Autor Thema: Verhaltensrichtlinien bei Personen im Gleisbereich  (Gelesen 1893 mal)

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Verhaltensrichtlinien bei Personen im Gleisbereich
« am: 30. Dezember 2015, 16:01:30 »
Nachfolgend wird für die U-Bahn mit Stromschiene die Vorgehensweise bei der
Meldung „Person im Gleisbereich" geregelt.
Wird die Zentrale Leitstelle (das Stellwerk) darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich
eine Person definitiv im Gleisbereich befindet, so sind die Züge sofort in den
nächstgelegenen Stationen anzuhalten und danach der Fahrstrom im betroffenen
Streckenbereich über die Energieleitstelle abzuschalten.
Der betroffene Bereich muss von einem geeigneten Mitarbeiter (V40, BU, Einsatzleiter,
etc.) abgegangen werden. Wird keine Person vorgefunden ist die Einschaltung
des Fahrstromes durch einen Schaltberechtigten (laut Schulung B68t S1 + S2) zu
veranlassen.
Wird die Leitstelle darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich eine Person vermutlich (=
Verdacht) im Gleisbereich befindet, so ist das Einschalten der Streckenbeleuchtung
zu veranlassen. Des Weiteren sind die Züge in der letzten Station vor dem
betroffenen Bereich anzuhalten. Danach ist der Bereich von einem Sonderzug (ohne
Fahrgäste) abzufahren.
Seitens der ZLS (dem Stellwerk) ist diese Fahrt mittels Ersatzsignal im betroffenen
Bereich abzufertigen.
Wird von einem Fahrzeugführer eine Person angetroffen, so ist der Zug anzuhalten,
die ZLS (das Stellwerk) zu verständigen und die Abschaltung des Fahrstroms zu
verlangen. Die Person ist zum Verlassen des Gleisbereiches aufzufordern. Kommt
die Person dieser Aufforderung nicht nach, so sind Einsatzkräfte anzufordern.
In beiden Fällen ist der diensthabende Einsatzleiter zeitnah von dem Vorfall zu verständigen.


Q: DA 611/15 WL
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!