Da viele Prozesse aber oft in die Länge gehen, ist man seitens WL davon abgegangen in Vorkassa zu gehen.
Bei der Menge, wo jetzt schon gestritten wird, ist das eine gewaltige Summe.
Und wer zahlt denn den Sachverständigen? Und Sachverständige bracuhen auch oft einige Zeit, bis sie ihr Gutachten erstellen. Und solange das Gutachten nicht vorhanden ist, ist es nicht ratsam zu reparieren. Denn was machst du, wenn dann im Gutachten nicht das drinnen steht, was eigentlich hin ist. Wie willst du dann den Schaden belegen, wenn die Teile schon ausgetauscht sind und womöglich wegen der Demontage auch beschädigt sind. Viele Teile kannst du nämlich nur ausbauen, wenn du sie zerstörst.
Der Geschädigte bekommt den Schaden inklusive Zinsen ersetzt, also entsteht den WL kein Schaden, wenn sie in Vorkassa geht. Bei dem Unfall, der gerichtsanhängig wurde, habe ich 6% Zinsen bekommen. Das war vor 6-8 Jahren.
Der Sachverständige muss vom Schuldtragenden bezahlt werden.
Klarerweise muss das Gutachten vorhanden sein.
Wenn das Gutachten nicht alle Schäden beinhaltet, dann muss man den Sachverständigen darauf aufmerksam machen, er wird das Gutachten ergänzen.
All das dauert aber nicht Jahre.