Autor Thema: Amsterdam: Was passiert, wenn man bei einer großen Kreuzung die Ampeln abdreht?  (Gelesen 10759 mal)

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Ferry

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Ein Radweg ist also, weil er für den Fahrradverkehr bestimmt ist, ein für den Fahrzeugverkehr bestimmter Straßenteil und so laut §2 StVO eine Fahrbahn.

Nein, ist er nicht, sonst könnte es nicht Radwege, die umittelbar neben Fußwegen liegen und durch diese nur durch eine entsprechende Markierung abgegrenzt sind, oder Wege, die gleichzeitig Fuß- und Radwege sind, geben.

Edit: User "95B" war schneller.  ;)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

4498

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Wo denn sonst? Fahrräder sind laut §2 StVO Fahrzeuge. Ein Radweg ist also, weil er für den Fahrradverkehr bestimmt ist, ein für den Fahrzeugverkehr bestimmter Straßenteil und so laut §2 StVO eine Fahrbahn.

Ein Radweg ist laut diesem Paragraphen, den du offensichtlich nicht bis zu Ende gelesen hast, ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, ergo keine Fahrbahn.
Ein Radweg ist eine spezielle Form der Fahrbahn, nämlich Fahrbahn für den Verkehr mit speziellen Fahrzeugen, nämlich Fahrrädern.

Wäre es so, wie Du es sagst, würde vieles andere zu Widersprüchen führen. Beispiel §76 Abs 3 StVO:

"An Stellen, wo der Verkehr für Fußgänger durch besondere Lichtzeichen (§ 38 Abs. 8 ) geregelt ist, dürfen Fußgänger nur bei grünem Licht die Fahrbahn zum Überqueren betreten."

Wäre der Radweg keine Fahrbahn, dürften Fußgänger ihn bei Rot überqueren.

coolharry

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Wo denn sonst? Fahrräder sind laut §2 StVO Fahrzeuge. Ein Radweg ist also, weil er für den Fahrradverkehr bestimmt ist, ein für den Fahrzeugverkehr bestimmter Straßenteil und so laut §2 StVO eine Fahrbahn.

Ein Radweg ist laut diesem Paragraphen, den du offensichtlich nicht bis zu Ende gelesen hast, ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, ergo keine Fahrbahn.
Ein Radweg ist eine spezielle Form der Fahrbahn, nämlich Fahrbahn für den Verkehr mit speziellen Fahrzeugen, nämlich Fahrrädern.

Wäre es so, wie Du es sagst, würde vieles andere zu Widersprüchen führen. Beispiel §76 Abs 3 StVO:

"An Stellen, wo der Verkehr für Fußgänger durch besondere Lichtzeichen (§ 38 Abs. 8 ) geregelt ist, dürfen Fußgänger nur bei grünem Licht die Fahrbahn zum Überqueren betreten."

Wäre der Radweg keine Fahrbahn, dürften Fußgänger ihn bei Rot überqueren.

Ich glaub ihr redet gerade aneinander vorbei.

Ein Radweg ist eine bauliche Maßnahme und alles andere ist ein Mehrzweck oder Radfahrstreifen. Letztere sind immer Teil der Fahrbahn, da sie von dieser nicht wirklich getrennt sind.
Für die Radfahrstreifen, die Teil der Fahrbahn sind, zählen die normalen Lichtsingnale, ausser es ist von der Haltelinie nur mit Kopfverrenken zu erkennen. Dann gibts die Signalwiederholer (früher hat man die so genannt), welche als kleine Ampeln unten angebracht waren. Bei Radwegen gibts meist die Fußgängerampeln mit dem Radsymbol. Da diese aber teilweise zu stark Ignoriert wurden (so reime ich es mir zusammen) wurden auch bei Radverkehrsanlagen, die Signalwiederholer eingesetzt. Diese werden meist mit zwei Lichtern ausgestattet obwohl es eigentlich auch die Fußgängerampel gibt. Ich glaube bei der Kreuzung Rautenweg S2 ist es so gehandhabt, dass beides vorhanden ist. Signalwiederholer und Fußgängerampel mit Radsymbol.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Du meinst die Hundeampeln - die gelten auf der Fahrbahn und für Radfahreinrichtungen, die auf der Fahrbahn sind (Mehrzweck- und Radfahrstreifen).
Fahrradampeln sind für Radwege, als von der Fahrbahn baulich getrennte Radfahreinrichtungen, sei es ein auch vom Gehweg baulich getrennter Streifen, ein durch Sperrlinie (oder Randlinie?) getrennter Streifen oder ein gemeinsamer Rad- und Gehweg.

Dass eine Hundeampel und eine Radampel gleichzeitig für Radfahrer zuständig ist, hab ich noch nicht erlebt, wäre nur bei Angebotsstreifen möglich, aber da nicht für den selben Radfahrer
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