Wenn die EU festlegt dass ETCS bei Neubau Pflicht ist können die Firmen auch nichts machen.
Zu LZB bei der U-Bahn kann ich nichts sagen, gut möglich dass es da anders aussieht.
U5 und U2 ist auch ein Neubau. Nur stellen sie eine Ergänzung zum jetzigen Netz dar.
Soll ich jetzt deswegen das gesamte System nur wegen diesen Neu-/Zubauten umstellen? Und zur EU-Festlegung: Ich tituliere, benamse einen Neubau ganz einfach anders und die EU-Festlegung, hervorgerufen durch eine Lobby, ist schon wieder vom Tisch.
Genauso ist es bei der Güterzugumfahrung St. Pölten: Der Krebsschaden liegt im über Gebühr vorauseilenden Gehorsam, den der Österreicher unbedingt glaubt, leben zu müssen um besser zu sein, als alle anderen.
Die elendigen Verzögerungen bei Zulassungen sind ein spezifisch deutsches Problem, in keinem anderen Land kommt dies in dieser Häuftigkeit vor.
...wirken sich aber aktuell auch bei uns aus. Siehe Baureihe 1293, wobei hier auch noch Italien - ebenfalls aus Befindlichkeitsgründen - mitgespielt hat und auch weiterhin mitspielt (siehe RJ-Steuerwagenzulassungsmisere). Oder vor Jahren bei den WL, wo Triebwagen knapp ein Jahr lang (bei 639 bis 648 fehlten 2 Tage auf die Jahresfrist) die Betriebsbewilligung aus Befindlichkeitsgründen verweigert wurde. Wohlgemerkt: Barrierefreie Fahrzeuge. Somit sind wir wieder bei der BWL-Gruppe...
Ein Wort noch zur Barrierefreiheit als überflüssig abstempeln: Schau dir nur an, was Behindertenorganisationen in der Schweiz ihren zu vertretenden Menschen mit Behinderung antun bei der Zulassung der Giruno-Gliederzuges z.B.. Ein Schweizer Problem. Jahrelange Verzögerungen herausfordern (ich glaub', so an die 4 Jahre waren es, bis ein Richter in Bern ein Machtwort sprach), nur um den über das Ziel weit hinausgeschossenen eigenen Willen durchzusetzen. In Wirklichkeit fügen diesen Menschen, diese selbstherrlich agierenden Organisationen nur Schaden zu und bringen die Behinderten selbst in Verruf.
Neue Anforderungen für Schienenfahrzeuge sind ja zu begrüßen, wäre traurig, wenn die Entwicklung stehen bleiben würde. Nur, man darf/sollte sich dadurch nicht selbst bei Zulassungen, auch für den Betrieb selbst, nicht behindern, da man Maß und Ziel aus den Augen verloren hat.