Autor Thema: Silvesternachtverkehr 2012  (Gelesen 34917 mal)

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Klingelfee

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #135 am: 06. Januar 2013, 06:31:58 »
Dann hast du aber meinen Beitrag falsch verstanden. Ich sagte, nur mit Blaulich+Folgeton, hat man das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen(bei Rot in Kreuzungen einfahren, gegen die Einbahn, höhere Geschwindigkeit...etc), wird nur eines eingeschalten, ergeben sich keine Sonderrechte.  :lamp:

Und da bist du im Irrtum. Allein das Blaulicht reichen schon für die Sonderrechte. Denn die Polizei führt nur im äussersten Notfall zu einem Überfall. Man will ja die Täter nicht warnen.

Aber auch zur Errinnerung. Passiert bei Blaulicht und Horn ein Unfall, weil das Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfährt, so bekommt der Einsatzfahrer auch eine Teilschuld.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #136 am: 06. Januar 2013, 11:34:56 »
Dann hast du aber meinen Beitrag falsch verstanden. Ich sagte, nur mit Blaulich+Folgeton, hat man das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen(bei Rot in Kreuzungen einfahren, gegen die Einbahn, höhere Geschwindigkeit...etc), wird nur eines eingeschalten, ergeben sich keine Sonderrechte.  :lamp:

Und da bist du im Irrtum. Allein das Blaulicht reichen schon für die Sonderrechte. Denn die Polizei führt nur im äussersten Notfall zu einem Überfall. Man will ja die Täter nicht warnen.

Aber auch zur Errinnerung. Passiert bei Blaulicht und Horn ein Unfall, weil das Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfährt, so bekommt der Einsatzfahrer auch eine Teilschuld.
Die Polizei, genießt auch in Deutschland, einen gewissen Sonderstatus und zwar genau aus deiner beschrieben Situation. Dann wird aber auch vom Einsatzleiter/Disponent schon beim Funkspruch drauf hingewiesen.

Der ganze Dialog hier, geht/ging hauptsächlich um die Aktion von dir und darum, dass du mMn völlig korrekt Blaulicht+Folgeton verwendet hast.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #137 am: 06. Januar 2013, 11:41:45 »

Der ganze Dialog hier, geht/ging hauptsächlich um die Aktion von dir und darum, dass du mMn völlig korrekt Blaulicht+Folgeton verwendet hast.


Das ist mir schon klar. Nur gibt es eine weit verbreitete Meinung, das ein Einsatzfahrzeug nur dann Sonderrechte hat, wenn er Blaulicht und Sirene verwendet. Genauso ist nämlich auch dir irrige Anschauung Vieler, wenn ich bei der U-Bahn den Notbremsgriff am Bahnsteig ziehe, der Fahrstrom ausgeschalten wird. Auch das ist falsch.

Was allerdings auch wenige wissen, dass Feuerwehrfahrzeuge ab einen gewissen Anzahl von gleichzeitigen Einsätzen auch vom Einsatzort zur Wache mit Blaulicht fahren.
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HLS

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #138 am: 06. Januar 2013, 11:50:49 »

Was allerdings auch wenige wissen, dass Feuerwehrfahrzeuge ab einen gewissen Anzahl von gleichzeitigen Einsätzen auch vom Einsatzort zur Wache mit Blaulicht fahren.
Also in Deutschland, ist es nicht so ganz legal. Nur war/ist die Meinung hierzu so verbreiten: "wir sind groß Rot und haben ein blaues Drehlicht am Dach" wir werden eh nicht angehalten...".

Ich erlebe es leider praktisch täglich, dass Rettung & Polizei, an Kreuzungen schnell das Blaulicht einschalten, um nicht den Ampelumlauf abwarten zu müssen. Dahinter wird es natürlich wieder ausgeschalten, da man ja alle Zeit der Welt hat.  :down:
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Tatra83

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #139 am: 06. Januar 2013, 11:57:48 »
Nur gibt es eine weit verbreitete Meinung, das ein Einsatzfahrzeug nur dann Sonderrechte hat, wenn er Blaulicht und Sirene verwendet.
Es reicht theoretisch auch das Blaulicht - das gilt in der österreichischen StVO, damit verhungert man im Stadtverkehr aber elends. In der deutschen StVO wird zwischen Sonder- und Wegerechten unterschieden. Sonderrechte werden bei Einsatzfahrten mit Blaulicht in Anspruch genommen, während im Fall von Blaulicht und Martinshorn Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden. Die Wegerechte weisen andere Verkehrsteilnehmer an, unverzüglich freie Bahn zu schaffen.

Drum habe ich auf den Beitrag von HLS mit "Unsinn" reagiert, weil er es so dargestellt hat, wie wenn es reichen würde, Blaulicht und Horn einzuschalten um dann ungeschaut und unbehindert durch die Gegend zu brettern können. Das Folgetonhorn bringt ihm zwar mehr Aufmerksamkeit, aber nicht mehr Rechte als ein Blaulicht allein.
Das ist natürlich kein Unsinn, denn du hast Recht.

Dann hast du aber meinen Beitrag falsch verstanden. Ich sagte, nur mit Blaulich+Folgeton, hat man das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen(bei Rot in Kreuzungen einfahren, gegen die Einbahn, höhere Geschwindigkeit...etc), wird nur eines eingeschalten, ergeben sich keine Sonderrechte.  :lamp:
Wie ich oben schrieb, in Österreich reicht eines von beiden aus, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können. Wobei es von der Beschaltung in den Fahrzeugen so ist, dass man zunächst das Blaulicht einschaltet und dann das Martinshorn dazu. Es gibt in Ö keine Wegerechte für die Einsatzfahrzeuge, sie sind in den Sonderrechten mitgeregelt.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

hema

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #140 am: 06. Januar 2013, 16:08:12 »
Auch die Fahrt vom Einsatzort darf/muss in gewissen Fällen mit Blaulicht erfolgen. Z.B bei der Fahrt zum Spital (Rettung) oder falls die Polizei schon zum nächsten Einsatz gerufen wird oder weil in "kritischen Zeiten" Feuerwehrfahrzeuge möglichst rasch wieder in den Feuerwachen bereitstehen sollen usw.


Falsch ist es z.B., wenn ein Rüstwagen mit Blaulicht eine Tramway abschleppt.
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #141 am: 06. Januar 2013, 18:43:49 »
Ich erlebe es leider praktisch täglich, dass Rettung & Polizei, an Kreuzungen schnell das Blaulicht einschalten, um nicht den Ampelumlauf abwarten zu müssen.
Oder um beispielsweise am Schwedenplatz die Trafik bzw. ein Fressstandl besuchen zu können...
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #142 am: 06. Januar 2013, 19:28:58 »
. . . . die Trafik bzw. ein Fressstandl besuchen zu können...
Das nennt sich "Lokalaugenschein"!  ;)
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