Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Auf welchen Passus beziehst du dich? Ich habe den folgenden gefunden:
§ 22. Warnzeichen.
(1) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat der Lenker eines Fahrzeuges andere Straßenbenützer mit der zum Abgeben von akustischen Warnzeichen bestimmten Vorrichtung durch deutliche Schallzeichen, sofern solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört sind, durch deutliche Zurufe zu warnen. Der Lenker darf auch durch Blinkzeichen warnen, wenn sie ausreichen und nicht blenden.
Ein echter Gummiparagraph.
Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.
Wieder die Frage: wo steht das?
Straßenbahnen sollten ebenfalls Hupen bekommen, eventuell in zwei Lautstärken.
Bis vor einem Jahr war in der StrabVO gefordert:
§ 41. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist mit einer Einrichtung zur Abgabe akustischer Warn- signale auszurüsten. Bei straßenabhängigen Bahnen muß dies eine Läuteeinrichtung sein. Weitere akustische und optische Warneinrichtungen sind zulässig.
Jetzt steht dort:
§ 41. (1) Signaleinrichtungen müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden und so gebaut sein, dass sie die Zugsignale und das Schutzsignal Sh 5 (Achtungssignal) nach der Anlage 2 eindeutig und gut erkennbar abgeben können.
Ist das schon ein weitsichtiger Vorgriff aufs Hupen?
Und der vertrauensgrundsatz wird sich noch lange halten. der Gesetzgeber hat damals nicht gewusst dass es einmal Handy oderKopfhörer geben wird die man auf der Straße verwenden kann, hätte er sie damals sicher auch nicht aus dem vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der vertrauensgrundsatz dem kraftfahrzeuglenker die Pflicht auf, auf Personen die eben nicht sich StVO gerecht Verhalten besonders zu achten weil der autofahrer,aufgrund der Gefahr tief in seinem Fahrzeug aus geht auf schwächere Teilnehmer besonders zu achten hat.
Genau. Denn was ist denn lt. Meinung der werten Forumsteilnehmer der Gegenvorschlag? Auf's Gas steigen?
Ich schätze deine Beiträge sonst sehr. Aber jetzt wirst du polemisch. Zwischen dem besonders vorsichtigen Verhalten gegenüber einem Unfähigen und dem Aufs-Gas-steigen gibt es eine große Bandbreite anderer Reaktionen.
Edit: Hinweis an haidi entfernt.