Autor Thema: Frage zu M  (Gelesen 18666 mal)

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E2

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Frage zu M
« am: 22. Februar 2011, 08:12:19 »
Neulich hatte ich eine nette Unterhaltung mit einem älteren Herrn, welcher laut eigenen Angaben pensionierter Straßenbahnfahrer ist.
Er erzählte mir, dass er seinerzeit auf der Linie 9 in der Camillo Sitte Gasse wissen wollte, wie schnell das Trumm geht, und er meinte, er wäre auf 63 km/h gekommen. Er hätte dann an einer Kreuzung einen Unfall mit einem PKW gehabt, wobei er immer noch 45 km/h drauf gehabt hätte, obwohl er die Kreuzung nur mit 25 km/h in gerader Richtung übersetzen hätte dürfen.
Ich reihe die Story eher unter "Gschichtl" ein, habe aber trotzdem ein paar Fragen:

.) Wie schnell "ging" der M wirklich?
.) gab es dazumals bereits Geschwindigkeitsaufzeichnungen?
.) Geradeaus über die Kreuzung, Beschränkung auf 25 km/h, gab es das generell oder womöglich nur eine örtliche Einschränkung (die Querstraße weiß ich nicht, und wann das Ganze gewesen sein soll, leider auch nicht).

Ferry

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Re: Frage zu M
« Antwort #1 am: 22. Februar 2011, 08:21:29 »
.) Wie schnell "ging" der M wirklich?
"Offiziell zugelassen" war er für 40 km/h. Im Gefälle konnte es natürlich sein, dass er auch schneller wurde.

Zitat
.) gab es dazumals bereits Geschwindigkeitsaufzeichnungen?
Falls du damit Tachografen meinst, die gibt es in M auch heute noch nicht.

Zitat
.) Geradeaus über die Kreuzung, Beschränkung auf 25 km/h, gab es das generell oder womöglich nur eine örtliche Einschränkung (die Querstraße weiß ich nicht, und wann das Ganze gewesen sein soll, leider auch nicht).
Nein, das Befahren von rechtwinkeligen Kreuzungen ist generell mit max. 25 km/h erlaubt. Bei spitzwinkeligen Kreuzungen gilt eine Vmax von 20 km/h.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

E2

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Re: Frage zu M
« Antwort #2 am: 22. Februar 2011, 08:27:18 »
@ rechtwinkelige Kreuzung: auch bei geradeaus drüber?

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Re: Frage zu M
« Antwort #3 am: 22. Februar 2011, 08:34:30 »
Am 17. Mai 1929 wurde die amtliche Erprobung der M-Triebwagen 4080, 4084, 4091, 4107, 4138, 4140 und 4144 vorgenommen. Dabei wurde mit jedem Wagen Probefahrten in beiden Richtungen zwischen der Stadionbrücke und der Ostbahnbrücke vorgenommen. Die in beiden Fahrtrichtungen ermittelte Höchstgeschwindigkeit betrug etwa 40 km/h. Zugelassen wurden sie für 30 km/h. In den erprobten Wagen waren beide in den M-Triebwagen verwendeten Motortypen eingebaut.

Auf Grund dieses amtlichen Protokolls und auch auf Grund eigener Erfahrungen würde ich Geschwindigkeiten jenseits der 45 km/h auf ebenen Strecken für absolut unmöglich halten. Wo allerdings in der Camillo-Sitte-Gasse die nötige gerade Strecke sein soll, um auch nur annähernd 40 km/h zu erreichen, weiß ich nicht. Die M-Triebwagen hatten im normalen Betrieb übrigens niemals einen Geschwindigkeitsmesser.

Resümee: G'schichterl.  :down:

Ferry

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Re: Frage zu M
« Antwort #4 am: 22. Februar 2011, 08:54:59 »
Die in beiden Fahrtrichtungen ermittelte Höchstgeschwindigkeit betrug etwa 40 km/h. Zugelassen wurden sie für 30 km/h.
Dann dürfte das später geändert worden sein. Das doppelte Viereck an den Stirnwandfenstern der noch existierenden Wagen (mit USL 323 bzw. WD 571 Motoren) gibt jedenfalls 40 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit an.

@E2: Was verstehst du unter "geradeaus drüber"? Und bist du sicher, dass dein Gesprächspartner über einen M gesprochen hat? 63 km/h halte ich bei dieser Type schlicht für unmöglich. Außerdem: woher hätte dein pensionierter Fahrer diesen Wert haben wollen?

Zitat
Resümee: G'schichterl.  :down:
Ja, ganz sicher.
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Re: Frage zu M
« Antwort #5 am: 22. Februar 2011, 09:42:19 »
Dann dürfte das später geändert worden sein. Das doppelte Viereck an den Stirnwandfenstern der noch existierenden Wagen (mit USL 323 bzw. WD 571 Motoren) gibt jedenfalls 40 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit an.
Auch das einfache Viereck ab 1975 bedeutete 40 km/h. Aber 1929, als die Probefahrten durchgeführt wurden, galten generell noch 26 km/h als Höchstgeschwindigkeit für Straßenbahnen und nur auf besonderem Gleiskörper 30 km/h.

E2

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Re: Frage zu M
« Antwort #6 am: 22. Februar 2011, 09:46:25 »
@ Ferry: Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich ist 25, klar. Ich meinte aber wenne r geradeaus über die Kreuzung fährt, da auch 25?
Edit: Er sprach definitv von einem M.
@ all: Ein Gschichterl, hab ich eh angenommen, wollte nur wissen obs überhaupt möglich gewesen wäre bzw. ob mans so ablesen hätte können.

Ferry

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Re: Frage zu M
« Antwort #7 am: 22. Februar 2011, 09:51:39 »
Auch das einfache Viereck ab 1975 bedeutete 40 km/h. Aber 1929, als die Probefahrten durchgeführt wurden, galten generell noch 26 km/h als Höchstgeschwindigkeit für Straßenbahnen und nur auf besonderem Gleiskörper 30 km/h.
Ich will ja nicht streiten  ;D, aber in meinem Lehrbehelf sind folgende  Kennzeichen für zugelassene Höchsgeschwindigkeiten angeführt:

Dreieck:             30 km/h
Viereck:             35 km/h
Doppel-Viereck: 40 km/h

Das mit den 40 km/h habe ich eigentlich nur deswegen erwähnt, weil ich vermutete, dass "E2"'s pensionierter Straßenbahner das Jahr 1929 bzw. die folgenden Jahre nicht bzw. noch nicht als aktiver Straßenbahnfahrer erlebt hat, sondern sein "Erlebnis" wohl aus den 60ern odee 70ern, wo eben schon höhere Geschwindigkeitsgrenzen galten, stammen hätte müssen - wenn es denn wie geschildert abgelaufen wäre.
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Re: Frage zu M
« Antwort #8 am: 22. Februar 2011, 09:54:15 »
@ rechtwinkelige Kreuzung: auch bei geradeaus drüber?
Ja, sonst ist es ja kein rechtwinkliges Befahren.

Resümee: G'schichterl.  :down:
Also gleich vormerken fürs nächste Sambs-Buch. ;D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Frage zu M
« Antwort #9 am: 22. Februar 2011, 09:54:24 »
Ohje... Ferry fängt wieder Streit an. 8) ;D

Ja, sonst ist es ja kein rechtwinkliges Befahren.
Und keine Kreuzung. ;)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Frage zu M
« Antwort #10 am: 22. Februar 2011, 09:56:31 »
@ rechtwinkelige Kreuzung: auch bei geradeaus drüber?
Ja, sonst ist es ja kein rechtwinkliges Befahren.


Also da steh ich jetzt im Wald. Wenn ich an einer rechtwinkeligen Kreuzung geradeaus drüberfahre, ist das kein Abbiegen. Was seh ich da nicht in/zwischen den Zeilen :blank:

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Re: Frage zu M
« Antwort #11 am: 22. Februar 2011, 10:09:49 »
Ich will ja nicht streiten  ;D, aber in meinem Lehrbehelf sind folgende  Kennzeichen für zugelassene Höchsgeschwindigkeiten angeführt:

Dreieck:             30 km/h
Viereck:             35 km/h
Doppel-Viereck: 40 km/h

Das mit den 40 km/h habe ich eigentlich nur deswegen erwähnt, weil ich vermutete, dass "E2"'s pensionierter Straßenbahner das Jahr 1929 bzw. die folgenden Jahre nicht bzw. noch nicht als aktiver Straßenbahnfahrer erlebt hat, sondern sein "Erlebnis" wohl aus den 60ern odee 70ern, wo eben schon höhere Geschwindigkeitsgrenzen galten, stammen hätte müssen - wenn es denn wie geschildert abgelaufen wäre.

Und ich kann nur das aus einem Protokoll zitieren, was drinnen steht. Die Geschwindigkeitszeichen wurden 1975 geändert und da waren auch die M betroffen.

Viereck: 40 km/h
Sechseck: 50 km/h
Kreis: 60 km/h


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Re: Frage zu M
« Antwort #12 am: 22. Februar 2011, 10:12:47 »
Also da steh ich jetzt im Wald. Wenn ich an einer rechtwinkeligen Kreuzung geradeaus drüberfahre, ist das kein Abbiegen. Was seh ich da nicht in/zwischen den Zeilen :blank:
Sprecht ihr wirklich beide von Gleiskreuzungen oder meint "E2" vielleicht allgemeine Kreuzungen mit Gleisen nur in einer Straße?

E2

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Re: Frage zu M
« Antwort #13 am: 22. Februar 2011, 10:16:36 »
Ahja jetzt hab ichs. Ich meinte Straßenkreuzung, nicht Gleiskreuzung. Gleiskreuzung is eh klar. Rechtwinkelige Kreuzung und Gleise nur in einer STraße grad drüber  ::)

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Re: Frage zu M
« Antwort #14 am: 22. Februar 2011, 10:24:00 »
Rechtwinkelige Kreuzung und Gleise nur in einer STraße grad drüber  ::)
Diese Anordnung erfordert keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
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