Autor Thema: Offizieller Umleitungsnetzplan  (Gelesen 27290 mal)

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W_E_St

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Re: Offizieller Umleitungsnetzplan
« Antwort #45 am: 05. Juli 2013, 15:59:03 »
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Zitat
NEWS: aufgrund der zahlreichen einsprüche UND vor allem eines unglaublich autofreundlichen und ÖV/rad-feindlichen Statements der BV9 von gestern wurde die umbauplanung bzw Beratung in der Fachkommission verkehr heute verschoben.

das ist mal GUT weil die fehlplanung fürs erste nicht kommt, aber SCHLECHT weil man nicht weiß ob nicht noch schlechteres kommt. wir setzen uns für einbahnlösung mit tram-rad-route ein... es braucht einen GROSSEN wurf in der währinger! oder nix.
(Radlobby IG Fahrrad)
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(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

Linie 41

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Re: Offizieller Umleitungsnetzplan
« Antwort #46 am: 05. Juli 2013, 16:01:21 »
Guter Punkt! Also gibt es da einfach eine Mehrdeutigkeit je nach Standort. Ich würde trotzdem sagen, dass der Intention nach dort (Edit: =Glatzgasse) auf jeden Fall für alle Züge ein Sicherheitshalt gelten sollte und zwar nicht wegen des Fahrgastwechsels, sondern weil dort immer wieder Autos und Radfahrer wie wild auf der Straße durchschießen.
Die Sicherheitshaltestelle in der Glatzgasse steht aber, wie die meisten Sicherheitshalte nicht wegen der anderen Verkehrsteilnehmer dort, sondern weil sich die Wiener Linien vor Eigenkollisionen fürchten.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Offizieller Umleitungsnetzplan
« Antwort #47 am: 05. Juli 2013, 16:41:54 »
Spricht sich eigentlich die StVO bzw. StrabVO oder sonstige Dienstvorschriften irgendwo dafür aus, wie weit Haltestellentafeln gelten?
Sind Straßenbahngleise straßenbündig in der Fahrbahn (also weder selbständiger Gleiskörper noch eigener Bahnkörper) geht der Haltestellenbereich bis zum Gehsteig. Auch bei Inseln oder befahrbaren Kaps, das sind nur Einsteighilfen und keine Fahrbahnteiler o.ä. Das ist insofern wichtig, als du bei solchen Haltestellen beim Betreten der Fahrbahn nicht an 25m-Zonen vor Zebrastreifen oder Rotlicht gebunden bist und Autofahrer dürfen nur vorbeifahren, wenn sie niemand gefährden. Ist an  der Rückseite einer Haltestelleninsel ein Absperrgitter darfst du es natürlich nicht übersteigen.



Naja Wallriss, würde ich da nicht so unbedingt als Beispiel nehmen, denn dort ist es wirklich nur ein Überholgleis mit zusätzlicher Signalisierung für die Linie 9.
Und wenn du aus irgend einem Grund mit dem 9er am linken Gleis fahren musst, lässt du die Haltestelle einfach auf?


Zitat
. . . .v  somit würde da ein "Rot/Rot oder Gelb/Gelb" Signalisierung weniger Sinn machen.
Diese Signale im Bereich einer allgemeinen Fahrbahn sind sowieso ein Unfug! Gelb- und Rotlicht haben ja auch für den Autoverkehr eine gesetzlich geregelte Bedeutung und Signale dürfen zu keinen Irrtümern verleiten.


Zitat
Ich weiß nach 3min darf man ja überall, mit entsprechendem Hinweiß.
Wo steht das? Ja, ich weiß, ds ist die kolportierte Meinung.

Wenn es begründet ist und nach einer entsprechenden Durchsage und unter Wahrung größtmöglicher Sicherheit kannst du sofort aussteigen lassen! Stell dir vor, es gibt am Wagen Rauchentwicklung oder eine Schießerei, lässt du die Leute drei Minuten warten? Auch wenn schon vier Vorderzüge mit Warnblinker dastehen, ist wohl klar, dass es nicht allzubald weitergehen wird.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!