Der bei einem VU auf der Linie 5 beschädigte E1 4775 steht derzeit in FLOR Gl. 9 abgestellt und wird in die HW überstellt. Eine Instandsetzung ist im Bereich des Möglichen. Die Reparaturkosten sind grundsätzlich durch die unfallgegnerische Versicherung gedeckt, da ein Zusammenstoß an der Kreuzung Kandlgasse/ Kaiserstraße mit der Linie 5 nur durch stringente Missachtung des Verkehrszeichens Halt (Stopptafel) sowie von § 19.1 und § 28.2 der StVO möglich ist.
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