Die Beförderungsbestimmungen sind nicht von den WL, sondern vom VOR. Die WL haben im Punkt (Absatz) L offensichtlich folgenden Satz hineinreklamiert (aus dem Gedächnis): "In den gekennzeichneten Fahrzeugen der WL ist das Essen verboten"
Also wie ist das jetzt zu verstehen? "Das Essen ist nur in den gekennzeichneten Fahrzeugen der WL verboten".
Ich wüsste keinen Wagen, wo das explizit gekennzeichnet wäre.
Früher gab es ja mal Piktogramme mit einem Eis-Ess-Verbot.
Und weil die Rede war, dass man verpflichtet sei, den sich Bediensteten gegenüber auszuweisen bzw. zur Ausweiskontrolle auch die Polizei herangezogen werden könne: welche Kompetenzen hat der Fahrer?
Darf ein Fahrer - mit Verweis auf die Beförderungsbestimmungen - einen wurstsemmelessenden Menschen des Wagens verweisen?