Im Wesentlichen reden wir hier immer nur von Stellungnahmerechten der Bezirken, nicht von Vetos. Aus meienr Sicht sind die BV für das Rathaus derzeit einfach willkommene Sündenböcke, um etwas abzuschießen, was man ohnehin nicht will. Wenn der Rathausmann etwas will, dann geschieht das in dieser Stadt auch.
Das mag in einigen Fällen stimmen, in anderen aber nicht. Es gibt in der Wiener Stadtverfassung eine klare Kompetenzregelung zwischen Rathaus und BV. Und in die - in Wien ziemlich weitreichenden - Kompetenzen eines BV kann das Rathaus nicht so einfach hineinreden (besonders dann nicht, wenn der BV von einer anderen Fraktion ist). Das macht bezirksübergreifende Projekte in Wien ja so kompliziert (siehe Parkpickerl!). Im Falle des 13ers müssten das Rathaus und alle BV der betroffenen Bezirke zustimmen, dann bestünde zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass er gebaut wird. Stellt sich auch nur ein BV dagegen, wird aus dem Projekt nichts.
In Graz z.B. könnten die BV solche bezirksübergreifenden Projekte nicht zu Fall bringen, weil sich ihre Kompetenzen (weitgehend) nur auf bezirkseigene Projekte erstrecken.
Es zahlt sich aus, einen Blick direkt in die Stadtverfassung zu werfen, anstatt nur abstrakt zu diskutieren.
Dort fällt auf, dass in den §§ 103g und 103h den Bezirksvertretungen und Bezirksvorstehungen ausschließlich Stellungnahme- und Mitwirkungsrechte eingeräumt sind, aber keine abschließenden inhaltlichen Entscheidungsbefugnisse.
Die faktische Macht der Bezirke kommt vielmehr aus ihren budgetrechtlichen Befugnissen, die in § 103 Wr Stadtverfassung geregelt sind. Darunter fällt in der Tat der Großteil von Fragen, die Straßen betreffen. Auffallend § 103 Abs 1 Z 3, der den Bezirken folgende Haushaltsangelegenheiten zuordnet:
"Planung und Herstellung (Neu-, Um- und Ausbau) von Hauptstraßen A und Nebenstraßen sowie der durch die Vorhaben notwendigen Einbauten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Unternehmungen (§ 71) fallen,
ausgenommen jene im jeweiligen Voranschlag ausgewiesenen Projekte,
Straßenbauten im Zusammenhang mit U-Bahnbau sowie Radwege, die im Hauptradwegenetz ausgewiesen sind;"
Diese BEstimmung findet sich im "normalen" Teil der Stadtverfassung, also jener Teil, der mit einfacher Mehrheit im Landtag geändert werden kann. Es bedarf keiner großer Fantasie, um zu erkennen, dass, wenn Straßenbahnen eine Priorität der Wiener Stadtregierung wären, binnen weniger Monate die Worte "im Zusammenhang mit U-Bahnbau" durch die Worte "im Zusammenhang mit U-Bahn- und Straßenbahnbau" geändert würden.
Ich bleibe daher dabei: Die Bezirke sind eine praktische Ausrede, um Dinge zu verhindern, von denen man ohnehin nicht überzeugt ist. Wäre die Straßenbahn dem Bürgermeister und der Wiener Stadtregierung genauso wichtig, wie die U-Bahn, würden die Bezirke keinerlei Rolle spielen.