Autor Thema: Erweiterung und Adaption des Bahnhofs Kagran  (Gelesen 17728 mal)

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Re: Erweiterung und Adaption des Bahnhofs Kagran
« Antwort #45 am: 04. Januar 2024, 13:15:08 »
Wie steht es eigentlich um den Ausbau des Bahnhofs? Wir haben ja schon 2024  >:D

theFLO

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Re: Erweiterung und Adaption des Bahnhofs Kagran
« Antwort #46 am: 30. Januar 2024, 17:12:33 »
Im Flächenwidmungsplan ist an der Stelle der Remise eine Bausperre eingezeichnet. Vielleicht ist die Remise in der Seestadt tatsächlich der Ersatz dafür?

Katana

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Re: Erweiterung und Adaption des Bahnhofs Kagran
« Antwort #47 am: 30. Januar 2024, 20:05:44 »
Im Flächenwidmungsplan ist an der Stelle der Remise eine Bausperre eingezeichnet. Vielleicht ist die Remise in der Seestadt tatsächlich der Ersatz dafür?
So eine "Bausperre nach § 8 (1)" ist auch am Gelände des Nordwestbahnhofs eingezeichnet. Somit würde ich dem nicht viel Bedeutung zumessen.
Wer es genauer wissen will: https://www.jusline.at/gesetz/bo_fuer_wien/paragraf/8

coolharry

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Re: Erweiterung und Adaption des Bahnhofs Kagran
« Antwort #48 am: 31. Januar 2024, 08:32:38 »
Im Flächenwidmungsplan ist an der Stelle der Remise eine Bausperre eingezeichnet. Vielleicht ist die Remise in der Seestadt tatsächlich der Ersatz dafür?

Einfach gesagt:
Die Gemeinde (bzw. der/die beauftragten Planer) wird in den nächsten Monaten bis Jahren hier eine neue Flächenwidmung ausarbeiten. Bis dahin darf unter Auflagen grundsätzlich gebaut werden, es darf nur den Zielen der Stadtentwicklung nicht zu wider laufen. Z.B. kein Großparkhaus in einer Fußgängerzone.
Da die Remise aber dort durchaus ein großer Eingriff in das dortigen Stadtgefüge ist, wird die Gemeinde hier mittels Flächenwidmung eingreifen um z.B: einen Park am Dach der Remise verlangen. Da dies aber noch nicht fixiert ist und man gerade überlegungen dahingehend macht, gibts es eben die Bausperre nach §8 (1). Eine Bausperre, also das dort nie gebaut werden darf, kann nur über den Flächenwidmungsplan geschehen (z.B. Widmung als Erholungszone-Park (Epk) oder Sonderfläche-Park [Spk od Sww] sowie eine G(arten) Fläche oder Landwirtschaftsfläche). Alle anderen sind nur befristet bis es eben die Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Eine Schutzzone ist auch keine Bausperrzone. Es heißt nur das jedes Bauvorhaben gesondert geprüft werden muss.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.