Und der vertrauensgrundsatz wird sich noch lange halten. der Gesetzgeber hat damals nicht gewusst dass es einmal Handy oderKopfhörer geben wird die man auf der Straße verwenden kann, hätte er sie damals sicher auch nicht aus dem vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der vertrauensgrundsatz dem kraftfahrzeuglenker die Pflicht auf, auf Personen die eben nicht sich StVO gerecht Verhalten besonders zu achten weil der autofahrer,aufgrund der Gefahr tief in seinem Fahrzeug aus geht auf schwächere Teilnehmer besonders zu achten hat.
Genau. Denn was ist denn lt. Meinung der werten Forumsteilnehmer der Gegenvorschlag? Auf's Gas steigen?
Ich schätze deine Beiträge sonst sehr. Aber jetzt wirst du polemisch. Zwischen dem besonders vorsichtigen Verhalten gegenüber einem Unfähigen und dem Aufs-Gas-steigen gibt es eine große Bandbreite anderer Reaktionen.
Der Vertrauensgrundsatz zielt auch darauf ab, dass falsches Verhalten, ob beabsichtigt oder nicht, möglichst durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeglichen wird, um letztendlich Verletzte und Tote zu verhindern. Der, der zurechnungsfähig im Straßenverkehr unterwegs ist, hat die Pflicht, vorausschauend zu fahren, um eben die Gefahr, die durch unvorsichtige ausgeht, zu minimieren. Als Alternative sehe ich nur das, was du richtigerweise als polemisch bezeichnest: Es zu ignorieren und ganz normal aufs Gas zu steigen. Was sonst? Wenn jemand ins Handystarrend auf die Fahrbahn läuft, muss man nicht davon ausgehen, dass dieser Person das rechtzeitig auffällt.