Wenn die GFin behauptet, es gibt keine Mehrkosten durch die einjährige Verzögerung, heißt dies, dass die Betriebserschwerniskosten NULL sein müssen. Diese fallen einerseits für den Betrieb durch die U2Z und weniger Fahrgeldeinnahmen durch weniger Fahrgäste an, andererseits für die Fahrgäste, die durch das Umsteigen auf die Ringlinie länger brauchen, was ja auch monetär zu bewerten ist.