Autor Thema: 30er-Zonen ungültig  (Gelesen 11943 mal)

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hema

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #15 am: 14. Februar 2017, 21:57:46 »
Genau in dem Paragrafen, den du da zitiert hast (ok - ich habe Wegweiser außer
Acht gelassen).
Man darf auf einem Ständer mehr als zwei Kurzparkzonentafeln montieren, mir ging es aber um die Fälle, wo andere Zeichen im Dreierpack hängen oder zusätzlich zu Kurzparktafeln.


Es stehen aber sowieso viel zu viele Verkehrszeichen auf den Straßen rum!  :down:
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haidi

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #16 am: 14. Februar 2017, 22:14:36 »
Interessante Interpretation, man darf also in diesem Fall - je nach Ansicht:
Mehr als 2 Kurparkzonentafeln anbringen
oder wenn eine Kurzparkzonentafel drauf montiert ist, insgesamt auch 10 oder mehr Verkehrszeichen anbringen  :)
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hema

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #17 am: 14. Februar 2017, 22:44:20 »
Nein, handelt es sich um Kurzparkzonentafeln, kannst du beliebig viele an einem Ständer anbringen, bei anderen Zeichen nur zwei (ausgenommen im Gesetz genannte Ausnahmen).
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petestoeb

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #18 am: 15. Februar 2017, 09:07:47 »
Ganz ehrlich, solche Meldungen sind eine Sauerei. So etwas sollte nicht passieren. Warum muss man alles so genau festlegen? Es sollte Scheixxegal sein, wo eine Tafel steht. Wer sie nicht beachtet, der so gefälligst brandeln. Wenn man hier die Gesetze radikal vereinfacht, könnten die dubiosen Winkeladvokaten der Autolobby keinen Ansatz finden.

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #19 am: 15. Februar 2017, 09:09:58 »
Ganz ehrlich, solche Meldungen sind eine Sauerei. So etwas sollte nicht passieren. Warum muss man alles so genau festlegen? Es sollte Scheixxegal sein, wo eine Tafel steht. Wer sie nicht beachtet, der so gefälligst brandeln. Wenn man hier die Gesetze radikal vereinfacht, könnten die dubiosen Winkeladvokaten der Autolobby keinen Ansatz finden.

Es gibt mit gutem Grund Gesetze, die so etwas – (nur!) auf den ersten Blick Banales – vorschreiben. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #20 am: 15. Februar 2017, 10:18:59 »
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #21 am: 15. Februar 2017, 10:26:46 »
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.

Das sind halt Leute, die es aufs Prinzip ankommen lassen. Würde ich einen Strafzettel wegen Übertretung der 30er-Zone kriegen, wäre es für mich bequemer, die Strafe zu zahlen, als gegen die falsche Beschilderung vorzugehen – allein der Zeitaufwand für das Verfassen der entsprechenden Schriftstücke "kostet" mehr als die Strafe.

Einfacher ist es allerdings, sich nicht erwischen zu lassen. Beispielsweise nie als letzter über eine gerade von Gelb auf Rot umschaltende Ampel fahren – wenn die Polizei auf Lauer liegt, fischt sie sich logischerweise den heraus, der als letzter die Haltelinie überquert hat. ;)
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haidi

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #22 am: 15. Februar 2017, 12:24:34 »
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.

Das sind halt Leute, die es aufs Prinzip ankommen lassen. Würde ich einen Strafzettel wegen Übertretung der 30er-Zone kriegen, wäre es für mich bequemer, die Strafe zu zahlen, als gegen die falsche Beschilderung vorzugehen – allein der Zeitaufwand für das Verfassen der entsprechenden Schriftstücke "kostet" mehr als die Strafe.
Dem Herrn Vouk ging es damals ja nicht darum, dass er mehr als 50 fahren darf, sondern dass es zu einem Urteil kommt wegen der falschen Ortstafeln und er hat das erreicht. Er hat übrigens Selbstanzeige erstattet, es ist daher nicht sicher, dass er wirklich zu schnell gefahren ist :)
Abgesehen davon macht es Spaß, gegen den großen Papa Staat zu gewinnen, da darf man ein bisserl Zeit investieren.
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.
Zitat
Einfacher ist es allerdings, sich nicht erwischen zu lassen. Beispielsweise nie als letzter über eine gerade von Gelb auf Rot umschaltende Ampel fahren – wenn die Polizei auf Lauer liegt, fischt sie sich logischerweise den heraus, der als letzter die Haltelinie überquert hat. ;)
Ich fahr nicht einmal als erster bei Gelb nach Grün in die Kreuzung, weil man damit die Linksabbieger behindert.
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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #23 am: 15. Februar 2017, 12:33:45 »
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #24 am: 15. Februar 2017, 12:51:58 »
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

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Wenn der Kreisverkehr nicht allzu groß ist und du zügig bei der ersten Ausfahrt wieder raus fährst, bleibt dir oft gar nichts anderes übrig, als den Blinker schon vor der Einfahrt zu setzen. Was anderes ist es freilich, wenn andere Fahrzeuge im Kreisverkehr sind und du vor dem Einfahren warten musst – dann ist genügend Zeit, den Blinker erst nach der Einfahrt zu setzen.

Bei moderneren Autos erübrigt sich dieses Problem, da der Bordcomputer mindestens drei Mal blinkt.
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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #25 am: 15. Februar 2017, 13:00:39 »
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)

Wenn der Kreisverkehr nicht allzu groß ist und du zügig bei der ersten Ausfahrt wieder raus fährst, bleibt dir oft gar nichts anderes übrig, als den Blinker schon vor der Einfahrt zu setzen. Was anderes ist es freilich, wenn andere Fahrzeuge im Kreisverkehr sind und du vor dem Einfahren warten musst – dann ist genügend Zeit, den Blinker erst nach der Einfahrt zu setzen.

Bei moderneren Autos erübrigt sich dieses Problem, da der Bordcomputer mindestens drei Mal blinkt.

Na gut, dann erweitern wir es, die ganz speziellen sind dann die, die bei der Einfahrt links blinken oder bei der Einfahrt rechts blinken und den Blinker vor der Ausfahrt ausschalten.

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #26 am: 15. Februar 2017, 13:09:58 »
Na gut, dann erweitern wir es, die ganz speziellen sind dann die, die bei der Einfahrt links blinken oder bei der Einfahrt rechts blinken und den Blinker vor der Ausfahrt ausschalten.

Man muss schon froh sein, wenn die Leute irgendwas zsammblinken. Mit dem Smartphone in der Hand kommt man halt so schwer zum Blinkerhebel. Und de Leit segn eh, wo i hifoahr, um eine sattsam bekannte Ausrede ein wenig abzuwandeln.

Ganz lustig sind auch die, die meinen, dem abbiegenden Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht blinken zu müssen. Schade, dass ich nicht unverwundbar bin – ich könnte mir sonst jeden Tag ein neues Auto auf Kosten der gegnerischen Versicherung holen. :'(

Würde man all diese Verstöße entsprechend ahnden, würde sich die entsprechende Überwachungstruppe im Handumdrehen selbst finanzieren. Zudem sinken durch die gesteigerte Disziplin die Unfallzahlen (vgl. Section Control und Unfallzahlen im Kaisermühlentunnel, z. B. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1452659/Weniger-Unfaelle-durch-Section-Control). Aber die vermehrte Überwachung des Individualverkehrs ist politisch nicht erwünscht. Die daraus resultierende höhere Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird halt stillschweigend in Kauf genommen – des woar scho imma so.
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öffi-dude

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #27 am: 15. Februar 2017, 13:28:13 »
Du kannst doch nicht ernsthaft eine weitreichende Überwachung des Individualverkehrs verlangen, was bist du nur für ein Mensch!  >:D

coolharry

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #28 am: 15. Februar 2017, 13:40:47 »
Aber die vermehrte Überwachung des Individualverkehrs ist politisch nicht erwünscht. Die daraus resultierende höhere Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird halt stillschweigend in Kauf genommen – des woar scho imma so.

Dann hätt man keinen Politiker/in mehr mit Führerschein.  >:D
Fürn Anfang wäre mir eine bessere und strengere Überwachung des ruhenden Verkehrs schon mal genug.  8)
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: 30er-Zonen ungültig
« Antwort #29 am: 15. Februar 2017, 14:00:13 »
Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)
Glaub mir, ich kann das, ich blinke beim Einfahren, also in dem Moment, in dem ich in den Kreisverkehr rein kommen, wenn ich die erste Ausfahrt raus will und nicht schon vor dem Einfahren. Mit 45 Jahren Fahrpraxis ist der Fahrstil normalerweise sehr verschlampt, aber nachdem ich bei beiden Kindern Übungsfahrer war, habe ich mich jedes Mal wieder genau eingearbeitet - man will ja keien Blödsinn lehren und inzwischen halte ich mich zu 99% an die StVO, nur auf der Autobahn gibt es halt ab und zu (so ein Mal im Jahr) eine Anonymverfügung.
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