Bei den Einrichtungsfahrhzeugen sind m.W. alle Wagen mit NFBGw7 Fahrschalter (F, L(4)) in einer Gruppe, C1 und D(1) erfordern jeweils eine eigene Typenschulung. Ditto natürlich auch Ex, ULF und Flexity.
Also in der Fahrerfach werden, im Zuge der Grundausbildung, E
2 & Ulf geschuld, Typenspezifisch ist dann der E
1 & Flexity.
Zum erhalt der Typenkenntnis, zumindestens bei E
1, E
2 & Ulf reicht wenn man nur eine von den Typen für mindestens eine Halbschicht fährt, sprich rund 4h(aber auch da gibts scheinbar Auslegungen, denn es ist von Halbschicht die Rede und so legen es manche aus, dass es genügt, den ersten oder zweiten Teil eines Unterbrechers* zu fahren).
Für mich war/ist nur die Frage, ob der Flexity schon zu dem "Pool" aus Ulf & E
x dazugehört, oder ob man diesen zusätzlich zu diesen Typen einmal in 6 Monaten fahren muss?
*Problematisch ist allerdings, dass es z.B. am 49er Unterbrecher gab(oder noch gibt(?), die fahren in der Früh aus Rdh aus, fahren Rdh-Hütteldorf-Ring-Hütteldorf-Rdh/Exp und gehen in die Unterbrecherpause und sind dan effektiv etwas mehr als 2h gefahren und haben auch damit schon ihre Fahrberechtigung für E
1, E
2 & Ulf um 6 Monate verlängert.