Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.
Wobei mir die Rechtslage hier nicht ganz klar ist: Botschaftsgebiet ist exterritoriales Gebiet, also könnte man keine Straßenbahnstrecke über das Botschaftsgelände bauen, das ist klar. Aber eine U-Bahn-Strecke unterhalb? Ist das Gelände unterhalb der Botschaft auch exterritorial? Falls ja, bis zu welcher Tiefe?
Das ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 geregelt.
Alle diplomatischen Einrichtungen (wie auch die UNO-City) stehen auf dem Staatsgebiet des jeweiligen Landes und es gilt grundsätzlich auch das Recht des jeweiligen Landes.
Jedoch verzichtet jedes Land auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte auf dem Grundstück einer diplomatischen Einrichtung.
Das heisst, in jeder Botschaft in Österreich gilt das österreichische Recht, die österreichische Bauordnung und ist österreichisches Staatsgebiet.
Es darf aber jedoch keine Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzpolizei, Baupolizei, Arbeitsinspektor, usw. diese Grundstücke betreten und österreichisches Recht exekutieren.
Ausser der Botschafter oder Geschäftsträger des Vertretung gestattet dies. Also ein Mord in der US-Botschaft in Wien fällt unter österr. Recht und wäre vor einem
österr. Strafgericht abzuhandeln. Wenn der Botschafter die Polizei reinlässt und die Verhaftung des Mörders zulässt, dann geht alles seinen gewohnten Weg.
Also kann man jederzeit zivilrechtlich unter einer Botschaft eine U-Bahn durchbauen, denn es handelt sich in diesem Fall um eine grundrechtliche Zivilsache.
Aber um die diplomatischen Beziehungen nicht zu trüben wird man derartiges nicht durchführen, ausser die Botschaft hat nichts dagegen. Aber
es ist uneingeschränkt österr. Staatsgebiet. Nur akkreditierte Diplomaten, örtliches Personal und Angehörige samt Gepäck fallen unter den diplomatischen
Schutz des Wiener Übereinkommens von 1961 und die genutzen Gebäude wie Botschaften, Residenzen, ständige Vertretungen bei der UNO; UNESO, etc.
Es gibt auch immer noch das Gerücht, dass es zwischen Österreich und den NAchbarstaaten ein Niemandsland gibt. Auch das ist Blödsinn, 1mm über der Staatsgrenze ist
bereits das Territorium des Nachbarstaates und dort gelten seine Gesetze...