Okay danke für die Erklärung. Warum ich das so unwissend fragte ist, dass am Funk immer wieder beides gesagt wird, spricht: Die Landespolizei bittet um unsere Mithilfe oder eben die Bundespolizei bittet um unsere Mithilfe.
In Deutschland untersteht die Polizei meines Wisses dem Bundesland, die Bundespolizei (in der so viel ich weiß auch die Bahnpolizei aufgegangen ist) ist länderübergreifend (korrigiere mich, wenn das falsch ist)
In Österreich untersteht die Polizei dem Innenministerium, Sektion II, der Leiter ist der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, die Polizeidienststellen sind nachgeordnete Dienststellen).
Bundespolizei(ehemals Bundesgrenzschutz BGS):
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_%28Deutschland%29Landespolizei:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizei_%28Deutschland%29Kurz und knapp, die Bundespolizei hat weitreichendere Aufgaben und Befugnisse als die Landespolizei. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenminister und die Landespolizei dem jeweiligen Innenminister des Bundeslandes/Stadtstaat. Weiteres kümmerst sich die Bundespolizei um Länderübergreifende Angelegenheiten z.B. Grenzkontrollen, Bahn- & Flugverkehr und die LaPo um Bundeslandspezifische Dinge wie Verkehrskontrollen, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei, Autobahnpolizei.
Genauer steht alles jeweils in den Links.
Ein Beispiel hab ich z.B. Die Lapo verfolgt einem Flüchtenden Autofahrer, darf diesen zwar auch länderübergreifend verfolgen aber nur soweit, bis dieser von ihnen gestellt werden kann und noch nicht die für dieses Bundesland zuständige LaPo vor Ort ist, dies erfolgt per Abmeldung bei der eigenen Leitstelle und anmelden bei der jeweils anderen Leitstelle. Die BuPo kann einen Flüchtigen auch von Kiel nach München verfolgen ohne das sie den Fall abgeben muß.