Die gelben Linien auf der Straße muss der Nutzer der Einfahrt anbringen lassen. Wenn eine Einfahrt über einen Gehsteig führt ist rechtlich maßgeblich die Abschrägung. Wenn du vor so einer Einfahrt (auf öffentlichem Grund) parkst, kannst du sehr wohl abgschleppt werden. Nur wenn wer
in einer Einfahrt parkt, also schon auf Privatgrund, muss der Besitzer/Nutzer vorerst für die Kosten einer Entfernung aufkommen und diese dann ev. einklagen.
Für das erforderliche Freihalten der Einfahrt ist eigentlich nicht die markierte Breite oder die Zickzack-Linie maßgeblich, sondern die Möglichkeit der ungehinderten Nutzung. Da kann man natürlich ein bissl drüber streiten, was da jeder drunter versteht. Jeder Garagenbesitzer sieht es halt lieber, wenn fünf Meter frei sind, obwohl er mit drei locker auskommt!