Autor Thema: [CH] Zürich  (Gelesen 113506 mal)

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leofink

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #60 am: 17. Dezember 2015, 08:21:18 »
Hallo
Wo ist das Problem?
Wer einem Tram in den Arsch fährt, dem gehört der Fahrausweis lebenslänglich entzogen.
Wer normal Abstand hält und normal bremsen kann, für den gibt es absolut keinen Grund, auf ein Tram, dessen Bremsweg erheblich grösser als bei jedem Strassenfahrzeug ist, aufzufahren.
Ganz schön hier demonstriert:
https://www.youtube.com/watch?v=yi9tTZlXpDI

Neu ist allerdings auch in der Schweiz so, dass Trams Bremslichter haben müssen. Wenigstens, die neu in Betrieb kommenden.

In der Schweiz sind die Vorschriften insofern anders, dass das Tram gegenüber dem Strassen- und Fussverkehr Vortritt hat, ausser wenn es aus einer Nebenstrasse kommt.
https://www.tcs.ch/de/produkte/rechtsschutz/der-tcs-experte/oev-und-vortritt.php
Gruss Leo

luki32

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #61 am: 17. Dezember 2015, 09:35:21 »
In der Schweiz sind die Vorschriften insofern anders, dass das Tram gegenüber dem Strassen- und Fussverkehr Vortritt hat, ausser wenn es aus einer Nebenstrasse kommt.
https://www.tcs.ch/de/produkte/rechtsschutz/der-tcs-experte/oev-und-vortritt.php

Das ist auch bei uns so, für Schienenfahrzeuge gilt nicht der Rechtsvorrag, der Schutzweg und der "Nachrrang" gegenüber Fußgägngern beim Abbiegen.

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #62 am: 17. Dezember 2015, 10:42:19 »
In der Schweiz sind die Vorschriften insofern anders, dass das Tram gegenüber dem Strassen- und Fussverkehr Vortritt hat, ausser wenn es aus einer Nebenstrasse kommt.
https://www.tcs.ch/de/produkte/rechtsschutz/der-tcs-experte/oev-und-vortritt.php

Das ist auch bei uns so, für Schienenfahrzeuge gilt nicht der Rechtsvorrag, der Schutzweg und der "Nachrrang" gegenüber Fußgägngern beim Abbiegen.

Letzterer gilt beim Abbiegen bei Grün meines Erachtens sehr wohl, sonst gäbe es z.B. für den 42er bei der Volksoper nicht diese Klimmzüge mit Permissivsignal.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #63 am: 17. Dezember 2015, 10:54:06 »
Letzterer gilt beim Abbiegen bei Grün meines Erachtens sehr wohl, sonst gäbe es z.B. für den 42er bei der Volksoper nicht diese Klimmzüge mit Permissivsignal.

Das Permissivsignal soll den Fußgängern ermöglichen, den Zebrastreifen ungestört bei Grünlicht zu überqueren, indem es die Straßenbahnfahrer zum freiwilligen Vorrangverzicht vergattert. Die Straßenbahn muss nur dann vor einem Zebrastreifen stehenbleiben (egal, ob in Abbiegefahrt oder geradeaus), wenn auf einer parallel verlaufenden Fahrspur ein anderes Fahrzeug vor diesem Zebrastreifen angehalten hat, um einem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen. Das hat aber nichts mit dem Vorrang der Straßenbahn am Zebrastreifen an sich zu tun, sondern mit dem Umstand, dass an einem Fahrzeug, das sich wie oben erwähnt verhält, nicht vorbeigefahren werden darf.
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coolharry

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #64 am: 17. Dezember 2015, 10:57:43 »
In der Schweiz sind die Vorschriften insofern anders, dass das Tram gegenüber dem Strassen- und Fussverkehr Vortritt hat, ausser wenn es aus einer Nebenstrasse kommt.
https://www.tcs.ch/de/produkte/rechtsschutz/der-tcs-experte/oev-und-vortritt.php

Das ist auch bei uns so, für Schienenfahrzeuge gilt nicht der Rechtsvorrag, der Schutzweg und der "Nachrrang" gegenüber Fußgägngern beim Abbiegen.

Letzterer gilt beim Abbiegen bei Grün meines Erachtens sehr wohl, sonst gäbe es z.B. für den 42er bei der Volksoper nicht diese Klimmzüge mit Permissivsignal.

Nur weil er fahren darf, heißt es nicht das er gleichzeitig auch die Leute niederstoßen darf.
Man kann sein Recht in dem Fall nicht erzwingen.

Heckleuchte in Zürich: Das Popellamperl in 3m höhe ist aber wirklich recht wenig. In Österreich brauchen Fahrzeuge zumindest eine Begrenzungsbeleuchtung. Die neuen Züricher Cobras haben aber ganz normale Heckleuchten, wie sonst auch in Europa üblich.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #65 am: 17. Dezember 2015, 11:16:23 »
Es gab vor einigen Jahren einen Unfall, wo ein Fußgänger am Zebrastreifen von einer abbiegenden Straßenbahn niedergestoßen wurde. Trotz Permissivsignals wurde der Straßenbahnfahrer freigesprochen, denn für das Nichtbeachten des Permissivsignals (bei dem es sich lediglich um eine innerbetriebliche Vorschrift handelt!) kann man ihm höchstens einen Fleck anhängen.
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Ferry

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #66 am: 17. Dezember 2015, 15:08:31 »
Das Permissivsignal soll den Fußgängern ermöglichen, den Zebrastreifen ungestört bei Grünlicht zu überqueren, indem es die Straßenbahnfahrer zum freiwilligen Vorrangverzicht vergattert.

Ich würde hier nicht einmal von "Vergatterung auf Vorrangverzicht" sprechen. Das Permissivsignal ist eine Information an den Fahrer, dass an der gekennzeichneten Stelle mit einem Queren der Gleise durch Fußgänger zu rechnen ist. Daraus ist aber keinesfalls eine Anhaltepflicht abzuleiten - schon deshalb nicht, weil das Signal meistens phasengesteuert ist und daher auch dann aufleuchtet, wenn keine Fußgänger die Fahrbahn queren wollen.
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Re: [CH] Zürich
« Antwort #67 am: 17. Dezember 2015, 18:33:20 »
Das Permissivsignal soll den Fußgängern ermöglichen, den Zebrastreifen ungestört bei Grünlicht zu überqueren, indem es die Straßenbahnfahrer zum freiwilligen Vorrangverzicht vergattert.

Ich würde hier nicht einmal von "Vergatterung auf Vorrangverzicht" sprechen. Das Permissivsignal ist eine Information an den Fahrer, dass an der gekennzeichneten Stelle mit einem Queren der Gleise durch Fußgänger zu rechnen ist. Daraus ist aber keinesfalls eine Anhaltepflicht abzuleiten - schon deshalb nicht, weil das Signal meistens phasengesteuert ist und daher auch dann aufleuchtet, wenn keine Fußgänger die Fahrbahn queren wollen.

Damit sind wir wieder beim riesigen Problem, dass das vermutlich 99% der Fußgänger noch nie gehört haben und erwarten, dass bei Grün alle anderen Wartepflicht haben.
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luki32

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #68 am: 18. Dezember 2015, 07:30:20 »
Das Permissivsignal soll den Fußgängern ermöglichen, den Zebrastreifen ungestört bei Grünlicht zu überqueren, indem es die Straßenbahnfahrer zum freiwilligen Vorrangverzicht vergattert.

Ich würde hier nicht einmal von "Vergatterung auf Vorrangverzicht" sprechen. Das Permissivsignal ist eine Information an den Fahrer, dass an der gekennzeichneten Stelle mit einem Queren der Gleise durch Fußgänger zu rechnen ist. Daraus ist aber keinesfalls eine Anhaltepflicht abzuleiten - schon deshalb nicht, weil das Signal meistens phasengesteuert ist und daher auch dann aufleuchtet, wenn keine Fußgänger die Fahrbahn queren wollen.

Damit sind wir wieder beim riesigen Problem, dass das vermutlich 99% der Fußgänger noch nie gehört haben und erwarten, dass bei Grün alle anderen Wartepflicht haben.

Und dann sind wir auch wieder beim Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, außer man ist Kärntner Landeshauptmann.
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haidi

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #69 am: 18. Dezember 2015, 08:27:57 »
Damit sind wir wieder beim riesigen Problem, dass das vermutlich 99% der Fußgänger noch nie gehört haben und erwarten, dass bei Grün alle anderen Wartepflicht haben.
Und dann sind wir auch wieder beim Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, außer man ist Kärntner Landeshauptmann.

Dem Auto (und auch dem Straßenbahnverkehr) mutet man bei Grün keine konkurrierenden Verkehrsströme zu, den Fußgängern schon. Grün sollte (bei sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmern) heißen, Augen zu und rüber.
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Re: [CH] Zürich
« Antwort #70 am: 18. Dezember 2015, 09:07:12 »
Dem Auto (und auch dem Straßenbahnverkehr) mutet man bei Grün keine konkurrierenden Verkehrsströme zu, den Fußgängern schon.

Irrtum. Wie ist das mit dem Linksabbiegen beispielsweise?

Grün sollte (bei sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmern) heißen, Augen zu und rüber.

In welcher Lotterie hast du deinen Führerschein gewonnen?
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Re: [CH] Zürich
« Antwort #71 am: 18. Dezember 2015, 09:46:02 »
Grün sollte (bei sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmern) heißen, Augen zu und rüber.

In welcher Lotterie hast du deinen Führerschein gewonnen?
Du solltest auch das lesen was in der Klammer steht.
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Re: [CH] Zürich
« Antwort #72 am: 18. Dezember 2015, 09:50:19 »
Du solltest auch das lesen was in der Klammer steht.

Das macht deine Aussage nicht richtiger.
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hema

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #73 am: 18. Dezember 2015, 21:06:47 »
Auf einen erkennbaren, bzw. erkannten Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers muss man immer reagieren und versuchen einen Unfall seinerseits zu verhindern, sonst ist man ganz schnell mitschuldig*! Also nix mit Augen und Ohren zu im Straßenverkehr, das gilt auch für das Tragen von Kopfhörern, welche das Geschehen rundherum voll ausblenden oder das ausschließliche Starren aufs Handy während des Gehens.




*) Ausgenommen, man fällt unter jene Gruppe, die auch der Vertrauensgrundsatz der Eigenverantwortung im Verkehr entbindet.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: [CH] Zürich
« Antwort #74 am: 18. Dezember 2015, 22:56:11 »
Was versteht ihr an "bei sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmern" nicht?

Ist wir wohl klar sein, dass man das nicht macht.
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