Ich finde es allerdings auch sehr fahrlässig. Was ist, wenn wer ausgestiegen ist und dann gegrillt wird, weils so einen komischen DA gibt?
Fällt das nicht unter Anweisungen, die ich nicht befolgen darf, weil sie Blödsinn beinhalten?
Es wäre da natürlich interessant, was in den einschlägigen Vorschriften dazu steht. Ein Dienstauftrag darf nicht gegen eine geltende rechtliche Bestimmung (Gesetz, Verordnung, bescheidmäßig genehmigte Vorschrift etc.) lauten oder sie aufheben bzw. abändern!
Bestehen gegen eine Anordnung oder einen Auftrag begründete Sicherheitsbedenken oder bewegt sich der Vorgang erkanntermaßen außer der rechtlichen Befugnis des Auftraggebers, darf die Anweisung nicht befolgt werden.