per Bescheid (gegen den - und nur gegen den! - man dann berufen kann) die Gebühr vorschreibt.
Das ganze dauerte jedenfalls ein paar Wochen, zwei Mahnungen, etliche böse Telefonate und Briefe, letztlich eine Drohung mit dem Konsumentenschutz, bis die GIS sämtliche Forderungen zurückgezogen hat.