Autor Thema: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)  (Gelesen 18810 mal)

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hema

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #30 am: 13. April 2016, 12:31:35 »
Nach erreichter Höchstparkzeit müsste das Auto umgeparkt werden und auch da ist es unmöglich.

Das stimmt so nicht! Haidi hat es eh schon erklärt, in der "Pickerlzone" selbst kannst du stehen, solange du willst (wie ein Bezirksbewohner). Nur in den extra gekennzeichneten Zonen, meist Einkaufsstraßen, musst du dich an die Höchstzeit halten und zudem eine Parkuhrscheibe mit deiner Ankunftszeit ins Auto legen. Bezahlen brauchst du als Besitzer einer Parkkarte auch dort nicht. Wo du (gar) nicht stehen bleiben darfst sind Anrainerparkplätze.

Wenn du (gleichzeitig) mehr Scheine reinlegst, als die höchst erlaubte Zeit ausmacht, kannt du natürlich nach Erreichen der Höchstzeit auch bestraft werden, eigentlich sogar mehrmals, z.B. alle drei Stunden. Schließlich gibst du mit den Scheinen ja deine tatsächliche Ankunftszeit an! Ob es auch tatsächlich exekutiert wird, ist eine andere Frage.
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Klingelfee

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #31 am: 13. April 2016, 13:03:42 »
Nach erreichter Höchstparkzeit müsste das Auto umgeparkt werden und auch da ist es unmöglich.

Das stimmt so nicht! Haidi hat es eh schon erklärt, in der "Pickerlzone" selbst kannst du stehen, solange du willst (wie ein Bezirksbewohner). Nur in den extra gekennzeichneten Zonen, meist Einkaufsstraßen, musst du dich an die Höchstzeit halten und zudem eine Parkuhrscheibe mit deiner Ankunftszeit ins Auto legen. Bezahlen brauchst du als Besitzer einer Parkkarte auch dort nicht. Wo du (gar) nicht stehen bleiben darfst sind Anrainerparkplätze.

Wenn du (gleichzeitig) mehr Scheine reinlegst, als die höchst erlaubte Zeit ausmacht, kannt du natürlich nach Erreichen der Höchstzeit auch bestraft werden, eigentlich sogar mehrmals, z.B. alle drei Stunden. Schließlich gibst du mit den Scheinen ja deine tatsächliche Ankunftszeit an! Ob es auch tatsächlich exekutiert wird, ist eine andere Frage.


Das stimmt nicht ganz.

In den Pickerlzonen darfst du mit Parkscheinen nur so lange stehen, wie es ausgeschildert ist. In der Regel sind das 2 Stunden.

In den Einkaufsstraßen dürfen auch Anrainer nur die ausgeschilderte Zeit stehen. Deshalb müssen die Anrainer auch die Parkscheibe auslegen. Allerdings gilt dort die Kurzparkzone auch nur auf den Zeitraum der Einkaufsstraße und nicht die Bezirkszeiten. Bedeutet, du brauchst in der Einkaufsstraße in der Regel nur bis 18.00 einen Parkschein, während man im Bezirk bis 22:00 Uhr einer benötigt wird.

Ein nachlegen der Parkscheine, bzw nachdrehen der Parkuhr ohne Ortsveränderung des Fahrzeuges ist verboten, wird aber von den meisten Parksheriffs toleriert.

Werden gleich zu Tagesbeginn die Parkscheine für den ganzen Tag ausgelegt, dann kann man eine Straße wegen überschreiten der Parkzeit bekommen. Allerdings gibt es nur eine Strafe pro Zeitraum, bzw Kalendertag.

Das ist so wie mit einer Radarstrafe. Werde ich in einer Straße während einer Fahrt mehrmals geblitzt, z.B. Südosttangente, dann wird nur die größte Übertretung herangezogen.

Das Ganze hat mit nur eine Strafe für ein Delikt zu tun. So hat für einen Fahrer/Lenker eine Radarstrafe oder auch eine polizeiliche Strafe wegen nichtbeachten einer Verkehrslichtsignale intern keine Auswirkung und darf auch nicht in seiner Personalakte vermerkt werden.
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haidi

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #32 am: 13. April 2016, 15:46:30 »
Klingelfee:
In der Parkpickerlzone darfst mit Parkpickerl und mit Parkkarte so lange stehen wie du willst. In den Geschäftszonen (die mit 2 Stunden von 8-18 Uhr z.B. Innere Alser STraße) nicht.
MIt der Servicekarte darfst überall länger stehen, aber nur so lange, wie der zugehörige Parkschein (1 Tag ca. 4 Euro, aber es gibt auch Monatsscheine) gilt.
Servicekarte ist für Gewerbetreibende, die bekommen eine Karte, wo drauf steht, in welchen Bezirken er stehen darf und die muss er zusammen mit dem Service-Karten-Parkschein auslegen.
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Klingelfee

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #33 am: 13. April 2016, 16:20:32 »
Klingelfee:
In der Parkpickerlzone darfst mit Parkpickerl und mit Parkkarte so lange stehen wie du willst. In den Geschäftszonen (die mit 2 Stunden von 8-18 Uhr z.B. Innere Alser STraße) nicht.
MIt der Servicekarte darfst überall länger stehen, aber nur so lange, wie der zugehörige Parkschein (1 Tag ca. 4 Euro, aber es gibt auch Monatsscheine) gilt.
Servicekarte ist für Gewerbetreibende, die bekommen eine Karte, wo drauf steht, in welchen Bezirken er stehen darf und die muss er zusammen mit dem Service-Karten-Parkschein auslegen.

OK, ich habe die Parkkarte, bzw die Karten für Gewerbetreibende vergessen. Aber für beide hast du Bedingungen. Und ich weiß von etlichen Kollegen, dass sie gerne eine Parkkarte hätten, sie aber die notwendigen Früh- oder spätschichten nicht zusammenbringen.
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Vento66

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #34 am: 13. April 2016, 16:43:22 »

Klingelfee:
In der Parkpickerlzone darfst mit Parkpickerl und mit Parkkarte so lange stehen wie du willst. In den Geschäftszonen (die mit 2 Stunden von 8-18 Uhr z.B. Innere Alser STraße) nicht.
MIt der Servicekarte darfst überall länger stehen, aber nur so lange, wie der zugehörige Parkschein (1 Tag ca. 4 Euro, aber es gibt auch Monatsscheine) gilt.
Servicekarte ist für Gewerbetreibende, die bekommen eine Karte, wo drauf steht, in welchen Bezirken er stehen darf und die muss er zusammen mit dem Service-Karten-Parkschein auslegen.

Die Tagespauschalkarten gelten in den Einkaufszonen nicht, da bekommt man mit der Genehmigungskarte ein mehrseitiges Dokument zugeschickt, wo die  Tagespauschalkarten nicht gültig sind. Das hat mir auch schon die ein oder andere Spendenquittung eingebracht.

hema

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #35 am: 13. April 2016, 17:04:53 »

Werden gleich zu Tagesbeginn die Parkscheine für den ganzen Tag ausgelegt, dann kann man eine Straße wegen überschreiten der Parkzeit bekommen. Allerdings gibt es nur eine Strafe pro Zeitraum, bzw Kalendertag.

Das ist so wie mit einer Radarstrafe. Werde ich in einer Straße während einer Fahrt mehrmals geblitzt, z.B. Südosttangente, dann wird nur die größte Übertretung herangezogen.

Du kannst vom Gesetz her sehr wohl für jedes Delikt einzeln bestraft werden, auch wenn du mehrere sozusagen in Serie begehst. Bei Übertretungen geht das, im Strafrecht nicht, da kann ein Vergehen für das andere im Urteil erschwerend wirken, ein bloßes Addieren der einzelnen Strafen gibt es (in Österreich!) nicht. Wenn dich die Behörde im Fall mehrerer Einzeldelikte im Straßenverkehr nur für eines bestraft, dann sei glücklich und dankbar, vermutlich will man sich auch seitens der Obrigkeit lieber der Medienschelte und dem zu großen Unmut der Bevölkerung entziehen.
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Klingelfee

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #36 am: 13. April 2016, 17:14:02 »

Werden gleich zu Tagesbeginn die Parkscheine für den ganzen Tag ausgelegt, dann kann man eine Straße wegen überschreiten der Parkzeit bekommen. Allerdings gibt es nur eine Strafe pro Zeitraum, bzw Kalendertag.

Das ist so wie mit einer Radarstrafe. Werde ich in einer Straße während einer Fahrt mehrmals geblitzt, z.B. Südosttangente, dann wird nur die größte Übertretung herangezogen.

Du kannst vom Gesetz her sehr wohl für jedes Delikt einzeln bestraft werden, auch wenn du mehrere sozusagen in Serie begehst. Bei Übertretungen geht das, im Strafrecht nicht, da kann ein Vergehen für das andere im Urteil erschwerend wirken, ein bloßes Addieren der einzelnen Strafen gibt es (in Österreich!) nicht. Wenn dich die Behörde im Fall mehrerer Einzeldelikte im Straßenverkehr nur für eines bestraft, dann sei glücklich und dankbar, vermutlich will man sich auch seitens der Obrigkeit lieber der Medienschelte und dem zu großen Unmut der Bevölkerung entziehen.

Lese bitte durch, was ich geschrieben habe. Ich darf nicht wegen einem Vergehen mehrmals gestraft werden. Sprich wenn ich in Vösendorf die Geschwindigkeitsbeschränkung missachte und alle Radar sind scharf, dann darf die Polizei die Überschreitung der Tempo 80 Zone im Bereich Tangente nur einmal gestraft werden (Die ganzen Baustellen, die derzeit lassen wir bitte diesbezüglich mal aussen vor) , auch ich in diesem Bereich von mehreren Radaranlagen geblitzt worden bin. Verlasse ich die Tangente und komme wo anders ins Radar oder es gibt 2 baustellenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen, dann gibt es sehr wohl 2 Strafen.
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hema

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #37 am: 13. April 2016, 17:18:16 »
Nach deiner Logik hättest du einen Freibrief  mit 180 nach Salzburg zu fahren, falls du in Pressbaum mit dieser Geschwindigkeit geblitzt wurdest und die Westautobahn nicht verlässt!  ::)
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Klingelfee

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #38 am: 13. April 2016, 17:41:45 »
Nach deiner Logik hättest du einen Freibrief  mit 180 nach Salzburg zu fahren, falls du in Pressbaum mit dieser Geschwindigkeit geblitzt wurdest und die Westautobahn nicht verlässt!  ::)

Ich weis nicht inwieweit die Geschwindigkeitsbeschränkungen dazwischen meine These aufheben. Die Baustellenbereiche, die du dazwischen hast sind auf alle Fälle jeweils eine Anzeige, wenn du dort geblitzt wirst.

Sollte jedoch von Pressbaum bis Salzburg keine Beschränkungen hättest, dann hättest du recht. Wenn du dann allerdings in Pressbaum mit 145 und bei St. Pölten mit 160 und bei Linie mit 180 geblitzt wirst, dann zählen die 180 und nicht die 145, sondern die 180. Das liegt eben daran, dass du wegen einem Vergehen nicht mehrmals bestraft werden darfst. Und das vergehen ist nun mal die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit entlang der A1.
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luki32

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #39 am: 13. April 2016, 20:18:19 »
Sollte jedoch von Pressbaum bis Salzburg keine Beschränkungen hättest, dann hättest du recht. Wenn du dann allerdings in Pressbaum mit 145 und bei St. Pölten mit 160 und bei Linie mit 180 geblitzt wirst, dann zählen die 180 und nicht die 145, sondern die 180. Das liegt eben daran, dass du wegen einem Vergehen nicht mehrmals bestraft werden darfst. Und das vergehen ist nun mal die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit entlang der A1.

Wo steht das so?
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hema

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #40 am: 13. April 2016, 20:19:59 »

Wo steht das so?
Sagt Klingelfee ja, in ihrer These!
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Werner1981

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #41 am: 13. April 2016, 21:57:59 »
Sollte jedoch von Pressbaum bis Salzburg keine Beschränkungen hättest, dann hättest du recht. Wenn du dann allerdings in Pressbaum mit 145 und bei St. Pölten mit 160 und bei Linie mit 180 geblitzt wirst, dann zählen die 180 und nicht die 145, sondern die 180. Das liegt eben daran, dass du wegen einem Vergehen nicht mehrmals bestraft werden darfst. Und das vergehen ist nun mal die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit entlang der A1.

Wo steht das so?

http://www.welt.de/motor/article114771841/Mehrfach-geblitzt-Schwerster-Tempoverstoss-zaehlt.html

Zumindest in Deutschland ist das wirklich so. Für Österreich habe ich nichts gefunden.

haidi

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #42 am: 13. April 2016, 22:31:58 »
Vor so 20-30 Jahren ein VwGH-Urteil gelesen, längere Fahrt auf der A1, 2 x geblitzt. Galt nicht als Doppelbestrafung - der VwGH meinte, dass es allgemeine Lebenserfahrung sei, dass man nicht die Strecke (Länge weiß ich nicht mehr, aber über 100 km - noch ohne die 100er bei Linz etc.) mit mehr als 130 fahren könne, ohne zwischendurch unter die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bremsen zu müssen.

Ob das heute noch gilt, weiß ich nicht - da könnte z.B. der EMRG reingepfuscht haben.

Edit: Werner1981: im verlinkten Artikel geht es aber um "innerhalb weniger Kilometer" zwei mal geblitzt.
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Werner1981

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #43 am: 13. April 2016, 22:46:42 »
Edit: Werner1981: im verlinkten Artikel geht es aber um "innerhalb weniger Kilometer" zwei mal geblitzt.

Das ist eben die Frage: ist es definiert, wie lange die Strecke für die "Tateinheit" maximal sein darf?

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Re: Pendler, Lehrer, Parkplätze (war: Verlängerung Linie D)
« Antwort #44 am: 13. April 2016, 23:09:53 »
auch ich in diesem Bereich von mehreren Radaranlagen geblitzt worden bin

Yoda du bist? :)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!