Autor Thema: Gleisschäden Straßenbahn  (Gelesen 1884524 mal)

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hema

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2505 am: 21. Dezember 2015, 01:30:27 »
Seit wann kreuzen 62er und Badner Bahn die Gleise am Kärntner Ring?  ???
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Ferry

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2506 am: 21. Dezember 2015, 09:18:52 »
Zu den ersten beiden sage ich nur: Kein Kommentar

Zu DA 635/15: Soviel ich das gestern erkennen konnte, wurde der 15er aber nicht entfernt: es kommt also zuerst der 15er, dann ein "A", dann der 10er und dann wieder ein "A", gefolgt von einem - nach der Kreuzung situierten "E". Abgesehen von dem fehlenden zweiten "E" - es muss ja für jedes "A" ein korrespondierendes "E" geben - bin ich mir nicht sicher, ob das "Verschachteln" von Geschwindigkeitsbeschränkungen nach der SV-Strab überhaupt zulässig ist. Falls das nicht der Fall ist, dann ist die Signalisierung falsch und somit ungültig.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Klingelfee

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2507 am: 21. Dezember 2015, 09:36:12 »
Zu den ersten beiden sage ich nur: Kein Kommentar

Zu DA 635/15: Soviel ich das gestern erkennen konnte, wurde der 15er aber nicht entfernt: es kommt also zuerst der 15er, dann ein "A", dann der 10er und dann wieder ein "A", gefolgt von einem - nach der Kreuzung situierten "E". Abgesehen von dem fehlenden zweiten "E" - es muss ja für jedes "A" ein korrespondierendes "E" geben - bin ich mir nicht sicher, ob das "Verschachteln" von Geschwindigkeitsbeschränkungen nach der SV-Strab überhaupt zulässig ist. Falls das nicht der Fall ist, dann ist die Signalisierung falsch und somit ungültig.

Ich weis nicht, ob du da recht hast. denn verschachteltet Geschwindigkeitsbeschränkungen hast du auch im MIV und da hast du dann auch nur mehr ein allgemeines Ende und kein verschachteltes Ende.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2508 am: 21. Dezember 2015, 09:53:56 »
Ich weis nicht, ob du da recht hast. denn verschachteltet Geschwindigkeitsbeschränkungen hast du auch im MIV und da hast du dann auch nur mehr ein allgemeines Ende und kein verschachteltes Ende.

Da ist schon richtig, nur gilt für die Straßenbahn eben die SV-Strab bzw. ihre Nachfolgerin, und da ist von einer solchen Konstruktion keine Rede (es ist allerdings auch nicht explizit erwähnt, dass es nicht möglich ist). Auch erscheint mir ein Vergleich mit der StVO nicht wirklich zielführend, denn wäre bei der Straßenbahn alles so wie beim MIV, bräuchte es ja keine SV-Strab. Aber gut, ich kann nur vermuten; fragwürdig bleibt der DA für mich allemal: denn dort ist davon die Rede, dass bis auf weiteres eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h (bisher 15 km/h) angeordnet ist. Ich würde das so interpretieren, dass jetzt statt dem 15er-Signal ein 10er-Signal aufgehängt ist und nicht beide Signale. Das ist aber eben nicht der Fall und somit ist der DA falsch (oder zumindest missverständlich) formuliert.
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60er

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2509 am: 21. Dezember 2015, 09:55:34 »
Ich weis nicht, ob du da recht hast. denn verschachteltet Geschwindigkeitsbeschränkungen hast du auch im MIV und da hast du dann auch nur mehr ein allgemeines Ende und kein verschachteltes Ende.
In der StVO ist ein allgemeines Geschwindigkeitsende nach mehreren verschachtelten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch explizit erlaubt.

95B

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2510 am: 21. Dezember 2015, 10:10:17 »
In der StVO ist ein allgemeines Geschwindigkeitsende nach mehreren verschachtelten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch explizit erlaubt.

Die StVO ist hierbei allerdings vollkommen irrelevant.

Bei der gegenständlichen Langsamfahrstelle gilt trotzdem Tempo 10, da bei missverständlicher bzw. widersprüchlicher Signalisierung stets der bedenklichere Zustand anzunehmen ist.
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2511 am: 21. Dezember 2015, 10:12:37 »
In der StVO ist ein allgemeines Geschwindigkeitsende nach mehreren verschachtelten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch explizit erlaubt.

Die StVO ist hierbei allerdings vollkommen irrelevant.

Bei der gegenständlichen Langsamfahrstelle gilt trotzdem Tempo 10, da bei missverständlicher bzw. widersprüchlicher Signalisierung stets der bedenklichere Zustand anzunehmen ist.

Und das ist dort den Fahrern auch dringend anzuraten, es rumpelt schon bei 10 km/h so, dass man den Eindruck hat, bereits neben dem Gleis zu stehen.
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haidi

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2512 am: 21. Dezember 2015, 10:17:12 »
Da ist schon richtig, nur gilt für die Straßenbahn eben die SV-Strab bzw. ihre Nachfolgerin, und da ist von einer solchen Konstruktion keine Rede (es ist allerdings auch nicht explizit erwähnt, dass es nicht möglich ist). Auch erscheint mir ein Vergleich mit der StVO nicht wirklich zielführend,
In der StVO ist das auch nicht explizit erwähnt, das Ende der vorherigen Geschwindigkeitsbeschränkung ist mit der neuen logisch gegeben.
Bei der Straßenbahn, wo die Geschwindigkeitstafel selbst nicht den Beginn anzeigt, wird es kompliziert:

20 - A - 10 -E+A - E?

20 - A - E+10 - A - E?
Dann dürftest zwischen E+10 und A schneller fahren als 20.
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2513 am: 21. Dezember 2015, 10:25:32 »
Die StVO ist hierbei allerdings vollkommen irrelevant.
Sehe ich auch so! Den Vergleich mit der StVO hat Klingelfee hergestellt.

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2514 am: 21. Dezember 2015, 10:30:25 »
Da ist schon richtig, nur gilt für die Straßenbahn eben die SV-Strab bzw. ihre Nachfolgerin, und da ist von einer solchen Konstruktion keine Rede (es ist allerdings auch nicht explizit erwähnt, dass es nicht möglich ist). Auch erscheint mir ein Vergleich mit der StVO nicht wirklich zielführend,
In der StVO ist das auch nicht explizit erwähnt, das Ende der vorherigen Geschwindigkeitsbeschränkung ist mit der neuen logisch gegeben.
Bei der Straßenbahn, wo die Geschwindigkeitstafel selbst nicht den Beginn anzeigt, wird es kompliziert:

20 - A - 10 -E+A - E?

20 - A - E+10 - A - E?
Dann dürftest zwischen E+10 und A schneller fahren als 20.

Meiner Meinung nach ist die einzig richtige Signalisierung

20 - A - 10 - A - E

Für alle die damit überfordert sind

20 = Ankündigung 20 km/h Beschränkung

A = Anfang der 20 km/h Beschränkung

10 = Ankündigung der 10 km/h Beschränkung

A = Anfang der 10 km/h Beschränkung

E = Ende der Beschränkung

Und würde eine Baustelle am beginn und Ende eine 20 km/h Beschränkung und in der Mitte eine 10 km/h beschränkung haben, dann müsste die Signalisierung mMn so ausschauen

20 - A - 10 - A - 20 - A - E
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2515 am: 21. Dezember 2015, 10:37:38 »
Man kann sich natürlich schon mit der linken Hand um den Kopf herum am rechten rechten Nasenflügel kratzen.
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2516 am: 21. Dezember 2015, 10:38:40 »
Meiner Meinung nach ist die einzig richtige Signalisierung

20 - A - 10 - A - E

Für alle die damit überfordert sind

20 = Ankündigung 20 km/h Beschränkung

A = Anfang der 20 km/h Beschränkung

10 = Ankündigung der 10 km/h Beschränkung

A = Anfang der 10 km/h Beschränkung

E = Ende der Beschränkung

Und würde eine Baustelle am beginn und Ende eine 20 km/h Beschränkung und in der Mitte eine 10 km/h beschränkung haben, dann müsste die Signalisierung mMn so ausschauen

20 - A - 10 - A - 20 - A - E

Das würde aber bedeuten, dass dem "A" unter bestimmten Umständen auch die Bedeutung eines "E" - nämlich dann, wenn vorher bereits ein anderes "A" ausgeschildert war - zukommt. Und das ist in der SV-Strab definitiv nicht drinnen, einen "A" bedeutet dort immer nur, dass die vorher angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt.

Mir ist schon klar, dass das Spitzfindigkeiten sind, aber wenn man schon so ein umfangreiches Regelwerk für Signalvorschriften, wie es die SV-Strab ist, herausgibt, dann sollte es auch rechtlich eindeutig ausformuliert sein.
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2517 am: 21. Dezember 2015, 10:43:48 »
Eigentlich müsste es also so sein:

20 - A - 10 - E+A - 20 - E+A - E
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2518 am: 21. Dezember 2015, 10:52:40 »
Das würde aber bedeuten, dass dem "A" unter bestimmten Umständen auch die Bedeutung eines "E" - nämlich dann, wenn vorher bereits ein anderes "A" ausgeschildert war - zukommt.
Sieh es so an: das zweite A ändert die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einen neuen Wert. Genaugenommen hast du das ja schon beim ersten A, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit oder die Streckenhöchstgeschwindigkeit ändert bzw. aufhebt.
Zitat
Und das ist in der SV-Strab definitiv nicht drinnen, einen "A" bedeutet dort immer nur, dass die vorher angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt.

Mir ist schon klar, dass das Spitzfindigkeiten sind, aber wenn man schon so ein umfangreiches Regelwerk für Signalvorschriften, wie es die SV-Strab ist, herausgibt, dann sollte es auch rechtlich eindeutig ausformuliert sein.

Auch wenn die StVO nichts mit der SV-Strab zu tun hat, die StVO zusammen mit dem KFG und der KFG-DV (in der SV-Strab sind auch Elemente drinnen, die man für den Kraftfahrzeugverkehr in den beiden letztgenannten Dokumenten findet) ist ein wesentlich größeres Regelwerk und da wird es genau so gehandhabt, obwohl es definitiv nicht drinnen steht.
Mit dem zweiten "A" endet natürlich die vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung, da es ja immer nur eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung geben kann (es kann durchaus mehrere gleichzeitig geben für verschiedene Fahrzeugarten oder -gewichte).
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Geamatic

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Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Antwort #2519 am: 22. Dezember 2015, 00:02:24 »
So, damit hier die Ratestunde zu Ende ist. So sieht es im Bereich Kärnter Ring/Akademistraße aus. Gelb eingefärbt der Gleisbereich mit akuten Gleisschaden seit 24.Jänner 2014 bzw. 29.Juli 2014.
Somit feiert der erste Gleisschaden am Außenring in Fahrrichtung Schwarzenbergplatz bald sein 2-jähriges Jubiläum  :luck: