Aber wieso vom Gesetzgeber mit zweierlei Maß gemessen wird, erklärt das noch immer nicht. Die Fahrzeuge sind doch im Großen und Ganzen für die gleichen Bevölkerungsgruppen gebaut.
Um beim Ausgangspunkt zu bleiben: wer braucht die aufwändigeren Zielanzeigen bei der Straßenbahn? Hat der Gesetzgeber in der StrabVO vielleicht übertrieben?
Vom Gesetzgeber wird da den einzelnen Unternehmen ein gewisser Spielraum zugestanden.Bei der Fliegerei ist es ja fast das gleiche. Manche Gesellschaften beleuchten ihr Leitwerk manche nicht, manche haben auch am Heck Hochleistungshalogenblitze, manche nicht. Kommt immer darauf an, wieviel Geld eine Gesellschaft für ihr Gerät und dessen Ausstattung ausgeben möchte.
Genauso ist es bei den Zielanzeigen. Es kommt auch da ebenfallls darauf an, wieviel ein Betrieb in seine Fahrzeuge und dessen Ausstattung investieren will. In Basel z.B. hat ein neuer Gelenkbus von Mercedes vorne, seitlich nach der Tür 1, vor der Tür 4 und am Heck orangefarbene LED-Zielanzeigen incl. Liniensignal, das auch fensterseitig. In Zürich ist an der Zugspitze, türseitig mehrmals Linie und Zielanzeigen angebracht, am Heck der Triebwagen nur ein großes Liniensignal, das auch fensterseitig. Genügen würde für den Linienverkehr allemal eine eindeutige Kennung an der Fahrzeugspitze und seitlich im Bereich der Tür 1 und am Heck ein Liniensignal.
In Wien hat man ja nach der Umstellung bei den E2 das Zielschild seitlich nach der Tür 1 am Twg., das Liniensignal am Heck des Twg's weggelassen bzw. stillgelegt, dafür fensterseitig kleine Liniensignale installiert. Je nach Befinden, wer mit diesem Umbau vom Unternehmen betraut wurde. In diesem Falle war's noch DI Maschek (zwischenzeitlich in Pension gegangen worden), damals Leiter der STRAB-Abteilung. Für diese Person galt man nur als Mensch, wenn man in einer bestimmten Nahkampfsportart mindestens den schwarzen Gürtel hatte. Sonst galt man als nichts. Man sieht also, daß sich bei den WL jeder - egal ob Abteilung oder Führungskraft - sein eigenes Süppchen kocht... Es gibt kein Ganzes, keinen Zusammenhalt, kein gemeinsames Ziel als Unternehmen.