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Nachträgliche Ergänzung: Da die StVO sagt, dass man nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren darf, dass andere behindert werden, andererseits aber hier eisenbahnrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen, die zwingend anzuwenden sind, frage ich mich schon, ob nicht hier die Behörde die Sanierung innerhalb kürzester Frist oder die Einstellung des Betriebes anordnen müsste.
Und was bringt es, wenn die eine Behörde eine Sanierung binnen kürzester Zeit vorschreibt und eine andere Behörde keine Bewilligung für die Bauarbeiten erteilt? Ich sage nur Wiedner Hauptstraße, wo die Bauarbeiten mittlerweile auf Auftrag der Stadt Wien zum 2. Mal verschoben wurden.
Ich kenne mich hier rechtlich nicht aus, aber kann es dann nicht sein, dass der Betrieb dann (durch wieder eine andere Behörde) untersagt wird?
Am 27.08.2023 abends wurde wegen einer Weichenstörung im Kreuzungsbereich Landstraßer Hauptstraße/ Rennweg die Weiche im Bereich der Haltestelle St. Marx der Linie 18 in FR Schlachthausgasse in die gerade verkeilt und abgeschaltet. Es gibt daher ein Fahrverbot für die Gleisverbindung nach rechts zum Rennweg in FR stadtauswärts.
Zitat von: nord22 am 31. August 2023, 18:21:14Am 27.08.2023 abends wurde wegen einer Weichenstörung im Kreuzungsbereich Landstraßer Hauptstraße/ Rennweg die Weiche im Bereich der Haltestelle St. Marx der Linie 18 in FR Schlachthausgasse in die gerade verkeilt und abgeschaltet. Es gibt daher ein Fahrverbot für die Gleisverbindung nach rechts zum Rennweg in FR stadtauswärts.Somit sind keine Kurzführungen der Linien 18, in Fahrtrichtung Schlachthausgasse, und 71, in Fahrtrichtung Schottenring, in- bzw. Umleitungen der Linien D und O nach St. Marx mehr möglich.
Laut Dienstauftrag wurde um die Fasangasse 44 eine Langsamfahrstelle 25 km/h in beide Richtungen aufgehängt. Wurde dieser Teil nicht erneuert bei der Baustelle im Sommer? Oder hat man den Teil ausgelassen?