Nur gibt es eine weit verbreitete Meinung, das ein Einsatzfahrzeug nur dann Sonderrechte hat, wenn er Blaulicht und Sirene verwendet.
Es reicht theoretisch auch das Blaulicht - das gilt in der österreichischen StVO, damit verhungert man im Stadtverkehr aber elends. In der deutschen StVO wird zwischen Sonder- und Wegerechten unterschieden. Sonderrechte werden bei Einsatzfahrten mit Blaulicht in Anspruch genommen, während im Fall von Blaulicht und Martinshorn Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden. Die Wegerechte weisen andere Verkehrsteilnehmer an, unverzüglich freie Bahn zu schaffen.
Drum habe ich auf den Beitrag von HLS mit "Unsinn" reagiert, weil er es so dargestellt hat, wie wenn es reichen würde, Blaulicht und Horn einzuschalten um dann ungeschaut und unbehindert durch die Gegend zu brettern können. Das Folgetonhorn bringt ihm zwar mehr Aufmerksamkeit, aber nicht mehr Rechte als ein Blaulicht allein.
Das ist natürlich kein Unsinn, denn du hast Recht.
Dann hast du aber meinen Beitrag falsch verstanden. Ich sagte, nur mit Blaulich+Folgeton, hat man das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen(bei Rot in Kreuzungen einfahren, gegen die Einbahn, höhere Geschwindigkeit...etc), wird nur eines eingeschalten, ergeben sich keine Sonderrechte.
Wie ich oben schrieb, in Österreich reicht eines von beiden aus, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können. Wobei es von der Beschaltung in den Fahrzeugen so ist, dass man zunächst das Blaulicht einschaltet und dann das Martinshorn dazu. Es gibt in Ö keine Wegerechte für die Einsatzfahrzeuge, sie sind in den Sonderrechten mitgeregelt.