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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 13. Januar 2017, 20:40:05

Titel: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 13er am 13. Januar 2017, 20:40:05
Bitteschön:

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Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Alex am 13. Januar 2017, 23:10:28
Bitteschön:


Komische Ampelregelung dort, Zug fährt mit Freiphase in die Kreuzung ein und die Ampel für den Querverkehr wird gleichzeitig grün ;-)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: oldtimer am 13. Januar 2017, 23:14:43
Bitteschön:


Komische Ampelregelung dort, Zug fährt mit Freiphase in die Kreuzung ein und die Ampel für den Querverkehr wird gleichzeitig grün ;-)

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen kann die Phase mitunter knapp werden.

Die Signalanlage für 10/44 befindet sich in etwa zwischen T3 und T4 des E1.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 13. Januar 2017, 23:37:25

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Zusätzlich hat dort die Straßenbahn ein nicht rechtskonformes Signal, zum "Nachrang" wird sie per Dienstauftrag vergattert.

Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: oldtimer am 14. Januar 2017, 03:31:01

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Klingelfee am 14. Januar 2017, 07:01:57

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

Mir wäre das auch neu, dass die Straßenbahn dort gegenübe den Autofahrern Nachrang haben.

Für dieses Foto gibt es allerdings noch mehrere Vermutungen

 :blank: Fahrer ist unmittelbar vor dem Umschalten von Frei auf Gesperrt erst weggefahrern
 :blank: Fahrer hatte aus welchen Grund auch immer beim Anfahren ein Räderschleudern
 :blank: Fahrer musste verkehrsbedingt nochmals anhalten
 :blank: Fahrer ist stehen geblieben, damit der Fotograf ein besseres Bild hat.

Ich bin dort schon selber oft gefahren, kann aber jetzt die Umstände auch nicht sagen, wie die Vorrangsregel jetzt dort wirklich sind und wie dadurch dieses Bild wirklich entstanden ist. Man müsste sich das vor Ort anschauen. Dafür habe ich aber bei diesem Wetter keine Lust und auch nicht wirklich Zeit.

Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Operator am 14. Januar 2017, 07:55:24

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)


 :blank: Fahrer ist stehen geblieben, damit der Fotograf ein besseres Bild hat.

:up: :up: :up: :up: :up: :up:
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 13er am 14. Januar 2017, 09:08:09
Also er ist definitiv noch bei frei weggefahren und dann tatsächlich für mich fürs Foto etwas langsamer gefahren! Aber er hat sich auf jeden Fall nichts zuschulden kommen lassen, das möchte ich klarstellen!
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 95B am 14. Januar 2017, 10:19:55
Die Räumzeit für die Straßenbahn ist bei vielen Anlagen so berechnet, dass sich der Zug noch in der Kreuzung befindet, wenn der Querverkehr Rot-Gelb bekommt. Das ist auch erlaubt und daher in Ordnung.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: HLS am 14. Januar 2017, 10:48:03
Die Räumzeit für die Straßenbahn ist bei vielen Anlagen so berechnet, dass sich der Zug noch in der Kreuzung befindet, wenn der Querverkehr Rot-Gelb bekommt. Das ist auch erlaubt und daher in Ordnung.
Also er ist definitiv noch bei frei weggefahren und dann tatsächlich für mich fürs Foto etwas langsamer gefahren! Aber er hat sich auf jeden Fall nichts zuschulden kommen lassen, das möchte ich klarstellen!
Absolut richtiges Verhalten. Ich gehe davon aus, da es mir selber hin und wieder passiert, dass man dort es knapp vor Ende der Freiphase wegkommt und somit ziemlich an dieser Poasition ankommt, wenn der MIV zu seiner Freiphase kommt.
In dem Falle würde auch ein Unfall dem MIV übrig bleiben, da dieser ja ein gefahrloses Räumen der Kreuzung der Bim einräumen muß.

Die Gleisschleife ist weiterhin im Verkehrsraum, somit ist das dortige Permessivsignal eher sinnlos, da die Bim sowieso lt. §19 einem eingegenkommendem Fahrzeug benachrangt ist. Ich erkläre es meinen Schülern immer so, als wenn wir aus dem 43er Gleis in gleiche Richtung abbiegen würden.
Wenn der MIV allerdings anhalten muß, weil ein Fußgänger die Kreuzung überquert, darf "eingeschaltet" werden, da Vorrangverlust durch anhalten.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 14. Januar 2017, 11:15:51

Die Gleisschleife ist weiterhin im Verkehrsraum, somit ist das dortige Permessivsignal eher sinnlos, da die Bim sowieso lt. §19 einem eingegenkommendem Fahrzeug benachrangt ist. Ich erkläre es meinen Schülern immer so, als wenn wir aus dem 43er Gleis in gleiche Richtung abbiegen würden.

§ 19 zählt im Begegnungsverkehr, 10/44 fahren dort aber auf einem (baulich getrennten) Gleiskörper in Seitenlage. Für die Abbieger ist es die gleiche Situation, wie wenn sie bei Einbiegen einen Gleiskörper in Seitenlage überqueren müssten. Außerdem machen die Autos dort einen Fahrstreifenwechsel aufs Gleis, weil die erste Spur immer verparkt ist. Für den abbiegenden 43er wäre, bei Signalausfall, dein Beispiel richtig, der fährt ja auch mitten auf der Fahrbahn.

Das mit dem Dienstauftrag sollte heißen, dass man damit drauf hingewiesen hat, dass die Straßenbahn gegenüber den Abbiegern Wartepflicht hätte, weil dort ein Permissivsignal hängt. Das Signal* hängt, rechtlich gesehen, dort natürlich völlig sinnlos, das gilt aber auch für alle (?) anderen Permissivsignale in Wien. Die betriebliche gewollte Bedeutung für die Fahrer wird dann halt jeweils mit Dienstauftrag vermittelt.




*) Dieses Strab-Signal ist dort ohnedies gesetzeswidrig, weil es für zwei Gleise vorgesehen ist und beiden gleichzeitig frei gibt, obwohl die sich unmittelbar nach dem Signal vereinigen. Man redet sich dann auf das Permissivsignal aus, das ja auch für die Züge untereinander gelten würde. Blödsinn! Streng genommen gilt das Signal nur für das 10er-Gleis, am anderen Gleis könnte man eigentlich wegfahren, wann immer man will (Achtung, das ist ein blöder Rat, weil das kann man dann mit den Vorgesetzten und allenfalls dem Richter ausstreiten!).
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 4498 am 14. Januar 2017, 11:53:11
§ 19 zählt im Begegnungsverkehr, 10/44 fahren dort aber auf einem (baulich getrennten) Gleiskörper in Seitenlage. Für die Abbieger ist es die gleiche Situation, wie wenn sie bei Einbiegen einen Gleiskörper in Seitenlage überqueren müssten. Außerdem machen die Autos dort einen Fahrstreifenwechsel aufs Gleis, weil die erste Spur immer verparkt ist. Für den abbiegenden 43er wäre, bei Signalausfall, dein Beispiel richtig, der fährt ja auch mitten auf der Fahrbahn.

§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.

"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.

Ist es richtig, dass wir hier nur von den aus Neuwaldegg kommenden Rechtsabbiegern sprechen, die einen Nachrang auf Grund des "entgegenkommend vs linksabbiegend" verursachen könnten?

Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 14. Januar 2017, 14:04:09

§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.
Ja, für querende und entgegenkommende Fahrzeuge. Und da wir Rechtsverkehr haben, wo fahren da wohl die hier gemeinten entgegenkommenden Fahrzeuge?



Zitat
"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.
Wenn dir der zwischen Fahrbahn und Schleifengleisen befindliche Gehsteig nicht als bauliche Trennung reicht, was dann?  ???



Zitat
Ist es richtig, dass wir hier nur von den aus Neuwaldegg kommenden Rechtsabbiegern sprechen, die einen Nachrang auf Grund des "entgegenkommend vs linksabbiegend" verursachen könnten?
Ja.



Zitat
Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?
Dort kommt, wie auch in Dornbach, jedenfalls/zumindest § 28/2 zum Tragen.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 4498 am 14. Januar 2017, 17:07:31

§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.
Ja, für querende und entgegenkommende Fahrzeuge. Und da wir Rechtsverkehr haben, wo fahren da wohl die hier gemeinten entgegenkommenden Fahrzeuge?
Wie weiter unten geschrieben, die Rechtsabbieger, die von Neuwaldegg aus kommend in die Güpferlingstraße einbiegen.

Zitat
"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.
Wenn dir der zwischen Fahrbahn und Schleifengleisen befindliche Gehsteig nicht als bauliche Trennung reicht, was dann?  ???
Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.

Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?
Dort kommt, wie auch in Dornbach, jedenfalls/zumindest § 28/2 zum Tragen.

§28 Abs 2 ("Schleich Dich von den Gleisen und überquere es nicht vor einem Schienenfahrzeug") sagt aber, dass er nur zur Anwendung kommt, wenn §19 Abs 1 bis 6 keinen Nachrang des Schienenfahrzeugs bestimmt. Und §19 Abs 6 spricht vom Nachrang bei Verlassen einer Fußgängerzone.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 14. Januar 2017, 17:52:20
Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 4498 am 14. Januar 2017, 18:59:12
Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
Ich habe soeben in den Gesetzen nachgesehen: Als ich 1984 den Führerschein gemacht habe, war es notwendige Bedingung für den Sachverhalt Nebenfahrbahn, dass diese in der gleichen Richtung wie der nächste Fahrstreifen der Hauptfahrbahn befahren werden muss. Das ist hier nicht der Fall, und die Gesetzeslage hat sich auch geändert. In diesem Fall denke ich nur mehr ans Linksabbiegen und nicht mehr an die Fließverkehrsregel (Nebenfahrbahn).
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 14. Januar 2017, 19:02:24
Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
Dann ist nach eurer Ansicht jeder von der Hauptfahrbahn getrennte, also nicht direkt in der Autofahrbahn liegende Gleiskörper einer Nebenfahrbahn gleichzusetzen? Außerdem, was wäre das für eine Fahrbahn, die von niemand benützt werden darf?

Die derzeit laut StVO gültige Definition einer Nebenfahrbahn ist sowieso mehr als unglücklich, weil aus ihr nicht immer klar hervorgeht, was eine Nebenfahrbahn ist! Ist z.B. die Schwendergasse eine Nebenfahrbahn der Mariahilfer Straße oder ist es umgekehert oder sind beides Hauptfahrbahnen? Dann wäre wiederum die Definition nicht anwendbar. Ebenso an anderen Stellen, wo zwei Fahrbahnen zwar getrennt, aber unmittelbar nebeneinander verlaufen.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 14. Januar 2017, 20:38:13
Ich habe soeben in den Gesetzen nachgesehen: Als ich 1984 den Führerschein gemacht habe, war es notwendige Bedingung für den Sachverhalt Nebenfahrbahn, dass diese in der gleichen Richtung wie der nächste Fahrstreifen der Hauptfahrbahn befahren werden muss. Das ist hier nicht der Fall, und die Gesetzeslage hat sich auch geändert. In diesem Fall denke ich nur mehr ans Linksabbiegen und nicht mehr an die Fließverkehrsregel (Nebenfahrbahn).
Die Gesetzeslage sagt:
Zitat
Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
. In diesem Fall wird auch die Bestimmung greifen, dass Schienenfahrzeuge von Bestimmungen ausgenommen sind, wenn es durch die Gleisgebundenheit nicht anders geht.
Dann ist nach eurer Ansicht jeder von der Hauptfahrbahn getrennte, also nicht direkt in der Autofahrbahn liegende Gleiskörper einer Nebenfahrbahn gleichzusetzen? Außerdem, was wäre das für eine Fahrbahn, die von niemand benützt werden darf?
Ich denke, das wird auch vom Erscheinungsbild abhängen. Der vorbei kommende Fahrzeuglenker kann nicht erkennen, dass dort nur Straßenbahnen verkehren dürfen. Das Ausschließen anderer Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge sollte an der Stellung als Nebenfahrbahn nichts ändern, da Straßenbahnen auch zum Fahrzeugverkehr zählen und eine Nebenfahrbahn nur eine Untermenge der Fahrbahn ist.

Die derzeit laut StVO gültige Definition einer Nebenfahrbahn ist sowieso mehr als unglücklich, weil aus ihr nicht immer klar hervorgeht, was eine Nebenfahrbahn ist! Ist z.B. die Schwendergasse eine Nebenfahrbahn der Mariahilfer Straße oder ist es umgekehert oder sind beides Hauptfahrbahnen? Dann wäre wiederum die Definition nicht anwendbar. Ebenso an anderen Stellen, wo zwei Fahrbahnen zwar getrennt, aber unmittelbar nebeneinander verlaufen.
Vom Erscheinungsbild herdenke ich, eher nicht, die Schwendergasse ist sehr breit und von der Breite her mit der auch breiten Mariahilfer Straße vergleichbar.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 4463 am 15. Januar 2017, 22:06:18
*) Dieses Strab-Signal ist dort ohnedies gesetzeswidrig, weil es für zwei Gleise vorgesehen ist und beiden gleichzeitig frei gibt, obwohl die sich unmittelbar nach dem Signal vereinigen. Man redet sich dann auf das Permissivsignal aus, das ja auch für die Züge untereinander gelten würde. Blödsinn! Streng genommen gilt das Signal nur für das 10er-Gleis, am anderen Gleis könnte man eigentlich wegfahren, wann immer man will (Achtung, das ist ein blöder Rat, weil das kann man dann mit den Vorgesetzten und allenfalls dem Richter ausstreiten!).
Gibt es nicht eine ähnliche Situation am Westbahnhof bei den Schleifen von 52 und 58? ???
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 95B am 15. Januar 2017, 22:12:44
Gibt es nicht eine ähnliche Situation am Westbahnhof bei den Schleifen von 52 und 58? ???

Jetzt nicht mehr, weil man sich für die Ausfahrt aus der Schleife mit der Fertig-Taste anmelden muss. Früher haben allerdings tatsächlich beide "Ausfahrsignale" Frei gezeigt.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Klingelfee am 18. Januar 2017, 08:33:50

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: HLS am 18. Januar 2017, 14:05:29


Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)
Dennoch danke für die Bestätigung und somit auch die Korrektheit meiner Aussage. :up:
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: oldtimer am 18. Januar 2017, 14:10:34
Danke fürs recherchieren, Klingelfee!
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 18. Januar 2017, 17:03:58


Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)

Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Klingelfee am 18. Januar 2017, 17:07:54


Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)

Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)

Der Dienstauftrag gibt das wieder, was Mir und auch Andere von den Vorrangsbestimmungen her klar ist. Als Straßenbahn bist du dort ein Linksabbieger. Und somit hast du vom Gesetz aus NACHRANG gegenüber den Rechtsabbieger aus der Dornbacher Straße. Ich sehe daher das Permissivsignal nur als Erinnerung an diese Vorrangsbestimmung. Bei einem Unfall nützt dir auch ein eigener Anwalt dort nichts.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 95B am 18. Januar 2017, 17:08:48
Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)

Blöderweise eilt ja der Rechtsabteilung der Ruf voraus, andere Anwälte würden stets gern gegen sie prozessieren, "weil man da immer so leicht gewinnt". :-X

Zurück zum eigentlichen Thema:

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Der Blaue ist gegenüber dem Roten eindeutig entgegenkommender Linksabbieger. Der Grüne aber nicht, denn dem kommt niemand entgegen! Gegenüber dem Roten, wenn er rechts einbiegt, ist die Straßenbahn (grün) linkskommend und daher im Vorrang.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 4463 am 18. Januar 2017, 18:38:34
Der Blaue ist gegenüber dem Roten eindeutig entgegenkommender Linksabbieger. Der Grüne aber nicht, denn dem kommt niemand entgegen! Gegenüber dem Roten, wenn er rechts einbiegt, ist die Straßenbahn (grün) linkskommend und daher im Vorrang.
Das sehe ich genauso. Damit die Bim zum entgegenkommenden Linksabbieger wird, muss sie sich mMn links von der ursprünglichen Fahrlinie des roten Pfeils befunden haben (d.h. die gedachte Geradeausfahrt des Roten kreuzen).
Die grüne Bim ist einfach von links kommend einbiegend, aber nicht entgegenkommend, da sie mit den Geradeausfahrern auf der Hernalser Hauptstraße nix zu tun hat.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 18. Januar 2017, 21:14:12
Das sehe ich genauso. Damit die Bim zum entgegenkommenden Linksabbieger wird, muss sie sich mMn links von der ursprünglichen Fahrlinie des roten Pfeils befunden haben (d.h. die gedachte Geradeausfahrt des Roten kreuzen).
Die grüne Bim ist einfach von links kommend einbiegend, aber nicht entgegenkommend, da sie mit den Geradeausfahrern auf der Hernalser Hauptstraße nix zu tun hat.
Sehe ich gefühlsmäßig auch so, die  StVO sagt dazu aber nichts, sonder spricht nur von Linksabbiegern, geradeaus Fahrenden und Rechtsabbiegern ohne weitere Fahrtbeziehungen anzusprechen. Bei wörtlicher Auslegung passt das auf dieser Kreuzung.

Ich  ziehe die Nebenfahrbahn (einordnen in den Fließverkehr) vor, das dort auch gegeben ist und Nachrang gegenüber allen Fahrzeugen bedingt.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Hubi am 18. Januar 2017, 21:32:04
Wäre Interessant wo da genau die Strassengrenzen verlaufen, befindet sich der PKW (nur als Beispiel) schon IN der Güpferlingstrasse bevor er die Gleise erreicht, dann wäre die Straßenbahn genaugenommen schon als "von links kommend" zu bezeichnen!
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 18. Januar 2017, 22:01:39
Wäre Interessant wo da genau die Strassengrenzen verlaufen, befindet sich der PKW (nur als Beispiel) schon IN der Güpferlingstrasse bevor er die Gleise erreicht, dann wäre die Straßenbahn genaugenommen schon als "von links kommend" zu bezeichnen!
Es geht in Vorrangsfällen immer um die Ausgangslage.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Klingelfee am 19. Januar 2017, 05:44:06
Um zu versuchen das Thema der Spekulationen abzuschließen.

Vielleicht gibt es ein Urteil nach einem Verkehrsunfall, wo die WL den Prozess verloren haben und haben sich deshalb auch zu diesme Schritt (Erstellen eine Dienstauftrages) entschlossen.

Ich muss sagen, dass ich dort immer gegenüber eines Autofahrers nachlasse. Alleine, weil ich mir das Meldung schreiben ersparen will.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 95B am 19. Januar 2017, 09:25:41
Ich muss sagen, dass ich dort immer gegenüber eines Autofahrers nachlasse. Alleine, weil ich mir das Meldung schreiben ersparen will.

Nachlassen und im Recht sein sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich kenne genügend Kreuzungen, wo ich mich mit dem Auto keineswegs darauf verlassen will, dass mir die übrigen Verkehrsteilnehmer den mir zustehenden Vorrang gewähren. Was habe ich davon, im Recht gewesen zu sein, wenn nachher das Auto kaputt ist und ich vielleicht verletzt bin?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 11:32:18
Nachlassen und im Recht sein sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich kenne genügend Kreuzungen, wo ich mich mit dem Auto keineswegs darauf verlassen will, dass mir die übrigen Verkehrsteilnehmer den mir zustehenden Vorrang gewähren. Was habe ich davon, im Recht gewesen zu sein, wenn nachher das Auto kaputt ist und ich vielleicht verletzt bin?

Jaja.

Es war einmsl ein gewisser Herr Trimmel,
der hatte Vorrang,
und jetzt ist er im Himmel.

 8)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 11:50:37

Es war einmsl ein gewisser Herr Trimmel,
der hatte Vorrang,
und jetzt ist er im Himmel.
Das sollte man gerade Radfahrern ins Stammbuch schreiben!
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 11:59:40

Es war einmsl ein gewisser Herr Trimmel,
der hatte Vorrang,
und jetzt ist er im Himmel.
Das sollte man gerade Radfahrern ins Stammbuch schreiben!
Eh kloa - selber Schuld, des Madl, hätt sa sich net an kuren Rock anzogn, wärs ned vergewaltigt worden
Eh kloa - statt das man einen LKW-Lenker, der einen auf dem Radweg fahrenden Radfahrer beim REchtsabbiegen überfährt obwohl er von der Problematik wissen muss, anständig straft, wird der Tote Winkel noch als Milderungsgrund gesehen und die LKW-Fahrer in ihrer Handlungsweise bestärkt.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 12:06:55
Kannst du oder willst du nicht verstehen, was du liest?   ::)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 13:20:19
Ich verstehe es, aber ich finde es schlimm, dass man als Vorrangberechtigter wegen unaufmerksamer oder unfähiger Autolenker vorsichtshalber auf seinen Vorrang verzichten muss und diese dann noch mehr oder weniger pardoniert werden. In der Hauptsache passiert das, weil man die Fahrräder von der Fahrbahn verdrängt.
Wo hast du zum Beispiel auf der Fahrbahn eine Rechtsabbiegespur links von der Geradeausspur. Jeder Verkehrsplaner flöge im hohen Bogen raus, wenn er so etwas machte.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: coolharry am 19. Januar 2017, 13:32:25
Ich verstehe es, aber ich finde es schlimm, dass man als Vorrangberechtigter wegen unaufmerksamer oder unfähiger Autolenker vorsichtshalber auf seinen Vorrang verzichten muss und diese dann noch mehr oder weniger pardoniert werden. In der Hauptsache passiert das, weil man die Fahrräder von der Fahrbahn verdrängt.
Wo hast du zum Beispiel auf der Fahrbahn eine Rechtsabbiegespur links von der Geradeausspur. Jeder Verkehrsplaner flöge im hohen Bogen raus, wenn er so etwas machte.

Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu angehalten Unfälle zu vermeiden. Wenn ich durch verzicht einen Unfall vermeide ist es gut auch wenn man sich vielleicht nachher ärgert. Aber lieber ärgern und schimpfen als unterm Zwillingsreifen liegen.
Und natürlich verlaufen die meisten beinahe Unfälle straffrei. Steht ja nicht an jeder Kreuzung ein Polyp. Das würde ich begrüßen. Käme das ja allen Verkehrsteilnehmern zugute wenn Deppen(m/w) bestraft werden.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Operator am 19. Januar 2017, 13:49:38
Ich muss sagen, dass ich dort immer gegenüber eines Autofahrers nachlasse. Alleine, weil ich mir das Meldung schreiben ersparen will.

Nachlassen und im Recht sein sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich kenne genügend Kreuzungen, wo ich mich mit dem Auto keineswegs darauf verlassen will, dass mir die übrigen Verkehrsteilnehmer den mir zustehenden Vorrang gewähren. Was habe ich davon, im Recht gewesen zu sein, wenn nachher das Auto kaputt ist und ich vielleicht verletzt bin?
Genau, einmal kurz schreien und fluchen hilft meist! ;)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 14:07:29
In Rodaun gibt es auch so eine Stelle, zu der die widersprüchlichsten Ansichten vertreten werden. Obwohl es eigentlich keine echte Vorrangfrage (§ 19) ist.


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Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 14:20:06
Na wenn  das kein eigener Bahnkörper ist, was dann?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 14:31:34
Na wenn  das kein eigener Bahnkörper ist, was dann?

Da gibts wohl keine Diskussion, da hat der 60er Richtung Rodaun eindeutig Nachrang, obwohl der Großteil der Autofahre stehenbleibt.

mfG
Luki
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 14:38:10
Na wenn  das kein eigener Bahnkörper ist, was dann?

Da gibts wohl keine Diskussion, da hat der 60er Richtung Rodaun eindeutig Nachrang, obwohl der Großteil der Autofahre stehenbleibt.

mfG
Luki
Du fährst hoffentlich nicht über jeden Bahnübergang in blindem Gottvertrauen, dass der Zug stehen bleibt!   :o
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: Rodauner am 19. Januar 2017, 14:47:52
In Rodaun gibt es auch so eine Stelle, zu der die widersprüchlichsten Ansichten vertreten werden.

Weil der Zug zwischen dem eigenen Bahnkörper und der Fuhrwerksfahrbahn eine relativ große, mit Platten ausgelegte Fläche befährt, die zwar durch eine Sperrlinie abgetrennt ist, aber von Fußgängern benützt wird. Man könnte also argumentieren, dass der Zug nicht (direkt) vom eigenen Bahnkörper kommt :lamp:.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 14:50:25
Na wenn  das kein eigener Bahnkörper ist, was dann?

Da gibts wohl keine Diskussion, da hat der 60er Richtung Rodaun eindeutig Nachrang, obwohl der Großteil der Autofahre stehenbleibt.
Du fährst hoffentlich nicht über jeden Bahnübergang in blindem Gottvertrauen, dass der Zug stehen bleibt!   :o

Ich überquere aber die Bahn nicht, sondern vereine mich mit ihr.  ;)

mfG
Luki
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 15:24:52

Ich überquere aber die Bahn nicht, sondern vereine mich mit ihr.  ;)

mfG
Luki

Nun ja:

Zitat von: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Geltungsbereich
§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für jeden im Verlauf einer Straße mit öffentlichem Verkehr
angelegten schienengleichen Eisenbahnübergang mit einer Haupt- oder Nebenbahn, einer Straßenbahn,
einer Anschlussbahn oder einer Materialbahn im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG),
unabhängig davon, ob hierbei die Eisenbahn die Straße überschneidet oder in sie einmündet.


Zitat von: Straßenverkehrsordnung
§ 28. Schienenfahrzeuge.
. . . .  können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines
Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 15:28:51
Noch eine blöde Frage, steht dort ein Andreaskreuz?

mfG
Luki
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 16:49:21
Dort muss keines stehen!

Zitat von: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung
der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und
straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen
Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und
betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen,
keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
(2) Sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern, hat die Behörde jedoch diesen Verhältnissen
entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des sich kreuzenden Verkehrs anzuordnen.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 18:55:30

Na wenn  das kein eigener Bahnkörper ist, was dann?

Da gibts wohl keine Diskussion, da hat der 60er Richtung Rodaun eindeutig Nachrang, obwohl der Großteil der Autofahre stehenbleibt.
Wie sich der Sechziger da runter lässt, traut sich keiner.
Das ist ähnilch wie in Mauer bei der Maurer Lange Gasse, wenn da der Sechziger entgegen kommt. Da habens vorher noch die Aufdoppelung hin gemacht, damit die Autofahrer langsamer fahren. Wenn sich da einer mit 40 drüber traut, gibt es keinen Vorrangverzicht.
Du fährst hoffentlich nicht über jeden Bahnübergang in blindem Gottvertrauen, dass der Zug stehen bleibt!   :o
Dort gibt es keinen Bahnübergang.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 19:00:05

Dort gibt es keinen Bahnübergang.
Aber eine Gleiskreuzung, umgangssprachlich auch "Bahnübergang" genannt!  ;)
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 19:34:18
Du fährst hoffentlich nicht über jeden Bahnübergang in blindem Gottvertrauen, dass der Zug stehen bleibt!   :o
Dann antworte ich anders:
Ein Straßenbahnfahrer wird doch nicht auf eine Stelle in blindem Gottvertrauen zufahren ohne rechtzeitig anhalten zu können, wenn ein anderes, bevorrangtes Fahrzeug auch auf diese Stelle zufährt.

Edit: schweren Rechtschreibfehler ausgebessert
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 19:44:59
. . . .  ein anderes, bevorrangtes Fahrzeug . . . .
Wen meinst du damit?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 19:56:03
. . . .  ein anderes, bevorrangtes Fahrzeug . . . .
Wen meinst du damit?
Ein die Kaiser-Franz-Josef-Straße nach Norden fahrendes Fahrzeug, das kein Schienenfahrzeug ist.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 20:10:12
Dort muss keines stehen!

Zitat von: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung
der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und
straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen
Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und
betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen,
keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
(2) Sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern, hat die Behörde jedoch diesen Verhältnissen
entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des sich kreuzenden Verkehrs anzuordnen.

Sehr schön, nur bewegt sich der 60er nur auf einer Seite auf der Straße in Längsrichtung, auf der anderen nicht, also entweder Andreaskreuz oder doch Verlassen des eigenen Bahnkörpers.

mfG
Luki
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 20:11:41
Ein die Kaiser-Franz-Josef-Straße nach Norden fahrendes Fahrzeug, das kein Schienenfahrzeug ist.
Wem gegenüber sollte der Vorrang haben?





Sehr schön, nur bewegt sich der 60er nur auf einer Seite auf der Straße in Längsrichtung, auf der anderen nicht, also entweder Andreaskreuz oder doch Verlassen des eigenen Bahnkörpers.

mfG
Luki

Lies bitte den Absatz (1) noch einmal langsam durch! Bis zum "und" bezieht er sich auf Kreuzungen wie z.B, die hier besprochene ab dem "und" auf solche, wie z.B. bei der Elisenstraße (um in der Nähe zu bleiben).
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: haidi am 19. Januar 2017, 21:07:29
Ein die Kaiser-Franz-Josef-Straße nach Norden fahrendes Fahrzeug, das kein Schienenfahrzeug ist.
Wem gegenüber sollte der Vorrang haben?
Dem den eigenen Bahnkörper verlassenden Sechziger.
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 19. Januar 2017, 21:18:55
Lies bitte den Absatz (1) noch einmal langsam durch! Bis zum "und" bezieht er sich auf Kreuzungen wie z.B, die hier besprochene ab dem "und" auf solche, wie z.B. bei der Elisenstraße (um in der Nähe zu bleiben).

Sorry, ich interpretiere das anders als Du, beide Bahnen müssen sich in einer Längsrichtung der Straße bewegen, und das tut der 60er vom Berg kommend nicht.

mfG
Luki
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 19. Januar 2017, 22:04:37

Sorry, ich interpretiere das anders als Du, beide Bahnen müssen sich in einer Längsrichtung der Straße bewegen, und das tut der 60er vom Berg kommend nicht.

mfG
Luki
Interpretier es, wie du willst, in beiden Fällen muss im Ortsgebiet kein Andreaskreuz vor Eisenbahnkreuzungen stehen (außer die Behörde verlangt es).
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: luki32 am 20. Januar 2017, 07:55:15

Sorry, ich interpretiere das anders als Du, beide Bahnen müssen sich in einer Längsrichtung der Straße bewegen, und das tut der 60er vom Berg kommend nicht.
Interpretier es, wie du willst, in beiden Fällen muss im Ortsgebiet kein Andreaskreuz vor Eisenbahnkreuzungen stehen (außer die Behörde verlangt es).

Und woher hat Du diese Interpretation?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: 95B am 20. Januar 2017, 09:18:07
Es kommt auf die Definition einer "straßenabhängigen Straßenbahn" an. Ist der 60er vom eigenen Bahnkörper kommend eine straßenabhängige Straßenbahn, weil die Wiener Straßenbahn generell zum Großteil im Straßenraum verkehrt? Oder ist der 60er vom eigenen Bahnkörper kommend keine straßenabhängige Straßenbahn, weil der eigene Bahnkörper keine Straße ist?
Titel: Re: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)
Beitrag von: hema am 20. Januar 2017, 09:27:22

Und woher hat Du diese Interpretation?
Das ist keine Interpretation, sondern der Gesetzestext (§ 8 der EKV).




Zitat
(1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und
straßenabhängigen Straßenbahnen . . . .
Also unsere gute, alte Straßenbahn.

Zitat
. . . . und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen
Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und
betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen . . . .
Das wäre z.B. die Badner Bahn auf bestimmten (Orts-)Abschnitten.

Zitat
keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.

Außer Absatz 2 wird schlagend . . . .
Zitat
(2) Sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern, hat die Behörde jedoch diesen Verhältnissen
entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des sich kreuzenden Verkehrs anzuordnen.
. . . . und die Behörde, in Wien die MA 64 als langer Arm des Landeshauptmannes, würde z.B. Andreaskreuze verlangen. 



Wo es für die Badner Bahn eigentlich ein Andreaskreuz (oder einen andere Sicherung) geben müsste, ist in der Flurschützstraße vor der Siebertgasse für den Straßenverkehr stadteinwärts. Für den 62er gibt es ja eine Sicherung in Form eines Hauptsignals. Für die Autos nicht, weil sich ja bekanntlich die MA 46 weigert in Wien Andreaskreuze aufstellen zu lassen, so war es auch in der Eichenstraße (Wolfganggasse), wo dann halt die Lichtsignalanlage errichtet werden musste.